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(file: @@freidenker-200402.pdf@@)Grundrechte – auch für Straftäter Sexualstraftätern heute Konsens: Nicht alle Sexualtäter sind therapierbar. Diese Ansicht teilen nicht nur viele Praktiker: die Forschungen kommen zu dem gleichen Ergebnis. Die Diskussion um die Verwahrung kratzt am Grundsatz der Resozialisierbarkeit, einer wichtigen Säule in unserem Rechtsverständnis in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Während die grosse Zahl der Täter eine gute Prognose für die Zukunft hat, rechnen Strafrechtler mit einem "harten Kern" von 5 bis 10 Prozent (je nach Quellen bis zu 15%), der durch eine Behandlung nicht mehr zu erreichen ist. Dies sind vor allem Wiederholungstäter, die bereits als Jugendliche anfangen zu missbrauchen, und solche, die besonders gewalttätig vorgehen. Die Gesellschaft will und soll vor solch gefährlichen Tätern effektiv geschützt werden. Seit dem Mord an der Zürcher Pfadfinderin durch einen Wiederholungstäter auf Hafturlaub 1993 sind die Behörden extrem zurückhaltend geworden, wenn es darum geht, Massnahmen aufzuheben oder zu lockern. Das Problem ist also erkannt, Konsequenzen sind gezogen worden. Das hat dazu geführt, dass sich in den letzten zehn Jahren die Zahl der Verwahrten von rund 20 auf über 100 erhöht hat. Kritiker gehen davon aus, dass bis zu 75 Prozent dieser Verwahrten zu Unrecht weggesperrt sind. Es geht also um die Frage, wer das Risiko eines Fehlurteils zu tragen hat. Die InitiantInnen reden hier Klartext: der Täter. Er muss beweisen, dass er für die Gesellschaft keine Gefahr mehr darstellt. Die Initiative erweckt den Eindruck, das Problem ein für alle Mal zu lösen. Wie immer, wenn einfache Lösungen angeboten werden, müssen wir genau hinschauen: Die Frage, wie man zu einem Verwahrungsentscheid kommen soll, ist komplex. Immerhin geht es hier nicht um eine endliche Haftstrafe sondern um die "Todesstrafe light", wie es die Weltwoche (Ausgabe 03/04) nennt: Wer verwahrt wird, erleidet zwar nicht eine körperliche, aber eine soziale Todesstrafe. Diese harte Massnahme ist bei besonders gefährlichen Tätern als kleineres Übel zu akzeptieren. Der Knackpunkt in der ganzen Diskussion bildet jedoch das psychiatrische Gutachten. Gutachten müssten – wie bereits heute – darüber entscheiden, ob ein Täter "extrem gefährlich" und "nicht therapierbar" ist. Gegen die Initiative spricht, dass Gutachten zum Zeitpunkt des Prozesses endgültig über die Verwahrung entscheiden sollen. Forensisch tätige Psychiater streiten über vieles, aber in punkto Langzeitprognose herrscht Einigkeit: Die Gefahr von fehlerhaften Gutachten ist zu gross, als dass auf ein Gutachten in einem einzigen Zeitpunkt abgestellt werden kann. Dazu Karl-Ludwig Kunz, Professor für Strafrecht an der Universität Bern: "Prognosebeurteilungen über solch lange Zeiträume sind schlicht unmöglich. Psychiater dürften das wissenschaftlich nicht begründbare definitive Verdikt der ein für allemal vorhandenen 'extremen' Gefährlichkeit und 'Untherapierbarkeit' scheuen und damit eher gegen eine Verwahrung als nach neuem Recht plädieren. Damit ist die Initiative kontraproduktiv und erzielt faktisch weniger Sicherheit als das neue Recht." (www.cx.unibe.ch/krim) Die menschliche Geschichte ist eine Geschichte voller Verbrechen, Unrecht und Leid. Mord, Verletzung, Vergewaltigung beantwortete der vordemokratische Staat mit UnmenschForts. S. 2 lichkeit: Kerker, Folter und FREIDENKER 2/04

Die Schweiz stimmt über den Umgang mit gefährlichen Straftätern ab. Eine Volksinitiative fordert, dass "nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" prinzipiell lebenslang verwahrt werden. Im Gegensatz zu heute soll eine psychiatrische Begutachtung nicht mehr regelmässig stattfinden, sondern nur, wenn "neue wissenschaftliche Erkenntnisse" erweisen, dass der verwahrte Täter geheilt werden kann. Auf diese Weise wollen die InitiantInnen das Risiko verkleinern, dass es zu Fehlprognosen kommt und gefährliche Kriminelle wieder auf freien Fuss gelangen. Das Anliegen der InitiantInnen ist berechtigt und wird heute von niemandem bestritten. Nachdem in den 80er Jahren darüber diskutiert worden war, die Verwahrung ganz aus dem Strafgesetz zu streichen, besteht nach erschütternden Fällen von rückfälligen

THEMEN in diesem FREIDENKER Verwahrungsinitiative 1-2 Younus Shaikh ist frei! 3 Ergebnisse der FVS-Klausur 3 Menschenwürdig alt werden 4 Eden Alternative® 5 Kopftuchstreit 5-6

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die Todesstrafe waren dessen barbarische Mittel. Forensische Psychiatrie ist ein wichtiger zivilisatorischer Fortschritt; seit rund 70 Jahren gibt es Therapie als neuen Weg im Strafrecht.Der demokratische Rechtsstaat hat im Massnahmevollzug eine zugleich humane und effektive Institution geschaffen. Dessen Aufgabe besteht in der Besserung und Sicherung seiner Patienten, die zu einem Teil schreckliche Taten, wie Mord, Körperverletzung und sexueller Vergewaltigung begangen haben. Die Massnahme wird entweder anschliessend an die Strafe oder, wenn der Täter nicht bestraft werden kann, weil er durch psychische Krankheit teilweise oder ganz unfähig ist, Schuld und Verantwortung zu tragen, anstelle einer Strafe angeordnet. So soll die Gesellschaft vor weiteren Straftaten geschützt werden. Minimale Grundrechte auch für Straftäter Trotzdem gilt heute weltweit, dass auch solche Menschen den Anspruch darauf haben, dass die Notwendigkeit der Massnahme regelmässig überprüft wird. Heute geschieht das in der Schweiz jährlich. Das entspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die für die Schweiz seit 1974 verbindlich ist. Sie garantiert einen Anspruch auf wiederholte gerichtliche Haftprüfung (Art. 5 Ziff. 4 EMRK), wenn der Freiheitsentzug auch von persönlichen Eigenschaften, wie dem Geisteszustand, oder sonstigen veränderbaren Umständen abhängt. Würde in der Schweiz aufgrund des Initiativtextes eine lebenslängliche Verwahrung ausgesprochen, könnte die Überprüfung via den Strass-burger Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen werden. Die Schweiz müsste dann ihre Rechtsetzung wieder ändern, oder die Staatsverträge kündigen. Dieses Dilemma kann nur umgangen werden, wenn die Initiative äusserst large interpretiert wird (indem statt wie heute der Täter, jährlich neue wissenschaftliche Erkenntnisse überprüft werden), was wiederum das Anliegen der InitiantInnen nicht umsetzt und letztlich zum status quo führt. Täter- oder Opferzentrierung? Die InitiantInnen sind Angehörige von Opfern und damit selbst auch Opfer. Sie beklagen, dass sich im Strafprozess

alles nur um den Täter dreht. Bezogen auf die 70er und 80er Jahren ist dieser Vorwurf gerechtfertigt. Damals wurden die Rechte der Rechtsbrecher in Vordergrund gerückt, nachdem bis in die 70er Jahre hinein psychiatrische Gutachten und Massnahmen oft zur Entfernung von unliebsamen Menschen aus der Gesellschaft missbraucht worden war. Heute stellen wir wiederum eine korrigierende Gegenbewegung fest: Der Schutz der Opfer wurde mit dem Opferhilfegesetz anerkannt, Therapien werden nicht mehr primär als Heilungsinstrument für den Täter betrachtet, sondern vor allem als Instrument, potenzielle Opfer zu schützen. Kontrolle statt Heilung? In der Schweiz, aber auch etwa in Deutschland fehlt es allerdings an geeigneten Therapieplätzen. Es gibt auch viel zuwenig ausgebildete Therapeuten, die mit Sexualstraftätern arbeiten können – oder wollen. Die Behandlung ist aufwändig, die Patienten sind oft wenig motiviert. Viele Therapeuten fürchten offenbar zudem, als "Täterfreund" zu gelten. Ein neuer Ansatz in der Therapie basiert auf der These, dass der Versuch der Heilung vielleicht eine übertriebene Hoffnung ist, dass es aber sehr wohl gelingen kann, die therapeutische Kontrolle bei psychisch kranken Rechtsbrechern auszubauen und damit Rückfälle zu verhindern. Das Schlagwort "no cure but controll" ist ein Konzept, welches seit der Entwicklung der ambulanten Nachbehandlung in der forensischen Psychiatrie eine wesentliche Rolle spielt und zu einer deutlichen Senkung der Rückfallrate beigetragen haben soll. In der Schweiz ist es seit einigen Jahren der Zürcher Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes, Dr. Frank Urbaniok, der diesen Ansatz anwendet. Er hat ein Prognoseinstrument entwickelt, mit dem er die Gefährlichkeit von Straftätern verlässlich beurteilen will. Dieses "Zürcher Modell" der Risikoanalyse ist in Europa einmalig. Es basiert auf mehreren hundert Kriterien, die individuell gewichtet werden. "Nur" zwei Rückfälle wurden in den letzten drei Jahren in Zürich registriert. Die Analyse beruht einerseits auf dem "strukturellen Rückfallrisiko" (frühere Taten, Vorgeschich-

te), das gegen den Erfolg der Therapie andererseits abgewogen wird. Ausbildung fördern So oder so hängt fast alles von der Qualität der Gutachten ab. Der deutsche Forensiker Prof. Dr. Norbert Nedopil weist darauf hin "dass man immer wieder fordert, dass die Gutachten besser werden, dass die Prognosen sicherer werden. Dass man aber kaum bereit ist, Plätze zu schaffen, wo solche Ausbildungsmöglichkeiten bestehen. Und dass man eigentlich auch von politischer Seite kaum etwas tut, um dieses Defizit zum Beispiel zu beheben. Kein Täter wird sich über eine Gendatenbank davon abhalten lassen zu missbrauchen. Genauso wie auch drakonische Freiheitsstrafen Täter nicht davon abhalten zu missbrauchen. Was Täter abhält davon, ist eine frühe Hilfe, nämlich am Anfang ihrer Täterentwicklung, nämlich eine klare therapeutische Hilfe." Auch Dr. Frank Urbaniok ergänzt: "Wir müssen in die Gutachtenqualität investieren. Dies gilt auch für die Auftraggeber: Sie müssen ein gutes von einem schlechten Gutachten unterscheiden können. Untersuchungsrichter oder Gerichte, denen die Qualität von Gutachten egal sind, vernichten Qualität." (Tages-Anzeiger; 1.8.2002) Kein Risiko bedeutet keine Chance Wenn wir Null Risiko zulassen wollen, nehmen wir der forensischen Psychiatrie jede Chance, sich zu bewähren. Dann werden wir zu drakonischen Strafen zurück kehren und damit den Stand an Humanität aufgeben, dem sich diese Gesellschaft in den letzten 50 Jahren verpflichtet gefühlt hat. Diese Humanität sucht nach der Gerechtigkeit. Dabei hat sie den Schutz der Schwachen im Auge, denen wir zur Solidarität verpflichtet sind – sagt der Forensiker Norbert Nedopil: "Forensische Psychiater müssen vielleicht mehr als früher lernen, dass auch die Opfer und ihre Angehörigen jene Schwachen sind, die der Solidarität bedürfen. Solidarität in diesem Sinne bedeutet jedoch auch, dass ein Kranker auch dann als Patient behandelt wird, wenn ihn seine Störung oder Krankheit kriminell werden lässt". (www. forpsych.klinikum.uni-muenchen.de/ eickel00.html)

Reta Caspar

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Dr. Younus Shaikh ist frei und in Sicherheit Nach mehr als drei Jahren Haft, zwei davon in der Todeszelle, ist der 52jährige pakistanische Arzt Younus Shaikh frei. IHEU-Präsident Roy Brown konnte ihn im Januar an einem europäischen Flughafen empfangen; er war offenbar in sehr guter Verfassung. Inzwischen konnte FVS-Mitglied Mark Furner, der sich vor 3 Jahren in dieser Sache an den Bundesrat gewandt und die Unterstützung der Schweizer Diplomatie erreicht hat, mit Younus Shaikh sprechen. Sein Bericht: "Wir sprachen über seine 3-jährige Leidensgeschichte seit der Verhaftung am 4. Oktober 2000. Im August 2001 war er in erster Instanz zum Tod verurteilt worden. In der Todeszelle durfte er eigentlich weder lesen noch schreiben. Jeden Mittwoch gab es eine Inspektion, bei der alles entfernt wurde. Mit Hilfe von Gefängniswärtern und anderen Gefangenen, mit denen er sich angefreundet hatte, konnte Shaikh dieses System umgehen und seine Bücher und Schreibsachen verstecken. So gelang es ihm, sich rechtskundig zu machen, zu lesen und viele Briefe zu schreiben. Shaikh erzählte auch, wie er sich am Ende selbst vor dem Gericht vertrat, nachdem er seinen Verteidiger, der unter massiven Drohungen stand, vor dem Gericht verstossen musste. Nach zwei Verhandlungen vor Gericht ist er schliesslich freigesprochen worden. Er vermutet allerdings, dass ihn die Regierung Pakistans am liebsten im Gefängnis behalten hätte, weil er dort sicherer war und um Aufsehen zu vermeiden. Wie seine Zukunft aussehen wird, weiss Shaikh noch nicht. In nächster Zeit möchte er eine Autobiographie schreiben und sich in der IHEU-Kampagne gegen den politischen Islam und die Blasphemiegesetze in Pakistan engagieren." Blasphemiegesetze und -klagen in Pakistan Die Gotteslästerungsparagraphen wurden ursprüngliche von den Briten eingeführt (1936) und sahen 2 Jahre Gefängnis als Strafe vor. 1986 sind sie unter General Zia-ul-Haq erstmals verschärft worden. 1992 wurde unter Premierminister Sharif der Tod durch Hängen gar als einzige Strafe für Blasphemie eingeführt. Shaikh stammt aus einer muslimischen Familie. Er hat vor 10 Jahren die Organisation "Enlightment" gegründet, die sich für Rationalismus und Laizismus einsetzt. Ihm war vorgeworfen worden, in einer seiner Vorlesungen über Praktiken in vorislamischer Zeit gesprochen und bemerkt zu haben, dass Mohammed – bis zu seiner Erweckung im Alter von 40 Jahren – kein Muslim gewesen war, dass weder er noch seine Familie bis zu diesem Zeitpunkt religiöse islamische Traditionen praktiziert hätten. Ein Student hat sich mit dieser Geschichte an die Polizei und an eine militante Gruppierung gewandt, die sich "Komitee zum Schutz des Propheten" nennt. Aus diesen Kreisen wurde Shaikh auch für den Fall eines Freispruchs mit dem Tod bedroht. Laut Shaikh war es eindeutig eine Falschanklage – die in der Anklage beschriebene Vorlesung stand nicht einmal auf den Lehrplan! Noch sind weitere 300 Pakistaner inhaftiert, teils angeklagt, teils ebenfalls zum Tod verurteilt . Blasphemieklagen werden oft bei Familien- oder Nachbarstreitigkeiten missbräulich erhoben. So kann man einen Gegner relativ einfach loswerden. Vollstreckt worden ist offenbar noch kein Todesurteil, aber es sind angebliche Blasphemisten von den fanatischen Islamisten, die diesen Kreuzzug gegen die Gotteslästerung füh-

Zentralvorstand FVS Klausur über Zukunftsstrategien der FVS 16 Personen haben am 11. Januar in drei Arbeitsgruppen intensiv diskutiert. Im Plenum zeigte sich Einigkeit darüber, dass die FVS ein Auslaufmodell ist, wenn es nicht gelingt, in der Öffentlichkeit präsenter zu werden, Stellungnahmen zu politischen Vorlagen, Pressemitteilungen zu aktuellen Problemen, schnelle Reaktion in Form von Leserbriefen. q sich als Förderin des freien und kritischen Denkens zu profilieren, Sie soll vermehrt ein Forum bieten für Diskussionen, in Podiumsgesprächen, im FREIDENKER, auf dem Internet. q sich als Vertreterin der grossen Anzahl von Nichtkirchenmitgliedern zu positionieren, Die FVs muss sich als Interessenvertretung verstehen. q den Mitgliederrückgang zu stoppen und mittelfristig wieder zu wachsen, Dazu müssen die Dienstleistungen der FVS überprüft und evtl. weitere Anreize für die Mitgliedschaft geschaffen werden (z.B. Vergünstigungen bei Krankenkasse etc.). q professioneller zu werden. Die Kraft der Sektionen ist im Schwinden. Die Profilierung muss deshalb auf nationaler Ebene stattfinden. Das erfordert eine Professionalisierung des bisherigen Zentralsekretariates. Die Sektionen behalten aber ihre Bedeutung: Sie bieten Treffpunkte, Betreuung und Dienstleistungen an, werden aber entlastet von PR, Werbung etc. q

aus den Sektionen

Der ZV wurde beauftragt, die folgenden Beschlüsse weiterzuverfolgen und – wo nötig – der Delegiertenversammlung am 16. Mai 2004 Antrag zu stellen: 1. Schaffung einer Geschäftsstelle (50%) zunächst probeweise für 5 Jahre, samt Finanzierungsvarianten. 2. Konzept für den Verkauf von Dienstleistungen. 3. Flexibilisierung der Jahresbeiträge: für Schüler, Arbeitslose, Senioren, Gönner, Firmen usw. 4. Mittelbeschaffung über Legate evtl. Stiftung. 5. Überarbeitung der Publikationsorgane. 6. Aktualisierung und Ergänzung des PR-Materials. 7. Baldiges Kommunizieren dieser Beschlüsse an die Sektionen. (Ist bereits erfolgt.) Der ZV dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. rc ren, gelyncht worden. Diese Gefahr besteht auch in den Gefängnissen (deshalb wurde Shaikh in Einzelhaft gehalten) und für alle, die von mutigen Richtern freigesprochen werden. Die Intervention der FVS hat dazu beigetragen, dass das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Fall Shaikh aktiv geworden ist. Die FVS wird sich offiziell beim EDA bedanken, das sich nach diesem auch der anderen Balsphemie-Fällen annehmen will. Das Engagement der FVS ist erfolgreicher als erhofft: Die internationale Aufmerksamkeit wird die Reformkräfte in Pakistan stärken. rc FREIDENKER 2/04

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Menschenwürdig alt werden und sterben In der Debatte um Sterbehilfe argumentieren beide Seiten, BefürworterInnen und GegnerInnen, mit dem Begriff der Menschenwürde. Die Analyse der Diskussionsbeiträge zeigt, dass der Würdebegriff nicht einheitlich ist. Objektive Menschenwürde GegnerInnen der Sterbehilfe verwenden Begriff "Menschenwürde" als etwas Absolutes, als etwas, was dem Menschen von der Geburt bis zum Tod zusteht. Das ist eine objektive Definition, wie sie auch in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung verwendet wird. Sie geht zurück auf den Philosophen Immanuel Kant, der forderte, dass ein Mensch niemals als Mittel zum Zweck sondern immer als Zweck an sich zu behandeln sei. Unter diesem Würdebegriff wird jedes Leben als grundsätzlich wertvoll und sinnvoll betrachtet. Subjektive Menschenwürde BefürworterInnen der Sterbehilfe, darunter wohl die meisten FreidenkerInnen, verwenden den Begriff "Menschenwürde" meist in einem subjektiven Sinn: Menschenwürde wird als etwas Individuelles, Relatives betrachtet. Sie hängt davon ab, ob jemand fähig ist für sich zu sorgen oder abhängig von den Leistungen anderer. Auch die äusseren Umständen der Lebenssituation werden als mehr oder weniger würdig bezeichnet. Unter Ärzten ist dieser Würdebegriff ebenfalls verbreitet. Unproblematisch ist dieser Begriff dort, wo ich für mich selber definiere, was ich als mit meinem Selbstverständnis und meiner Würde vereinbar betrachte. Problematisch wird der subjektive Würdebegriff jedoch dort, wo wir für andere entscheiden wollen oder müssen, ob ihre Lebens- oder Leidensumstände ihr selbst oder uns als Angehörigen, Pflegenden etc. zumutbar ist. In vielen schwierigen Lebenssituationen, angesichts etwa von schwerer Krankheit, von Behinderungen kann jedoch nur die direkt betroffene Person gültig über die Zumutbarkeit des eigenen Lebens entscheiden. Unproblematisch ist etwa der Fall der siamesischen Zwillinge aus dem Iran, welche ihre Lebenssituation als unerträglich empfunden und deshalb im letzten Jahr ihr Leben in einer risikoreichen Operation aufs Spiel gesetzt und leider verloren haben. Anders verhält es sich, wenn wir es mit dementen oder bewusstlosen Menschen zu tun haben. Sobald sich Menschen nicht mehr verbal äussern können, versagt der subjektive Begriff von Menschenwürde. Wenn wir diesen Menschen – und auch allen Neugeborenen und Kleinkindern – die Würde nicht absprechen wollen, sind wir auf den objektiven Begriff von Menschenwürde angewiesen. Differenzierende Definition Wir brauchen also eine differenzierende Definition von Menschenwürde, wenn wir den verschiedenen Abschnitten des menschlichen Lebens gerecht werden wollen: Grundlage muss die objektive Definition bilden, die Würde des Menschen muss für Dritte absolut gelten. Was uns angesichts der Hilflosigkeit eines Neugeborenen selbstverständlich erscheint, dass nämlich seine Würde dadurch nicht geschmälert wird, dass es Windeln braucht und genährt und gepflegt werden muss, das sollte auch die Haltung gegenüber pflegebedürftigen Menschen prägen. Voraussetzung dafür ist, dass wir den Alterungsprozess akzeptieren, mit seinen Besonderheiten und – unbestritten – mühsamen Seiten. Solange ein Mensch sich selber äussern und betätigen kann, muss aber die subjektive Definition Vorrang haben. Wo jemand für sich selber reden kann, muss seine Meinung respektiert werden. Die Geltung der subjektiven Definition kann mittels schriftlichen Willensäusserungen etwa einem Patiententestament verlängert werden. Was ist ein würdevoller Tod? Parallel zu dieser Diskussion verändert sich auch der Blick auf das Sterben. Es wird zum Lebensziel erklärt, würdig, gut, sogar schön zu sterben. Der Gedanke, es sei nur würdevoll mitten aus einem dynamischen aktiven Leben zu sterben, verbreitet sich und es entsteht der Mythos eines machbaren, fast heroischen und deshalb würdevollen Todes. So setzen sich Menschen auch in ihrem letzten

Lebensabschnitt einem Leistungsdruck aus: Sie müssen Krankheit und Verfall um jeden Preis vermeiden. Mit dem Ziel ästhetisch zu sterben, wird unser Leben unnötig belastet. Menschen sterben einfach so gut wie sie es eben können, sie leben ja auch einfach nur so gut wie sie es eben vermögen. Die Rolle der Pflegenden Alte Menschen, schwer Kranke und Sterbende verlieren ihre Würde erst wenn wir sie nicht mehr ernst nehmen. Als Betreuende oder Pflegende bestimmt der sprachliche Umgang mit den Menschen die Würde der Atmosphäre. Wo Pflegebedürftige und Sterbende als Individuen mit allen Besonder- und Gewohnheiten wahrgenommen werden, welche wir Jüngere für uns als selbstverständlich beanspruchen, werden sich die Betreuten und Gepflegten durch die Inanspruchnahme der Pflege nicht entwürdigt vorkommen. Bis zuletzt am Leben teilhaben In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts hat vor allem unter dem Eindruck der Verheerungen von Aids der Hospizgedanke grossen Auftrieb bekommen. Heute kommt man immer mehr davon weg, besondere Sterbeinstitutionen zu schaffen. Es hat sich gezeigt, dass Sterbende im allgemeinen lieber unter Lebenden als unter Sterbenden sind: Sie wollen bis zuletzt am Leben teilhaben. Ebenso sind Menschen in Alters- und Pflegeheimen unglücklich wenn, sie nur Kontakte mit alten Menschen haben. Ebenso schätzen Kinder es, mit Menschen jeden Alters in Kontakt zu kommen... Offenbar ein zutiefst menschliches Bedürfnis! rc

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Wenn normales Leben zum Paradies erklärt wird Ein neuer Begriff geistert durch die Presse: Eden Alternative®. Er bezeichnet einen umfassenden Ansatz in der Pflege und Betreuung von alten Menschen. Wie jedes neue Konzept stösst es bei vielen Menschen auf begeistertes Echo aber auch auf Widerstand in den bestehenden Strukturen. Dabei verlangt das Konzept nichts anderes, als das was wir eigentlich als normal empfinden: dass alte, behinderte oder sonst pflegebedürftige Menschen als Person ernst genommen und ihre Bedürfnissen weitestgehend berücksichtigt werden. In den Grundsätzen der Eden Alternative® heisst es: 1. Die drei Qualen – Einsamkeit, Hilflosigkeit und Langeweile – sind für den Grossteil des Leidens unserer alten Menschen verantwortlich. 2. Eine Gemeinschaft, die das Wohl alter Menschen in den Mittelpunkt stellt, verpflichtet sich dazu, eine menschengerechte Wohnumgebung zu schaffen, in der sich das Leben um einen kontinuierlichen engen Kontakt mit Menschen, Tieren und Pflanzen dreht. Es sind diese Beziehungen, die sowohl den Alten wie den Jungen einen Weg zu einem lebenswerten Leben weisen. 3. Eine liebevolle Begleitung ist ein wirksames Mittel gegen Einsamkeit. Alte Menschen verdienen Zugang zur Gesellschaft von Menschen und Tieren. 4. Eine altenzentrierte Gemeinschaft sorgt dafür, dass die alten Menschen sowohl Fürsorge erhalten als auch selbst anderen Wesen Fürsorge angedeihen lassen können. 5. Eine altenzentrierte Gemeinschaft sorgt für Abwechslung und Spontaneität, indem sie ein Umfeld schafft, in dem unerwartete und unvor hersehbare Ereignisse stattfinden können. 6. Sinnloses Tun zerstört den menschlichen Geist. Wenn wir Gelegenheit bekommen, Dinge zu tun, die wir für sinnvoll halten, trägt dies wesentlich zu unserer Gesundheit bei. 7. Medizinische Behandlung sollte im Dienste echter menschlicher Fürsorge stehen. 8. Eine altenzentrierte Gemeinschaft bringt den alten Men schen dadurch Respekt entgegen, daß sie die bürokrati sche Autorität der Leitungsebene in den Hintergrund tre ten lässt und versucht, die Entscheidungsbefugnis so weit wie möglich in die Hände der alten Menschen bzw. ihrer nächsten Angehörigen zu legen. 9. Die Schaffung einer altenzentrierten Gemeinschaft ist ein nie endender Prozess. Menschliches Leben darf nie getrennt von menschlichem Wachstum gesehen werden. 10. Eine weise Führung ist das Entscheidende im Kampf gegen die drei Qualen. Sie kann durch nichts ersetzt werden. Dr. William Thomas (1998) übersetzt von Ingrid Fischer-Schreiber (2003) Quelle: www.eden-europe.com

Kopftuchstreit Zum Kopftuchstreit, der derzeit vor allem in Frankreich, aber auch in Belgien z.T. groteske Züge annimmt, drucken wir ein Beitrag des Marburger Philosophen Joachim Kahl ab. Seine Position weicht von der bisher im FREIDENKER vertretenen ab (siehe z.B. FREIDENKER 11/03) und soll zur internen Diskussion anregen.

Religionsfreiheit für alle Gegen ein Kopftuchverbot Die Pflicht des säkularen Staates zur religiös-weltanschaulichen Neutralität ergibt sich zwingend aus dem Menschenrecht aller seiner Bürgerinnen und Bürger auf Religionsfreiheit. Der Staat ist keine Einrichtung für Mehrheiten oder Minderheiten, sondern die Heimstatt aller. Insofern darf niemand wegen seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden. Dies ist das Gebot der Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung und der Privilegierung. Aus dieser rechtsphilosophischen Grundlage einer liberalen und pluralistischen Demokratie folgt, dass der Staat sich mit keiner der in ihm vorkommenden Religionen oder Weltanschauungen identifizieren darf. Deshalb dürfen in staatlichen und kommunalen Einrichtungen nur staatliche und kommunale Symbole angebracht werden. Christliche Kreuze beispielsweise an den Wänden von Schulen, Gerichten, Parlamentssälen, Amtsstuben, Friedhofshallen verletzen das Gebot der Gleichbehandlung und benachteiligen alle Nichtchristen, seien sie jüdischer oder muslimischer Religionszugehörigkeit oder religionslos. Der Staat besteht aber nicht nur aus Gebäuden, sondern auch und vornehmlich aus lebendigen Menschen, den Staatsbediensteten. In einer Demokratie verfügen sie über alle Grundund Menschenrechte, also auch über das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, und zwar ungeschmälert. Der entscheidende Knackpunkt, den viele in den aktuellen Debatten nicht FREIDENKER 2/04

Weder Revolution noch Paradies, sondern Prinzipien, welche in einer freien, demokratischen Gesellschaft als selbstverständlich gelten müssten. In der Schweiz hat die Gemeinde Zollikon am Zürichsee mehrjährige Erfahrung mit dem Konzept "Eden" (Wohn- und Pflegezentren "Beugi" und "Am See"). Dabei hat sich auch gezeigt, dass die Umsetzung keine Mehrkosten verursachen muss. Nicht zuletzt, weil Wohlbefinden und Zufriedenheit von BewohnerInnen und Personal zugenommen haben. rc

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sehen, ist nun der folgende: das Anbringen von christlichen Kreuzen in Klassenzimmern und Gerichtsälen erfolgt auf behördliche Weisung hin und verletzt damit die religiös-weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates. Das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin dagegen ist keine staatliche Veranstaltung, sondern ihr höchst privates Kleidungsstück. Es gehört in den Bereich der individuellen Entfaltung der Persönlichkeit, deren Bestandteil auch die Religionsfreiheit ist. Eine Demokratie lebt von gesetzesund verfassungstreuen Staatsbediensteten, die keine Leibeigenen oder Marionetten ihres Dienstherren sind, sondern mündige Menschen mit unterschiedlichen Auffassungen über vieles. Da der soziale Lernort Schule weder ein religionsfreier noch ein rechtsfreier Bereich ist, geniessen die dort Unterrichtenden das Recht auf positive Religionsfreiheit, unterliegen freilich ebenso in ihrer dienstlichen Tätigkeit der Pflicht zur Nichtdiskriminierung, Nichtprivilegierung sowie Nichtmissionierung. Schulaufsicht und Disziplinarrecht sind bei Verstössen die rechtsförmigen Antworten. Diese politisch-rechtliche Bewertung ist die eine Ebene des Kopftuch-Streits. Davon zu unterscheiden ist die Ebene einer religions-, ideologie- und kulturkritischen Bewertung religiös motivierter Kleidersitten. Die Religionsgeschichte kennt die bizarrsten Formen von angeblich gottgewollter Kleidung und pendelt zwischen völliger Nacktheit und nahezu völliger Verhüllung des menschlichen Körpers als spirituell gebotenen Haltungen. Unbestreitbar stellen die von Männern gemachten muslimischen Kleiderordnungen patriarchalische Versuche zur Domestikation der Frau dar. Namentlich ihre sinnliche Verführungskraft soll gezähmt werden, die sich vor allem im wallenden Haupthaar verdichte, wie ein uralter magischer Glaube behauptet. Eben dies lehren die heiligen Schriften der Juden und Christen genauso, wie jeder Kenner des Alten und des Neuen Testamentes weiss. Auch der Apostel Paulus schreibt den Frauen vor, ihr Haupthaar zu bedek-

ken, und zwar namentlich im kultischen Bereich (1. Korinther 11,5ff).Darin drücke sich die gottgewollte Unterordnung der Frau unter den Mann aus, der sein Haar nicht bedecken solle. Denn allein der Mann sei Gottes Bild und Ehre; das Weib aber ist des Mannes Ehre. Denn der Mann ist nicht vom Weibe, sondern das Weib ist vom Manne. Und der Mann ist nicht geschaffen um des Weibes willen, sondern das Weib um des Mannes willen. Dass diese paulinische Herabstufung der Frau die Auffassung Jesu von Nazareth konsequent fortsetzt, ergibt sich schon daraus, dass dieser in das massgebliche Gremium der zwölf Jünger und späteren Apostel keine einzige Frau berufen hatte, nicht einmal eine Alibifrau. Der in der göttlichen Schöpfungsordnung begründete Vorrang des Mannes vor der Frau gehört zum Kernbestand des christlichen Menschenbildes, strukturell verankert in Kirchengeschichte und Kirchenorganisation bis auf den heutigen Tag und in ungezählten Einzelvorgängen bestätigt. Von daher ist es abwegig, eine Kopftuch tragende muslimische Lehrerin vom staatlichen Schuldienst fernhalten zu wollen mit der Begründung, sie bekenne sich zu einer Wertordnung, die der verfassungsmässig gebotenen Gleichberechtigung der Geschlechter widerspreche. Dann müssten alle christlichen und jüdischen Lehrkräfte ebenso entlassen werden. Die emanzipatorische Idee der Ebenbürtigkeit von Mann und Frau verdankt sich keiner der drei abrahamitischen Religionen. Sie ist eine späte Frucht der europäischen Aufklärung, die dabei an stoische und epikureische Vorbilder anknüpfen konnte. Weil heutige säkulare und demokratische Staatsverfassungen fortschrittlicher und aufgeklärter sind als die heiligen Schriften mancher ihrer Bürgerinnen und Bürger, entstehen individuelle Glaubwürdigkeitsund Identitätsprobleme. Sie lassen sich nicht administrativ oder gar repressiv beseitigen, sondern nur durch vertiefte Aufklärung und Bildung bearbeiten. Dr. Dr. Joachim Kahl, Marburg

Forum Forum Gottesidee ist überflüssig Zu "Nichts ausserhalb der Welt" von Alfred Bahr im FREIDENKER 12/2003 Alfred Bahrs Artikel enthält wertvolle Gedanken, bedarf aber einer Präzisierung. Bahr versucht zu zeigen, dass der christliche Gott, von dem es heisst, er habe die Welt aus dem Nichts geschaffen, nicht existieren kann. Um den Kern seines Arguments herauszuschälen: Das Nichts existiert nicht (wie ja das Wort schon sagt), sodass es Anderes, dem es als gleich wirklich entgegengesetzt ist, sozusagen auf seine Stufe der Nichtexistenz herunterzieht. Wenn also Gott dem Nichts gegenübersteht, dann ist er erstens nicht alles (was er aber nicht nur im Christentum sein soll) und verliert zweitens seine Identität als absolutes Sein durch die Berührung mit dem Nichts und erst recht durch das Schaffen aus diesem. Nun könnte ein Gottesgläubiger den Standpunkt vertreten, dass im christlichen Gedanken einer Schöpfung aus dem Nichts dieses Nichts nicht isoliert und dinghaft zu verstehen sei, sondern bloss negiere, dass Gott auf Material angewiesen war, und dass im übrigen auch nicht an eine unschöpferische, "nichtige" Zeit vor der Schöpfung zu denken sei. Nach diesem Verständnis hätte Gott immer schon aus sich selbst heraus geschaffen: als das nach der "Initialzündung" fortbestehende Prinzip alles Werdens und Vergehens. Der Theismus lässt sich damit aber nicht retten, denn ein solcher Gott wäre ja nichts anderes als die Welt selbst in all ihren Ausprägungen (deus sive natura). Er wäre weder allmächtig noch allwissend noch allgütig, weil diese Begriffe sich nur auf jemanden beziehen können, der dem Objekt seiner Macht, Weisheit und Güte gegenübersteht. Wie Schopenhauer betonte, gäbe es auch keinen Grund, ihn zu verehren: "Das wäre ein sauberer Gott, der nichts Besseres darstellte, als diese zappelnde, leidende, blutende, sterbende Welt, deren Wesen eines das andere fressen und nur dadurch bestehn." Nicht einmal die alte Gleichsetzung Gottes mit der Weltseele hilft dem Gläubigen, denn erstens ist die Anschauung einer See-

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Die Basler Freidenker laden gemeinsam ein zur

in den Sektionen Basel - Union Samstag, 28. Februar ab 15 Uhr Jahresfeier 2004 siehe Inserat Jeden letzten Freitag im Monat ab 19 Uhr: Freie Zusammenkunft im Restaurant "Storchen" Basel. Jeden 2. Dienstag im Monat: Vorstandssitzung um 19 Uhr Basel -Vereinigung Samstag, 28. Februar ab 15 Uhr Jahresfeier 2004 siehe Inserat Jeden letzten Donnerstag im Monat 15 bis ca. 17.30 Uhr: Donnerstag Hock Restaurant "Park", Flughafenstr. 31. Bei schönem Wetter im Gartenrestaurant. Bern Dienstag, 17. Februar ab 19 Uhr Freie Zusammenkunft Diskussionsthema: Kopftuchstreit Freidenkerhaus, Weissensteinstr. 49B Mittelland Samstag 6. März 15 Uhr Hauptversammlung Hotel "Arte", Kongresszentrum Riggenbachstr. 10, Olten Winterthur Mittwoch, 4. Februar Mittwoch-Stamm Dienstag, 17. Februar Dienstags-Stamm Voranzeige

Jahresfeier 2004 Samstag, 28. Februar ab 15 Uhr im "Haus zum neuen Venedig" Byfangweg 13, Basel ab HB: Tram 6/Austrasse und 1 & 8/Zoo/Bachletten Gediegene Unterhaltung mit der 3-Mann-Kapelle "Musica Nostalgica": Eine angenehme Mischung von Kaffeehaus-Melodien, Puszta-Klängen und leichter Klassik. Buffet mit verschiedenen Getränken, feinen Brötchen und Kuchen zu äusserst günstigen Preisen. Wir freuen uns auf recht viele unserer Mitglieder mit Verwandten und Freunden, sowie auf auswärtige Gäste.

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le, die den Körper bewegt, durch den wissenschaftlichen Fortschritt überholt und zweitens ist es nicht zulässig, vom Teil (Mensch) auf das Ganze (Welt) zu schliessen, da die Begriffe "Teil" und "Ganzes" einander entgegengesetzt sind. Warum hält dennoch ein grosser Teil der Menschheit quer durch alle Schichten am Glauben an einen oder mehrere Götter so hartnäckig fest? Der Glaube an einen ewigen Geist oder Willen, der die Welt beseelt, ist offensichtlich ein Spiegelbild des Glaubens an eine ewige Seele, die mich oder dich beseelt, und befriedigt die Sehnsucht nach einer rettenden Insel im Meer der stets sich ändernden Wirklichkeit. Streng genommen spiegelt er jegliches Meinen und Glauben, das überall klar begrenzte Dinge sowie eindeutige und bleibende Tatsachen erkennen will, obwohl alles Wahrnehmen, Vorstellen und Denken partiell, perspektivisch und zeitgebunden ist (wenn auch nicht im selben Grad). Zu dieser Scheinobjektivität gehört nicht zuletzt die Wahrnehmung unseres Bewusstseins, unseres "Ich". Gerade weil wir stets nach der rettenden Insel der Gewissheit streben, leben wir in einem Meer von Illusionen und Träumen, von denen die Gottesidee sich vor allem dadurch auszeichnet, dass sie die abstrakteste und überflüssigste ist. Dass "nur" ein gradueller Unterschied besteht, dürfte ihr Überleben sichern. K. M., Zürich

Vorsorgen für die Wechselfälle des Lebens Die neuen Wegleitungen der FVS zur Vorsorge für Krankheit, Alter und Tod sollen Ihnen helfen, für schwierige Zeiten Vorkehrungen zu treffen. Es sind bereits erfreulich viele Bestellungen eingegangen. Bitte beachten Sie, dass Sie als Mitglied das Dossier bei Ihrer Sektion kostenlos erhalten. Nur Nichtmitglieder müssen sich an das Zentralsekretariat wenden. ¡ Bestelltalon für das Dossier Vorsorgen für die Wechselfälle des Lebens Name ........................................................................................... Vorname ........................................................................................... Strasse ........................................................................................... PLZ, Ort ........................................................................................... Jahrgang ............. (freiwillig)

19.30 Uhr 14.00 Uhr

Mittwoch, 3. März Diskussions-Forum zum Thema "Ethik-Krise in der Wirtschaft" Nachlese und Fortsetzung zum Podiumsgesprächvom 19. 11. 2003. Samstag, 20. März 15.00 Uhr Generalversammlung Restaurant "Chässtube" am Archplatz Zürich Dienstag, 10. Februar 14.30 Uhr Freie Zusammenkunft Vortrag über eine interessante musikalische Anspielung in Verdis "Don Carlos" (mit Tonbeispielen). Restaurant "Schweighof"

u Ich bin Mitglied und erhalte das Dossier gratis. Talon an die Sektion senden. Nichtmitglieder zahlen bitte Fr. 20.- auf das Postkonto 84-4452-6 ein, oder schicken den Betrag zusammen mit dem Talon an das Zentralsekretariat. Adressen siehe letzte Seite.

Delegiertenversammlung 2004 Anträge bis 3. April 2004 an das Zentralsekretariat. FREIDENKER 2/04

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FVSFreidenker-Vereinigung der Schweiz Mitglied der Weltunion der Freidenker und der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union

Trauer Feiern Basel (Vereinigung) 061 401 35 19 oder 061 321 31 48 Basel (Union) 061 321 39 30 oder 061 601 03 23 Bern

Regional- und Orts- Gruppen Freidenker-Vereinigung Basel und Umgebung Postfach 302, 4012 Basel *auch Fax Präsidentin: Y. Andrek 061 401 35 19* Vizepräsidentin: B. Bisig 061 321 31 48* Kassier: R. Wenger Tel. 061 692 86 27 Fax 061 692 86 28 Mitgliederdienst: R. Frey 061 421 12 80 Freidenker-Union Region Basel USF Postfach 4471, 4002 Basel Präsident: G. Rudolf 061 601 03 43 Infos: 061 321 39 30, 061 601 03 23 Mitgliederdienst: 061 321 39 30 Postkonto: 40-4402-5 Bestattungsfonds: 40-4007-5 FVS-Ortsgruppe Bern Postfach 554, 3550 Langnau Präsident: D. Aellig 034 497 30 60 Mitgliederdienst: J. Kaech 031 372 56 03 Libre Pensée de Genève 27 ch. des quoattes, 1285 Avusy Président: J.P. Bouquet 022 756 40 49 tél. et fax Sektion Grenchen und Umgebung Postfach 451, 2540 Grenchen Auskünfte: Peter Hess, Präsident 032 645 38 48 oder 076 376 38 48 Mitgliederdienst/Krankenbesuche: Lotti Höneisen 076 53 99 301 Sektion Luzern-Innerschweiz Postfach 2908, 6002 Luzern Präsident: E. Ochsner 041 440 76 36 FVS Mittelland Postfach 637, 4600 Olten Präsident: W. Zollinger 062 293 39 30 Freidenker Schaffhausen Postfach 186, 8222 Beringen Kontaktperson: A. Leu 052 685 23 03 FVS-Regionalgruppe St. Gallen St.Georgenstr. 218b, 9011 St.Gallen Präsident: E. Diem 071 222 47 54 Mitgliederdienst: S. Breitler 071 351 29 81 Associazione Svizzera dei Liberi Pensatori (ASLP) Sezione Ticino Casella postale 721, 6902 Paradiso Presidente: R. Spielhofer 091 994 21 45 Association vaudoise de la Libre Pensée Case postale 131, 1000 Lausanne 17 Président: J.P Ravay 022 361 94 00 Secrétariat: 026 660 46 78 Winterthurer Freidenker Postfach 1806, 8401 Winterthur Präsident: J.L. Caspar 052 337 22 66 Sekretariat: D. Dünki 052 222 98 94 FVS-Ortsgruppe Zürich Postfach 7210, 8023 Zürich Präsident ad interim: H. Rutishauser Tel. und Fax 01 463 16 55 Mitgliederdienst: M. Dobler 01 341 38 57

034 497 30 60 oder 031 372 56 03 Grenchen 076 53 99 301 oder 032 645 38 54 Luzern und Innerschweiz 041 420 45 60 oder 041 440 76 36 Schaffhausen 052 337 22 66 St. Gallen 052 337 22 66 Vaud Waadt 026 660 46 78 ou 022 361 37 12 Winterthur und Thurgau 052 337 22 66 Zürich 01 463 16 55 Falls unter der regionalen Nummer niemand zu erreichen ist: Zentralsekretariat FVS 032 641 26 24 oder 052 337 22 66

FREIDENKER - BIBLIOTHEK Zürich, im Sozialarchiv Stadelhoferstr. 12 (Nähe Bellevue) Bücherausgabe: Mo. - Fr. 10–20 Uhr Sa. 10–13 und 14–16 Uhr Auskunft: 01 251 80 66

FVS

Zentralsekretariat Zentralkasse

Mitglieder melden ihre Adressänderungen bitte an die Sektionen. Zuschriften an den Vorstand, Adressänderungen Nichtmitglieder, Auskünfte, Materialbestellungen an: Zentralsekretariat FVS Postfach 217 CH-2545 Selzach Tel. 032 641 26 24 Fax 032 641 26 25 Internet: www.freidenker.ch Postkonto: 84-4452-6

Adressänderungen an: Postfach 217 CH-2545 Selzach

Impressum Redaktion Reta Caspar Rainweg 9 031 911 00 39 3052 Zollikofen e-mail: reta.caspar@swissonline.ch Erscheinungsweise monatlich Redaktionsschluss 15. des Vormonats Jahresabonnement Schweiz: Fr. 30.– inkl. Porto Ausland: Fr. 35.– inkl. Porto (B-Post) Probeabonnement: 3 Monate gratis Druck und Spedition Basler Druck+Verlag AG, bdv Postfach, 4010 Basel ISSN 0256-8993, Ausgabe 2/2004 Namentlich gekennzeichnete Beiträge können, aber müssen nicht mit der Ansicht der Redaktion übereinstimmen.

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