Kt. ZG: Kreuzzug für Kruzifix im Gerichtsaal

Zwei Zuger Kantonsräte fordern, dass im neuen Obergericht ein Kreuz aufgehängt wird.

Die Zuger SVP-Kantonsräte Manuel Brandenberg und Philip C. Brunner wünschen mit einer Motion, «dass im neuen Gerichtssaal des Zuger Obergerichts ein gut sichtbares Kreuz oder Kruzifix angebracht wird». Sie sind der Ansicht, das Zeugnis der christlich-abendländischen Kultur und Geschichte würde nach dem Vorbild des Kruzifixes hinter dem Sessel des Kantonsratspräsidenten auch den nüchternen Verhandlungsort der höchsten kantonalen Gerichtsbarkeit im ehemaligen Zeughaus bereichern.

http://www.kath.ch/index.php?PHPSESSID=cq6a1tmeqdmr1i00bmg6ueipg7&na=11,10,0,0,d,81666

Ein deutsches Urteil dazu von 1973: Die Weigerung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, den Beschwerdeführern in dem Rechtsstreit 6 K 2494/67 eine mündliche Verhandlung in einem Gerichtssaal ohne Kruzifix zu ermöglichen, verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv035366.html

Schweiz BGE von 1995 BGE 121 I 42 : Rechtsschutz gegen die Ausstattung der Gerichtssäle mit Kruzifixen. Grundsätzliche Anfechtbarkeit des Entscheids, die Hauptverhandlung eines Ehescheidungsprozesses nicht in einem Saal ohne Kruzifix durchzuführen. Das BGer trat auf die Beschwerde aus formalen Gründen nicht ein (kantonaler Beschwerdeweg nicht ausgeschöpft).

Italien Richter Tosti hat sich geweigert, unter dem Kruzifx zu arbeiten. Sein Fall lässt sich nachlesen auf: http://www.frei-denken.ch/de/2010/01/italien-richter-tosti-ausgeschlossen/

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