FVS Regionalgruppe Zürich findet, Selbstbestimmung am Lebensende macht nicht vor Spital und Psychiatrie halt

Die Medienmitteilung zum heutigen Entscheid der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit, der von der FVS unterstützten Initiative "Selbstbestimmung auch im Alters- und Pflegeheim" abzulehnen und deren Minderheitsanträge auf Gegenvorschläge.

Die Freidenker Vereinigung Regionalgruppe Zürich ist erfreut, dass alle Gegenvorschläge der KSSG das Kernanliegen der Initiative “Selbstbestimmung auch im Alters- und Pflegeheim” aufgenommen haben. Eine Ausnahme für Privatspitäler und Psychiatrie ist ihrer Meinung nach aber nicht nötig. 

MM Exit Zürich Freitod

Alters- und Pflegeheimen bislang nicht konsequent umgesetzt wird. Dort kann Sterbehilfe untersagt werden, selbst wenn sich eine Bewohnerin oder ein Bewohner dafür entscheidet. Die Initiative fordert ein Ende dieser diskriminierenden Praxis. Die FVS Sektion Zürich unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich.

„Der Gegenvorschlag von SP, GLP, Mitte und Grüne hat beim Gegenvorschlag der Regierung entscheidend nachgebessert, es gibt keinen Grund weshalb man als Patientin oder Patient für sein Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende ein Spital verlassen muss“, sagt Sonja Stocker, Vorstandsmitglied der FVS Regionalgruppe Zürich. „Aber dieses Recht muss auch in der Psychiatrie eingefordert werden können“, so Stocker weiter.

Die FVS ist sich sicher, dass die Zürcher Bevölkerung dem Kernanliegen der Initiative, nämlich einer Ausweitung der Selbstbestimmung am Lebensende zustimmen wird. „Es ist unverständlich, weshalb der Gegenvorschlag der Regierung eine Definition für die Voraussetzungen zur in Anspruchsnahme von Suizidhilfe einer NGO ins Gesetz schreiben möchte, wenn genau diese NGO eine gesetzliche Verankerung ablehnt,“ resümiert Stocker.