Kt. UR: Regierung verbietet Gipfelkreuz auf dem Bristen

Die Urner Justizdirektion hat den Bau eines neuen Gipfelkreuzes abgelehnt. Neubauten ausserhalb der Bauzone dürften nur errichtet werden, sofern dafür ein sachlich begründetes Bedürfnis bestehe, argumentierte das Urner Amt für Raumentwicklung Die Urner Behörden stützen sich zudem auf ein Bundesgerichtsurteil, wonach sakrale Bauten nicht auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen sind. «Gleiches muss entsprechend auch für Kreuze als religiöse Symbole gelten» Der Standort des Vorhabens befinde sich zudem in einem Landschaftsschutzgebiet, das sowohl im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung als auch im kantonalen Richtplan Uri als Schutzgebiet von nationaler Bedeutung aufgeführt sei. Mit dem von der Regierung erlassenen Reglement werde die «möglichst unveränderte Erhaltung der hochalpinen Landschaft bezweckt». Die Behörden kommen demnach zum Schluss, dass das geplante Metallkreuz im Gegensatz zum heutigen einfachen Holzkreuz eine Beeinträchtigung des unberührten Landschaftsraumes darstelle.

Die Natur- und Heimatschutzkommission (NHK), die der Justizdirektion Uri unterstellt ist, im vergangenen Mai: «Das neue Eisenkreuz wird aufgrund seiner bescheidenen Höhe nur im Gipfelbereich eine optische Wirkung entfalten. Es ist vom Talboden und von benachbarten Aussichtspunkten aus nicht zu sehen. Die Grundplatte ist diskret und nimmt nur einen kleinen Bodenbereich des Gipfels in Anspruch.» Deshalb gebe es keinen Grund, ein entsprechendes Gesuch abzulehnen. Allerdings stellte die Kommission die Grundsatzfrage, ob es überhaupt ein neues Kreuz brauche.

Neue Nidwaldner Zeitung, 26.09.2012

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