Verwaltungsgericht SG: Kopftuch an der Schule vorläufig zulässig

Obschon es gemäss Schulordnung untersagt ist, darf ein elf Jahre altes Mädchen vorläufig mit Kopftuch den Unterricht in einem Schulhaus in St. Margrethen besuchen: Das hat das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen entschieden. Nachdem der Schulrat und Beschwerdegegner nicht darlege, inwiefern das Tragen eines Kopftuches den geordneten Schulalltag tatsächlich störe, überwiege das durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützte Interesse der Tochter der Beschwerdeführer, das Kopftuch – trotz entsprechendem Verbot in der Schulordnung – für die Dauer des Verfahrens in der Schule tragen zu dürfen (Verwaltungsgericht, Präsidialentscheid, B 2013/214).