Technische Uni Dortmund schliesst Raum der Stille nach Vereinnahmung durch orthodoxe Muslime

Aus für den "Raum der Stille": Das Rektorat der TU Dortmund hat den für Menschen aller Glaubensrichtungen gedachten Rückzugs- und Gebetsraum geschlossen. Muslimische Studierende hatten ihn weitgehend in Beschlag genommen, die Nutzungsordnung missachtet und dabei gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau verstossen.

Der Westen berichtet ausführlich. Das lesenswerte Antwortschreiben des Rektorats an drei Studierende, die sich wegen der Schliessung diskriminiert fühlen, ist hier zu lesen: PDF. Darin heisst es unter anderem:

Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass Sie sich in Ihrem Schreiben gegen eine Diskriminierung bestimmter Gruppen von Studierenden aussprechen, denn genau um diese Diskriminierung zu vermeiden, war die Schließung des Raumes erforderlich. [...]

Eine Begehung durch den AStA ergab nämlich, dass in dem Raum, entgegen der Nutzungsordnung, diverse Gebetsteppiche und Korane gelagert wurden sowie Flugblätter in arabischer Schrift und deutschsprachige Belehrungen auslagen, die unter anderem Hinweise enthielten, wie sich Frauen zu kleiden und zu benehmen hätten (z. B. Tragen eines Kopftuches, Verzicht auf Parfüm, etc.). Ferner wurde die Nutzung durch externe Dritte im Rahmen von Gruppenveranstaltungen sowie die Verwendung von Raumteilern zur Geschlechtertrennung festgestellt.

Dies alles veranlasste den AStA, den Raum vorübergehend zu schließen und mit den für die Verstöße Verantwortlichen zunächst ein klärendes Gespräch zu führen. Nach Wiederherstellung der Ordnung und Inaussichtstellung einer positiven Prognose wurde der Raum wieder geöffnet. Zugleich wurde der Raum zur Schaffung einer gewünschten Behaglichkeit mit zwei Sofas, Bücherregalen und einem ca. 2 x 2 m großen, auf eine Leinwand gespannten Wandbild ausgestattet.

Nunmehr haben uns neue Beschwerden anderer Studierender über ganz erhebliche Verstöße gegen die Benutzungsordnung erreicht, die uns schon wegen des damit zugleich verbundenen und unter keinen Umständen hinnehmbaren Verstoßes gegen den oben bereits zitierten Art. 3 unseres Grundgesetzes (u. a. Gleichberechtigung von Mann und Frau) zu einem unverzüglichen Handeln gezwungen haben.

Danach wurden mehrfach weibliche Besucher des Raumes am Eingang von männlichen muslimischen Nutzern abgefangen und darauf hingewiesen, dass sie nur Zugang zu einem kleineren, optisch und tatsächlich abgegrenzten Raumteil hätten, der größere Raumteil sei nur Männern vorbehalten. [...]

Vor diesem Hintergrund betrachten wir den Versuch, einen neutralen und allen Glaubensrichtungen in gleicher Weise zur Verfügung stehenden „Raum der Stille“ zu schaffen, leider als gescheitert. [...]

Ihre Ansichten bezüglich einer angeblichen Verhöhnung, einer Diskriminierung, einem antiislamischen Rassismus oder einem Generalverdacht weisen wir aus den genannten Gründen auf das Schärfste zurück. Ihre Anmerkungen zur Bedeutung der Integration greifen wir gerne auf und erlauben uns zu ergänzen, dass hierzu die Kenntnis und Akzeptanz der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze gehört, an die wir alle gebunden sind. Gleichberechtigung von Mann und Frau ist dabei ein unantastbarer Kernbereich.