Plakataktion: Nein zur Anti-Menschenrechtsinitiative

Mit Plakaten beim Bahnhof Bern und auf dem Weg zum Bundeshaus machen die Freidenker ab dem 8. August darauf aufmerksam, dass die Menschenrechte ein zentraler Teil unseres Wertesystems sind.

Am kommenden Freitag wird die so genannte Selbstbestimmungsinitiative eingereicht. Sie stellt einen direkten Angriff auf die Schutzbestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar. Die Schweiz müsste diese wohl aufkündigen. Zumindest blieben Verurteilungen der Schweiz durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) künftig wirkungslos, da die Initiative das Völkerrecht weitgehend aushebeln würde.

Mit Plakaten beim Bahnhof Bern und auf dem Weg zum Bundeshaus machen die Freidenker ab dem 8. August darauf aufmerksam, dass die Menschenrechte ein zentraler Teil unseres Wertesystems sind. Die Plakate sollen die Öffentlichkeit und insbesondere auch die Initianten erreichen, wenn diese am 12. August ihre Unterschriften der Bundeskanzlei überreichen. Zeitgleich werden wir dieselbe Botschaft über Social-Media-Kanäle verbreiten. Es soll bereits bei der Einreichung klar werden, dass Widerstand erwächst gegen diesen Versuch, die Menschenrechtskonvention auszuhebeln. Die Freidenker sind nicht die einzigen, die sich für den Erhalt der EMRK in der Schweiz einsetzen – im Gegenteil, das Bündnis «Schutzfaktor M» umfasst bereits über 70 Organisationen.

Die Schweiz kann mit Stolz darauf verweisen, dass Klagen gegen sie am EMGR nur selten Erfolg haben. Die «fremden Richter» anerkennen also sowohl den Geltungsbereich des nationalen Rechts wie auch, dass das Bundesgericht nur sehr selten Entscheide fällt, die eine Verletzung der EMRK darstellen. Dennoch haben die Richter in Strassburg in Einzelfällen die Schweiz zu Recht verurteilt. Nutzniesser dieser Urteile waren nicht nur die jeweiligen Kläger, sondern auch der Schweizer Rechtsstaat, da die Urteile zu Anpassungen von Schweizerischen Gesetzen und Richtlinien und damit zu besserem Schutz der/des Einzelnen führten. Als Beispiel sei die Anpassung der Neuregelung des Wehrpflichtersatzes für Personen mit einer Behinderung erwähnt. Zudem führt zuweilen auch die Überprüfung nationaler Gesetze und Verordnungen auf EMRK-Konformität ebenfalls zu mehr Rechtsschutz, dies war beispielsweise bei der Einführung der gesamtschweizerischen Strafprozessordnung der Fall.