Kinderärzte bezeichnen Ohrlochstechen als Körperverletzung

Der Rechtsstreit um die Ohrlöcher einer Dreijährigen hat eine generelle Debatte um den Eingriff bei kleinen Kindern ausgelöst. „Ohrlochstechen ist aus unserer Sicht eine Körperverletzung und ebenso ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes wie die Beschneidung„, sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Natürlich sei eine Beschneidung ein noch wesentlich weitergehender Eingriff, aber auch ein Loch im Ohrläppchen sei eine nicht mehr rückgängig zu machende Schädigung, da es nicht mehr zuwachse.

http://www.focus.de/gesundheit/baby/kleinkind/wieder-debatte-nach-gerichtsurteil-kinderaerzte-bezeichnen-ohrlochstechen-als-koerperverletzung_aid_811424.html