Weg mit Gummiparagraph 17a aus dem Entwurf des neuen Walliser Gesundheitsgesetzes
Exit hat den Entwurf des neuen Gesundheitsgesetzes kommentiert und empfehlen eine Streichung von Artikel 17a "Verbot von gewerbsmässiger Sterbehilfe". Auch die Walliser Freidenker schliessen sich dieser Empfehlung an.
Wir haben die Stellungnahme von EXIT (PDF siehe Ressourcen) studiert und schliessen uns der Empfehlung an. Unsere Pressemitteilung lautete:
EXIT-Stellungnahme zum neuen Kantonalen Gesundheitsgesetz: Gummiparagraph 17a muss weg
Die Walliser Sektion der Freidenker unterstützt die Stellungnahme von Exit zum Entwurf des Walliser Gesundheitsgesetzes. Der Artikel 17a beinhaltet ein Verbot « gewerbsmässiger Sterbehilfe », wobei weder der Begriff « gewerbsmässig » noch derjenige der « Sterbehilfe » eindeutig definiert werden.
So gesehen kann Artikel 17a auch ein Verbot von Auftragsmord sein, je nach dem wie diese Begriffe ausgelegt werden. Es kann aber schlimmstenfalls auch bedeuten, dass Ärzte ein unabhängiges Gutachten über die Urteilsfähigkeit eines Patienten mit Sterbewunsch zum Nulltarif erstellen sollen, was Qualität und Sicherheit beeinträchtigen würde.
Dies ist nur eines von vielen Beispielen, wie dieser Paragraph ausgelegt werden kann. Aber egal wie man es dreht und wendet, es findet sich kein einziges Szenario, welches einen Mehrwert für ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Sterben erbringen würde.
Die Freidenker sprechen sich für eine ersatzlose Streichung von Artikel 17a für das neue Walliser Gesundheitsgesetz aus, denn der Bund und seine Gerichte haben bereits alle notwendigen juristischen Leitplanken geschaffen, um Qualität und Sicherheit in diesem Bereich zu gewährleisten.
Da besagter Artikel aus dem alten Gesetz übernommen wurde, wurde unsere Medienmitteilung bisher nicht publiziert.