Ohrlochstechen: Banaler Akt oder rechtswidrige Körperverletzung?

Nach der jüngst aufgeflammten Kontroverse um die religiös motivierte Knabenbeschneidung keimt damit erneut eine Debatte auf um das Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit. Rolf Temperli, Co-Präsident bei Kinderärzte Schweiz, dem Verband der Kinder- und Jugendärzte, zeigt sich darüber nicht erstaunt. Auch wenn es sich beim Ohrlochstechen in den Augen vieler um eine Banalität handle: «Die rechtliche Diskussion ist eine andere.» Die Stiftung Kinderschutz Schweiz hält fest, Kinder seien eigene Rechtssubjekte und hätten nicht die Schönheitsvorstellungen der Eltern zu befriedigen, wie es bei Ohrsteckern oft der Fall sei. Verboten steht die Stiftung aber skeptisch gegenüber. Auch die Politik beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Eingriffe an nicht einwilligungsfähigen Menschen wie Kleinkindern zulässig sind. SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr will eine Diskussion anregen – mit einem Vorstoss zur Knabenbeschneidung. Eine Ausdehnung der Debatte auf das Ohrlochschiessen fände Nationalrätin Yvonne Gilli (Grüne, SG) deplatziert. Es gebe, sagt die Ärztin, weit gravierendere Probleme.

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