Berlin: Demonstratives Beten in der Schule bleibt verboten

Öffentliche Gebete stören den Schulfrieden, sagen die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Damit scheitert die Klage eines muslimischen Gymnasiasten aus Berlin, der auf dem Schulflur gen Mekka beten will.Öffentliche Gebete stören den Schulfrieden, sagen die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Damit scheitert die Klage eines muslimischen Gymnasiasten aus Berlin, der auf dem Schulflur gen Mekka beten will.

Das Berliner Diesterweg-Gymnasium darf dem Schüler Yunus M. das Beten auf dem Schulgelände verbieten. Das hat am Mittwoch der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden. Nach mehreren gerichtlichen Instanzen, die dem muslimischen Schüler zum Teil Recht gegeben hatten, wies das Bundesgericht nun eine Revision des inzwischen 18-jährigen Schülers zurück.

fr-online.de Um den Schulfrieden zu wahren, darf die Schule im Berliner Bezirk Wedding, an der Schüler mit unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten unterrichtet werden, das demonstrative Gebet gen Mekka unterbinden. Das Bundesverwaltungsgericht betonte, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelentscheidung handele, die sich auf die besondere Situation an der Schule beziehe. Grundsätzlich müsse der Staat wegen der Glaubensfreiheit religiöse Bezüge in der Schule zulassen, betonte der Vorsitzende Richter Werner Neumann. In diesem Fall müsse der Schüler jedoch die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, da durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfriede gestört worden sei, so der Richter.

Dem Schüler Yunus M. bleibt nun nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses hatte sich bereits 2003 im Urteil zum sogenannten Kopftuchstreit mit der Frage der Religionsfreiheit in der Schule befasst. Ein grundsätzliches Urteil fällte das Gericht jedoch nicht. Die Karlsruher Richter wiesen die Frage vielmehr zurück an die Länder, in denen inzwischen unterschiedliche Landesgesetze die Fragen religiöser Praxis regeln.

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hpd Schulgebete haben die Schranke des Schulfriedens:

Kritisch sieht auch Norbert Kunz, der Vorsitzende des Humanistischen Verbands Berlin-Brandenburg die Feststellung der Richter, dass im Grundsatz auch außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule ein Gebet erlaubt sei. „Der Staat öffnet schon jetzt den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die Türen an seinen Schulen und ermöglicht den Schülern ein Bekenntnisfach. Hier sollte auch zukünftig der Ort sein, an dem Glaube und Weltanschauung aktiv an der Schule gelebt werden können. Es muss dabei bleiben: Die staatliche Schule ist keine Kirche. Die Schule ist ein Ort der Bildung, Erziehung und des friedlichen und toleranten Zusammenlebens.“

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