Kt. UR: Staat und Kirchen

Faktenstand Januar 2012

Präambel

Die Verfassung von 1984 regelt auch die Konstitutierung der Landeskirchen

Im Namen Gottes! Das Volk von Uri, das sich in seiner grossen Mehrheit zum christlichen Glauben bekennt, gibt sich (...) die folgende Verfassung:

Anerkennung

Artikel 7 Landeskirchen 1  Die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche werden als Landeskirchen anerkannt. 2  Die Landeskirchen sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Politik

Geschäftsordnung des Landrats 6 II Nach der Gesamterneuerung: Land- und Regierungsrat begeben sich unter dem Geläute der Glocken in die Pfarrkirche zur feierlichen Eidesleistung.

Finanzierung

Artikel 9 Verfassung Die Landeskirchen oder ihre Kirchgemeinden sind befugt, im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung Steuern zu erheben.

Art. 1 Steuergesetz von 2010 3  Die Landeskirchen oder deren Kirchgemeinden erheben: a) eine Einkommens- und Vermögenssteuer; b) eine Gewinnsteuer; c) eine Quellensteuer; d) eine Minimalsteuer auf Grundstücken; e) eine Kopfsteuer.

Juristische Personen

2001 wurde eine Motion zur Abschaffung der Kirchensteuerpflicht für juristische Personen eingereicht.

In seiner Antwort schreibt der Regierungsrat 2002 Ein Verzicht auf die Kirchensteuer von juristischen Personen hätte einen Ausfall von Einnahmen in der Grössenordnung von rund 1,3 Millionen Franken pro Jahr für die Kirchgemeinden des Kantons Uri zur Folge (...) rund einen Sechstel der gesamten Steuereinnahmen der Kirchgemeinden.

Volksschule

Artikel 2  Schulgesetz 1  Die Schule (...) ist der christlich-abendländischen Kultur und den demokratischen Grundsätzen verpflichtet.

4  Um diese Ziele zu erreichen, arbeitet die Schule mit Eltern, öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen, sozialen Institutionen und weiteren Fachgremien zusammen.

Artikel 31  Religionsunterricht 1  Der Religionsunterricht ist Sache der Religionsgemeinschaften. 2  In den Stundentafeln der Volksschule wird den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen für ihren Religionsunterricht die erforderliche Zeit eingeräumt.

Evolution kommt in den Lehrplänen der Klassen 7-9 im Fachbereich Naturlehre vor.

VORSCHRIFTEN über die Erziehung und Förderung der Volksschüler "Da die Schule im christlichen Geist geführt wird, ist die Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerschaft und Geistlichkeit zu pflegen."

Filmzensur

Gesetz über die Filmzensur im Kanton Uri

: Filme, die geeignet sind, den konfessionellen Frieden zu stören oder religiöse Empfinden des Volkes zu verletzen, sind verboten

Feiertage

Gastwirtschaftsgesetz

13 Vom Karfreitag auf Karsamstag, vom Eidgenössischen Bettag auf den Montag, von Allerheiligen auf Allerseelen und am Heiligabend sind öffentliche Tanzanlässe und Dauerdarbietungen [Dancing, Nachtclub] verboten.

Konfessionsfreie

2000: 2.35%2010: 5.38% 

Rechtssammlung

http://www.unifr.ch/religionsrecht/rechtssammlungen/rechtssammlungen/uri.htm