Akademischer Flirt mit der Scharia

Tages Anzeiger Professoren der Uni Zürich prüfen, wie das islamische Eherecht hierzulande integriert werden könnte. Der Gang zum Standesamt wäre nicht mehr nötig, dafür könnte die Polygamie Einzug halten.

Das Schweizer Familienrecht müsse «mit Blick auf kulturell und religiös plurale Gesellschaften» überprüft werden, sagt die Zürcher Rechtsprofessorin Andrea Büchler der «NZZ am Sonntag».

René Pahud de Mortanges, Professor für Religionsrecht an der Universität Freiburg, wirft die Frage auf, ob neben dem westlichen Konzept von Ehe und Familie auch andere, beispielsweise islamisch geprägte Familienbilder im Recht Niederschlag finden sollen.

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Ein-islamisches-Eherecht-fuer-die-Schweiz/story/21870032

"Christlich gepräges Eherecht" René Pahud de Mortanges: «Wie im kirchlichen Recht ist die Ehe heute keine rein pri­vate, sondern eine öffentliche Institution: Ihre wichtigen Ele­mente werden vom Staat gere­gelt, gleich wie sie zuvor von der Kirche geregelt waren.» So geht der Staat wie einst die Kirche von der Einehe, vom Konsens der Brautleute, von der Trauung vor dem Zivilstandsbeamten und zwei Zeugen aus und formuliert Ehehindernisse wie das Verbot der Verwandtenehe oder das feh­lende Mindestalter.» Diese im schweizerischen Recht verankerten christlich­kulturel­len Konzepte können für Men­schen mit anderem religiös­ kulturellem Hintergrund zu Schwierigkeiten führen. Denn laut Pahud ist das Eherecht in Judentum und Islam geradezu eine Kernkompetenz des reli­giösen Rechts. «Eheschliessung und ­auflösung sind der Idee nach private Akte.

Der Zürcher Jurist Patrick Brozzo meint: «Die Möglichkeit, reli­giöses Recht verbindlich anzu­wenden, entfaltet für religiöse Minderheiten auch eine inte­grative Wirkung.» http://www.swissjews.ch/site/assets/files/0/02/092/reformierte_antisemitismus.pdf

Kommentar Wie schon der politische Diskurs, nimmt nun auch der akademische Diskurs die Formel der "christlich-abendländischen Schweiz" auf. Auch wenn das Eherecht sich aus dem kirchlichen Recht entwickelt hat: Tatsache ist, dass es in der Schweiz säkularisiert und demokratisch legitimiert ist, was weder für das Kirchenrecht noch für die Scharia gilt.

Fakt ist auch: in der Schweiz ist eine Ehe eine staatlich geschützte Institution mit vielen besonderen Rechtsfolgen v. a. im Erbrecht oder im Adoptionsrecht. Anders als noch vor 50 Jahren ist aber die Ehe heute einfach eine Option, es geht auch ohne. Menschen können zusammenleben, auch Kinder haben, ohne verheiratet zu sein. Warum? Weil sich die Gesellschaft von religiösen Dogmen emanzipiert hat. Das Schweizer Eherecht ist nicht "christlich", sondern einfach veraltet. Es hält mit den Entwicklungen in der Gesellschaft nicht Schritt. Man könnte das Eherecht einfach abschaffen und nur die Elternpflichten regeln.

Religionsfreiheit von jungen Menschen stärken!

Daneben wäre aber dringend die Religionsfreiheit von Jungen Menschen zu stärken, damit junge Mensche sich gegen religiöse Übergriffe ihrer Eltern wehren können. Heute bestimmen Eltern bis zum 16. Lebensjahr über die Religionszugehörigkeit ihrer Kinder. Mehr dazu: http://www.frei-denken.ch/de/2009/04/religionsfreiheit-von-kindern/

"Integration durch Religion" bedeutet Integration in die Segregation!

Integration durch Anerkennung von religiösem Recht - wozu soll das gut sein? MigrantInnen sollten sich in unsere demokratisches System integrieren und durchaus auch mithelfen, antiquierte Gesetze aufzuheben. Die Integration via Religion bedeutet hingegen die Integration in die Segregation: Menschen werden über ihre Religionszugehörigkeit definiert. Das darf in der Schweiz keine Strategie sein.

Reta Caspar

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