Beschneidung: Wo liegt die Deutungshoheit über das Kindeswohl im pluralistischen Verfassungsstaat?

Radio-Ausstrahlung einer Debatte vom 6. Dezember 2012 an der Universität Köln: Für Juden und Muslime herrscht nun Rechtssicherheit. Sie dürfen ihre Söhne unter bestimmten Voraussetzungen rituell beschneiden lassen.

Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz, das rituelle Beschneidungen regeln soll, noch im Dezember 2012 über die parlamentarischen Hürden gepeitscht. Plötzlich wurde dieser Eingriff, der in Deutschland schon lange praktiziert wird, heftig umstritten, weil das Landgericht Köln dem im Sommer 2012 einen Riegel vorgeschoben hatte. Das Kölner Gericht urteilte, dass Beschneidungen aus religiösen Gründen im frühen Kindesalter einer Körperverletzung gleichkämen und somit strafbar seien.

Alles für immer geregelt, keine Diskussionen mehr?

Wer unseren Hörsaal verfolgt, für den wird die Aufregung keineswegs für immer vorbei sein. Die Diskutanten sprechen die Schwächen der neuen Gesetzeslage offen an und einige von ihnen prophezeien sogar weitere Rechtsprobleme. Der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtstheorie an der Universität Köln hatte am 6. Dezember 2012 Befürworter und Gegner von Beschneidungen zu einer öffentlichen Diskussion eingeladen. Das Thema:

Beschneidung: Wo liegt die Deutungshoheit über das Kindeswohl im pluralistischen Verfassungsstaat?

Die Gesprächsteilnehmer

Miteinander sprachen: die Rechtswissenschaftler Wolfram Höfling und Reinhard Merkel, beide Mitglieder im Deutschen Ethikrat, Gil Yaron, Arzt aus Tel Aviv sowie der Philosoph Michael Schmidt-Salomon. Die Gesprächsleitung hatte Professor Dan Wielsch aus Köln.

Teil 1: http://wissen.dradio.de/rituelle-beschneidung-i-neues-gesetz-mit-schwaechen.88.de.html?dram%3Aarticle_id=232727

Teil 2: http://wissen.dradio.de/rituelle-beschneidung-ii-rechtssicherheit-fuer-altes-ritual.88.de.html?dram%3Aarticle_id=232740