Wädenswil: Ehepaar klagt erfolgreich gegen Glockengeläut

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat eine Beschwerde der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil und der Stadt Wädenwil abgelehnt. Diese haben gegen einen Entscheid des Baurekursgerichts rekurriert, das den Viertelstundenschlag der Kirchenglocken verboten hat.

 

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