FVS setzt sich im Kanton Solothurn für mehr Selbstbestimmung am Lebensende ein
Im Kanton Solothurn wurde im Januar 2024 eine Motion der Grünen angenommen, welche folgenden Auftrag beinhaltete:
Der Regierungsrat wird beauftragt, die kantonale Gesetzgebung dahingehend anzupassen, dass die Sterbehilfe als Beihilfe zum Suizid in Alters- und Pflegeheimen, Gesundheitseinrich- tungen sowie übrigen Institutionen im Kanton Solothurn durch öffentlich anerkannte und gemeinnützige Organisationen zugelassen werden muss.
Nun liegt die Vorlage zur gestezlichen Umsetzung vor. Dies beinhaltet folgende Eckpunkte:
-
Pflicht für Pflegeheime mit öffentlichem Auftrag:
Diese werden verpflichtet, externen Sterbehilfeorganisationen den Zutritt zu ihren Räumen zu ermöglichen. Bewohnerinnen und Bewohner haben damit das Recht, Beihilfe zum Suizid in ihrem «Zuhause» wahrzunehmen.
-
Informationspflicht:
Alle Spitäler, Pflegeheime und stationären sozialen Einrichtungen müssen neu Personen, die aufgenommen werden wollen, vorab über ihre internen Leitlinien zur Zulassung von Sterbehilfe informieren.
-
Keine Pflicht für Spitäler und übrige soziale Einrichtungen:
Spitäler und z.B. Heime für Menschen mit Behinderungen werden nicht verpflichtet, Sterbehilfe in ihren Räumen zuzulassen, müssen aber transparent informieren.
Nun hat sich die FVS in die Vernehmlassung eingebracht und zusätzlich folgende Medienmitteilung verschickt:
Selbstbestimmung am Lebensende stärken – FVS begrüsst Solothurner Gesetzesrevision, fordert aber Nachbesserungen
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) begrüsst die geplante Änderung des Gesundheitsgesetzes des Kantons Solothurn zur Sterbehilfe in Pflegeheimen als wichtigen Schritt zur Stärkung der persönlichen Freiheit. Die Organisation fordert jedoch, dass die geplante Regelung auch auf Spitäler und weitere soziale Einrichtungen ausgeweitet wird.
Mit der Gesetzesänderung soll der Zugang zu Sterbehilfe durch gemeinnützige Organisationen in Pflegeheimen mit öffentlichem Auftrag verbindlich ermöglicht werden. Zudem sollen alle stationären Einrichtungen verpflichtet werden, offen über ihre Haltung zur Sterbehilfe zu informieren.
„Dass Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen am Ende ihres Lebens nicht gezwungen werden, für ihren letzten Entscheid ihre vertraute Umgebung zu verlassen, ist ein Gebot der Menschlichkeit – und der rechtlichen Klarheit“, sagt Valentin Abgottspon, Präsident der Freidenker-Vereinigung der Schweiz. „Wir begrüssen diesen Schritt und sehen darin eine Bestätigung unserer jahrzehntelangen Forderung nach einem umfassenden Selbstbestimmungsrecht.“
Gleichzeitig kritisiert die FVS die beschränkte Reichweite der Vorlage. Spitäler und andere soziale Einrichtungen – wie Heime für Menschen mit Behinderungen – sind von der Pflicht zur Duldung ausgenommen. „Gerade für Menschen mit Beeinträchtigungen oder Langzeitpatientinnen und -patienten kann der Ausschluss von der Suizidbeihilfe diskriminierend wirken“, sagt Sandra Frey, Co-Präsidentin der Freidenkenden Bern/Freiburg/Solothurn. „Ein Recht auf Selbstbestimmung darf nicht am Gebäudeeingang enden.“
Die FVS fordert deshalb:
- Eine Ausweitung der Duldungspflicht auf alle stationären Einrichtungen mit öffentlichem Auftrag.
- Eine klare gesetzliche Grundlage für die Wahlfreiheit der Sterbehilfeorganisationen – auch jenseits der SAMW-Richtlinien.
- Eine einheitliche Regelung für Spitäler, sofern medizinisch vertretbar und ethisch verantwortbar.
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz vertritt die Interessen der wachsenden Bevölkerungsgruppe ohne Religionszugehörigkeit, die gemäss Bundesamt für Statistik seit 2022 die grösste weltanschauliche Gruppe in der Schweiz ist – auch im Kanton Solothurn.
„Eine pluralistische Gesellschaft muss auch beim Thema Sterben Raum für verschiedene Weltanschauungen bieten. Es darf nicht sein, dass religiöse oder institutionelle Haltungen den freien Willen am Lebensende einschränken“, so Abgottspon abschliessend.
Die vollständige Stellungnahme der FVS zur Vernehmlassung finden Sie hier: