Bundesrat will keine neuen Regeln zu religiösen Symbolen

Kruzifixen und Kopftücher in Schulzimmern

Artikel auf blick.ch vom 09.06.2017:

Der Bundesrat will keine Regeln zu Kruzifixen und Kopftüchern in Schulzimmern oder Gefängnissen erlassen. Konflikte sollen pragmatisch gelöst werden, von den betroffenen Institutionen.
Der Bundesrat erhofft sich von einem solchen Vorgehen bessere Ergebnisse als mit starren Rechtsvorschriften, wie aus einem am Freitag verabschiedeten Bericht hervorgeht. Er sehe keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Umgang mit getragenen und an Bauten angebrachten religiösen Symbolen.
Behörden und Institutionen seien in der Regel gut in der Lage, situationsgerechte und praktikable Lösungen zu finden. In den wenigen Fällen, in welchen der Rechtsweg beschritten werde, gelinge es den Gerichten, zwischen individuellen Grundrechtsansprüchen und gesellschaftlichen Interessen eine vernünftige Balance zu halten. Ausserdem habe sich der föderalistische Ansatz bewährt.
Die Regierung stützt ihre Einschätzung auf eine Studie, die sie beim Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte in Auftrag gab. Dieses untersuchte die Rechtsprechung und befragte Institutionen, Wissenschaftler sowie Personen aus religiösen Traditionen.

Gemäss der Erhebung sind in mehr als der Hälfte der öffentlichen Gebäude religiöse Symbole angebracht, besonders häufig in Spitälern. In den katholischen Kantonen ist zudem die Mehrheit der Schulgebäude mit religiösen Symbolen ausgestattet. Dort gibt es auch viele Schulen, in welchen Mitarbeitende religiöse Kopfbedeckungen tragen. Das dürfte mit unterrichtenden Ordenspersonen zusammenhängen.
Konflikte in einem weiteren Sinne traten in 39 Prozent der befragten Institutionen auf, am häufigsten in Strafanstalten. In den meisten Fällen wurde eine Lösung gefunden. Nur gerade 9 Prozent der Konflikte führten zu einem rechtlichen Verfahren.
Wer sich an religiösen Symbolen stört oder sich gegen eine Anordnung wehren will, solche zu entfernen, kann sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen. Die Gerichte prüfen dann, ob eine Verletzung dieses Grundrechts vorliegt.
Das Bundesgericht hat sich verschiedentlich mit der Pflicht des Staats zur religiösen Neutralität auseinandergesetzt. So entschied es im Fall der Tessiner Gemeinde Cadro, dass das Aufhängen von Kruzifixen im Klassenzimmer dem Grundsatz der religiösen Neutralität der Schule widerspricht.
Dieses Urteil werde in der Praxis allerdings nur begrenzt umgesetzt, heisst es im Bericht. Der Tessiner Staatsrat vertritt die Auffassung, dass Kruzifixe in Eingängen und Korridoren von Schulhäusern weiterhin erlaubt sind. Im Kanton Wallis sind Kreuze und Kruzifixe auch in Schulzimmern verbreitet.

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