Blasphemie-Urteil in Polen von EGMR als nicht rechtens beurteilt

Sängerin Doda soll 10'000 Euro Entschädigung erhalten, weil ein Gericht in Polen die Künstlerin 2010 wegen Gotteslästerung verurteilte. Das Urteil ist nicht rechtens, hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

     

    Säkulare Schweiz

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht entscheidet klar für die Meinungsfreiheit, gegen die vorangehenden Urteile der polnischen Gerichte, wie der Spiegel am 15. September berichtete. Die Sängerin Doda verkündete 2009 in einem Interview in Polen, dass sie nicht an die Bibel glaube und dass wissenschaftliche Entdeckungen sie mehr überzeugten als «unglaubliche biblische Geschichten». Zwei Privatpersonen fühlten sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt und verklagten die heute 38-jährige Frau. 

    Ein Jahrzehnt später hat sich nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit dem Fall befasst. Das Urteil verletze das Recht auf freie Meinungsäusserung, urteilten die Richter am Donnerstag in Strassburg. Dodas Äußerungen seien zwar drastisch gewesen, hätten aber nicht zu Hass oder Gewalt aufgerufen. Die Sängerin habe lediglich auf frivole Art Fragen zu ihrem Leben beantwortet. Das Land Polen muss der Frau nun 10.000 Euro Entschädigung zahlen.


    Die Freidenkenden Schweiz forderten vor vier Jahren National- und Ständerat dazu auf, Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zu entschlacken. Eine entsprechende  Resolution wurde am 10. November 2018 vom Grossen Vorstand in Olten verabschiedet. Die Kampagne «end blasphemy laws» begleitete den politischen Vorstoss. Beat Flach von der GLP reichte eine entsprechende Motion ein im Nationalrat, die leider abgelehnt wurde. Das Thema erhielt dank den Freidenkern dennoch grosse Aufmerksamkeit in den Medien und wird sicher auch in Zukunft wieder eine grosse Rolle spielen.

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