frei denken. 03/2008.pdf

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(file: @@Freidenker_Maerz.pdf@@)93. Jahrgang I Nr. 3 I März 2008 Der Erzbischof von Canterbury habe mit seinem Aussage, die Einführung der Scharia sei «unvermeidbar» und sogar erwünscht, gezeigt, warum wir die Doktrin des Multikulturalismus aufgeben müssen schrieb Johann Hari, Kolumnist im britischen The Independent: «Der Multikulturalismus wurde guten Willens als Gegenreaktion gegen den weisser-als-weiss Monokulturalismus erschaffen. Er hat sich jedoch zu einem Spiegelbild dieses alten Rassismus entwickelt, das z.B. muslimische Frauen – und andere – so verschieden behandelt, dass sie nicht mehr die selben Rechte verdie- Liberalismus statt Multikulturalismus von Johann Hari nen wie der Rest von uns. Wie es die europäisch-iranische Feministin Azar Majedi ausdrückt: «Wir bekämpfen den Rassismus nicht, indem wir verschiedene Gesetze und Gerichtssysteme für jede ethnische Gruppe erschaffen. In Wahrheit institutionalisieren wir ihn dadurch.» Der Multikulturalismus behandelt Einwanderer bevormundend wie homogene Blöcke – obschon sie tatsächlich so unterschiedlich sind und denken wie der Rest von uns. Der Staat kennt eine bessere Alternative, menschliche Unterschiede zu verstehen und zu regulieren. Sie nennt sich Liberalismus. Eine liberale Gesellschaft erlaubt einem Individuum, das zu tun, was auch immer er oder sie möchte, so lange es anderen Menschen nicht schadet. Sie können sich aussuchen, ob Sie PVC Hotpants oder einen Schleier tragen möchten. Sie können sich aussuchen, ob Sie den ganzen Tag beten oder sich den ganzen Tag über Leute lustig machen wollen, die beten. Wo ein Multikulturalist die Rechte von religiösen Gruppen preist, da zieht ein Liberaler die Rechte des Individuums vor. Wenn Sie also predigen möchten, dass der Erzengel Gabriel einem analphabetischen Nomaden vor zwei Jahrtausenden das Wort Gottes offenbarte, dann können Sie das so oft tun, wie Sie wollen. Sie können Bücher schreiben, Versammlungen abhalten und für Ihre Sache werben. Sie können jedoch nicht die Regeln des Liberalismus untergraben, indem sie argumentieren, dass dieser Engel angeblich sagte, dass Frauen halb so viel wert sind wie Männer, wenn es um das Erbe geht, und dass Homosexuelle getötet werden sollten, insofern Sie auch dementsprechend > Seite 3 handeln. > Pagina 2 «Le corporazioni religiose vogliano ricuperare il monopolio nell'assistenza.» Guido Bernasconi > Seite 3 «Parallelrecht – ein Projekt der Achse der Religiösen.» Reta Caspar > Seite 4 «Angriff auf das Ferkel war zu erwarten.» Michael SchmidtSalomon > Seite 5 Religionspsychologie Einsamkeit beeinflusst Religiosität und Humanität > Seite 6 «Ein Film über den Islam ist eine gewaltfreie Meinungsäusserung.» Ayaan Hirsi Ali 2 libero pensiero. 3/2008 «Deus caritas est» ovvero il business dell'assistenza Guido Bernasconi Il principio secondo cui occorre essere solidali con i propri simili è stato messo in pratica sin dalla notte dei tempi, ovvero sin da quando l'essere umano ha capito che nella lotta per la sopravvivenza in una natura ostile non poteva prescindere dall'aiuto di individui della sua stessa specie: all'insegna della mutualità. In pratica: io presto soccorso al prossimo – soprattutto quando egli si trova in stato di necessità – perché, capitando a me di imbattermi in analoga situazione di bisogno, posso sperare di ricevere nella misura in cui ho dato. Il proprio simile (o il prossimo) non erano solo i familiari più o meno stretti o il membro del clan nell'ambito di una medesima tribù: in un'epoca in cui le vie di comunicazione erano incerte e malsicure, anche il viaggiatore di passaggio andava accolto con benevolenza, foss'egli pastore nomade, carovaniere, venditore ambulante o pellegrino. Quand'anche non fosse ipotizzabile una immediata reciprocità, l'assistenza del bisognoso si configurava quale atto caritativo, meritorio per sé. La carità in tal modo concepita ha finito per assumere accanto alla sua valenza civile un significato religioso e quindi le opere di misericordia si sono configurate come un dovere morale e una pratica di culto atta a propiziare la riconoscenza divina: «Chi dona ai poveri presta a Dio». Ora, per quanto lodevole ed apprezzabile sia il soccorso prestato direttamente da individuo a individuo, di fronte al gran numero di bisognosi ed alla varietà delle loro esigenze, v'è stato chi ha pensato all'opportunità di dare una risposta organizzata, ovvero non diseguale e dispersiva. Già intermediarie tra la divinità e l'umanità intera, le organizzazioni religiose hanno proposto (offerta irrecusabile!) la loro interessata mediazione tra quelli che, avendo il superfluo, potevano essere sollecitati a dare e quelli che, carenti del necessario, dovevano ricevere. Agendo in tal modo le istituzioni religiose, guidate dagli «uomini di Dio», si assicuravano la gratitudine dei benefattori e dei beneficati, acquisendo per giunta, nell'ambito della loro giurisdizione spirituale, una rilevante importanza sociale ed una corrispondente influenza politica, nonché la gestione autonoma ed indipendente di cospicui beni mobili ed immobili (assumendo di quest'ultimi l'esclusiva proprietà). Mutando nel corso della storia le contingenze politiche, sociali ed economiche, l'assistenza sociale é diventata compito specifico degli enti pubblici ed anche in questo delicato settore dell'amministrazione statale si è ritenuto necessario agire secondo criteri di trasparenza, di proporzionalità, di efficienza, di razionalità: in modo da offrire il meglio evitando disfunzioni, sprechi e abusi. Il fatto è che lo Stato ha dato alla complessa problematica assistenziale risposte che non sono apparse a tutti soddisfacenti. In effetti, l'attività delle pubbliche istituzioni è conforme ad una volontà collettiva espressa spesso in modo incoerente da maggioranze politiche talora ibride, e comunque variabili, in una società caratterizzata da ingiuste sperequazioni. Sono dunque apparse giustificate le pretese delle organizzazioni confessionali circa il mantenimento in funzione delle loro strutture caritative: nella misura in cui riescono a svolgere compiti in ambiti ove gli enti pubblici hanno mostrato carenze organizzative. Così facendo affermano la loro complementarità rispetto allo Stato, sentendosi altresì autorizzate a rivendicare riconoscimenti in tal senso. E questi riconoscimenti non implicherebbero solo il diritto a sussidi finanziari, ma anche la facoltà di interferire nella politica sociale dello Stato attraverso la partecipazione a «commissioni miste». Tuttavia, mentre pretendono di sindacare l'attività dello Stato nel campo dell'assistenza pubblica, gli amministratori della carità praticata per mezzo delle loro «Organizzazioni Non Governative» si riservano la maggior libertà di manovra possibile. Una libertà amministrativa che risponde alla necessità di non essere eccessivamente fiscali nell'elargire la carità, per non umiliare i bisognosi assistiti con l'esposizione indiscreta delle loro miserie. Per altro, qui tornano utili le norme che tutelano la privacy, la cui stretta osservanza impedisce che sul fenomeno dell'assistenza privata si possano raccogliere dati statistici attendibili. Le attività che ruotano attorno al sociale hanno assunto una dimensione rilevante nel settore economico delle prestazioni di servizio. Non deve stupire che le corporazioni religiose vogliano rimetterci le mani per ricuperarne il monopolio, approfittando anche del sentimento antistatalista che pervade la Società. «Deus caritas est» ha affermato Joseph Ratzinger nella prima lettera enciclica del suo pontificato: a ribadire l'importanza che la Chiesa cattolica dà alla pratica delle opere di misericordia. Va da sé che, pur magnificando l'elemosina, non si deve trascurare la raccomandazione evangelica per cui la massima discrezione deve essere osservata: perché non abbia a sapere la sinistra ciò che fa la destra! (Ogni riferimento, sia pure in senso allegorico, a destra e a sinistra nella loro eccezione politica è puramente casuale.) www.libero-pensiero.ch online! L'ASLP è finalmente sull'internet – anche in italiano. Trovate informationi – storichi e attuali –, opinioni, articoli del "libero pensiero.", tesi e temi interessanti per i liberi pensatori. Se mancate qualcosa o se voi potete fare un contributo volete contattare il presidente della sezione Ticino, Roberto Spielhofer. ticino@libero-pensiero.ch 3/2008 frei denken. 3 Fortsetzung von Seite 1 Einladung zum 100. Geburtstag der FVS Samstag 12. April 2008, Hotel Aarhof, Olten Programm 10-12 Uhr Delegiertenversammlung 12-14 Uhr Mittagessen 14-16.30 Uhr Festansprachen, anschliessend Apéro Gastreferat von Andreas Blum: "Selbstbestimmt leben und sterben." ----------------------------- Anmeldung für Nicht-Delegierte -------------------------------100 Jahre Freidenker-Vereinigung der Schweiz 100 Jahre Engagement für Laizität und Humanismus Ich/wir möchte/n am 12. April 2008 an der 100 Jahr-Feier der FVS in Olten teilnehmen: O am Mittagessen ... x Menu 1 Fr. 33.- Salat, Rindsbraten mit Kartoffelstock ... x Menu 2 Fr. 33.- Salat, Truthahn-Piccata mit Frühlings-Risotto ... x Vegimenu Fr. 28.- Salat, Gemüseschnitzel mit Frühlings-Risotto an der Jubiläumsfeier mit Apéro ... Person/en ......................................................................................................................... ......................................................................................................................... ............................................ E-Mail .......................................................... Der Job eines liberalen Staates besteht nicht darin, seinen Bürgern das wahre Nationalwesen aufzudrükken, oder den «Unterschied» zum Selbstzweck zu bewerben. Er muss die gleichen Rechte jedes Individuums aufrechterhalten – ob sie nun weisse Männer sind oder muslimische Frauen. Er hat eine liberale Kultur, in der Freiheiten von verschiedenen Menschen verschieden genutzt werden. Wir sollten also genauso wütend auf den Erzbischof sein, wie wir ihm danken sollten. Er hat dabei geholfen, die Begräbnisriten für den Multikulturalismus einzuleiten. Mit seinem verfilzten Bart und seinem gezwungenen Händeringen in Richtung eines Wüstengottes hat uns der Erzbischof unwissentlich eine Vision eines besseren Englands aufgezeigt – eine, die sich stolz dazu bekennt, liberal zu sein.» Hari, Johann: Why multiculturalism must be abandoned. Independent.co.uk. 11.2.2008, Übersetzung hpd.online.de, Kürzung rc. O Name/n Adresse Tel. Einsenden an: Freidenker-Vereinigung der Schweiz, Geschäftsstelle, Postfach, 3001 Bern Die Platzzahl ist beschränkt. Anmeldungen werden gemäss ihrem Eingang berücksichtigt. Kein Parallelrecht Reta Caspar Der Erzbischof der anglikanischen Kirche hat Verständnis dafür, dass sich Immigranten nicht mit westlichen, demokratisch legitimierten Rechtssystemen identifizieren können. Sein Heilmittel: ein duales Rechtssystem zulassen, in dem Familienrecht und andere privatrechtliche Bereiche dem kulturellen Recht der Herkunftsgebiete überlassen werden soll. Ein Vertreter der Church of England erklärt uns also, das die Zukunft Glaubensgemeinschaften und ethnischen Gruppierungen ihr eigenes Recht zugestanden werden soll, weil ihnen das demokratisch legitimierte im Aufenthaltsland nicht zusagt? Und wie soll das weiter gehen? Rechtsprechung nicht identifizieren können? Das Beispiel zeigt, wie absurd die Begründung ist. Demokratisch legitimiertes Recht gilt eben gerade nicht, weil jeder zustimmt, sondern weil die Mehrheit im Geltungsgebiet zustimmt. Vor allem in Familienangelegenheiten und Geschäfte sollen die Scharia-Schiedsgerichte eingesetzt werden können, so der Kirchenvertreter. Gerade hier aber gilt es, genau hinzusehen. Ein Recht für alle Soll jede Bürgerin und jeder Bürger künftig frei entscheiden können, welche Teile des national geltenden Rechtes sie oder er anerkennen und befolgen will? Sollen also FreidenkerInnen ab sofort über das Urteil des Bundesgerichtes hinweg die Kirchensteuer für juristische Personen nicht mehr bezahlen, weil sie sich mit dieser keit, Konflikte bilateral beizulegen. Solange es nicht um Offizialdelikte geht, gibt es ohne KlägerInnen keine RichterInnen. Paare können sich also trennen und die Folgen weitgehend selber regeln, Familien können Erbschaften regeln wie sie wollen, Geschäftspartner können (legale) Geschäfte tätigen zu Bedingungen, die sie selber bestimmen, und der Staat redet ihnen nicht drein – solange alle freiwillig mitmachen. Wenn es jedoch um Offizialdelikte geht, dann muss ein einheitliches Recht gelten und wenn bei privatrechtlichen Vereinbarungen Probleme auftauchen, dann muss klar sein, dass das de> Seite 4 unten Wo kein Kläger, da kein Richter Genau besehen besteht jederzeit unter mündigen BürgerInnen die Möglich- 4 frei denken. 3/2008 Religionskritik Angriff auf das kleine Ferkel Grosser Ärger um ein kleines Ferkel: Im Oktober 2007 kam das religionskritische Kinderbuch «Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel» von Michael Schmidt-Salomon und Helge Nyncke auf den Markt und fand sehr bald eine grosse Fangemeinde. Auch Pädagogen und Psychologen waren von der frechen, kleinen Geschichte angetan. So urteilte der Direktor der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hamburg, das Buch sei «als Gegengift zu religiöser Indoktrination Fortsetzung von Seite 3 von Kindern pädagogisch besonders wertvoll». Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht die Sache jedoch völlig anders: es beantragte die Indizierung des Kinderbuchs als jugendgefährdende Schrift. Die Verhandlung bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird am 6. März 2008 stattfinden. Keine strafbaren Inhalte Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Aschaffen- burg enthält das Buch keine strafbaren Inhalte. Allerdings sei es ein «perfides Machwerk in der Maske des religiösen Kinderbuchs», sagte der leitende Oberstaatsanwalt. Irritierende Worte aus dem Mund eines Juristen. Die strafrechtliche Überprüfung erfolgte auf Antrag der katholischen Kirche. Diese hält das Buch für blasphemisch. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei zu respektieren, sagte ein Diözesan-Sprecher. Man habe mit der Bitte um Prü- fung ein deutliches Zeichen setzen wollen, «dass die Inhalte des Buches nicht hinzunehmen sind». AntisemitismusKeule Die Autoren sind von der Kontroverse nicht überrascht worden. Sie wehren mokratisch legitimierte Recht den Massstab bildet. Recht zum Schutz der Schwachen Wenn andere Rechtssysteme akzeptiert werden, besteht immer die Gefahr, dass die erpressbare oder anderswie schwächere Partei unter Druck gesetzt wird, der Anwendung des von der überlegenen Partei bevorzugten Rechtssystems zuzustimmen. Gegen die Folgen des geltenden Privatrechtes, das auch hierzulande auf der Fiktion basiert, dass etwa im Geschäftsleben die Vertragsparteien einander ebenbürtig sind, wurde in den letzten Jahrzehnten eine grosse Zahl von Gesetzen erlassen, die dem Schutz der schwächeren Partei dienen. Immer wieder zeigt sich eben in der Praxis, das eine formale rechtliche Gleichstellung, die auf eine faktische Ungleichstellung angewendet wird, zu unhaltbaren Ergebnissen führt. Ob im Gleichstellungsgesetz, im Arbeitsrecht, im Mieter- oder Konsumenten- schutz: überall musste der Staat korrigierend eingreifen, damit das Verfassungsziel der Gleichstellung im Privaten nicht durch faktisch ungleichlange Spiesse unterlaufen wird. In Kanada wieder aufgehoben 1991 hatte die kanadische Provinz Ontario ein Schlichtungsgesetz (Arbitration Act) eingeführt. Dieses statuierte, dass die Provinzbehörde Urteile von privaten kommerziellen, religiösen oder anderen Vermittlern durchsetzt, solange es mit dem kanadischen Gesetz übereinstimmt. Traditionell haben unter anderen Juden, Katholiken, die Zeugen Jehovas, die Mennoniten und die Eingeborenen Schlichter genutzt, um Familienfragen zu regeln ohne Ontarios Gerichte zu bemühen. Das System funktionierte offenbar ohne Probleme. Im Oktober 2003 schlug eine Organisation namens «Islamic Institute of Civil Justice» die Schaffung einer muslimischen Schlichtungskommis- sion auf Grundlage des islamischen Gesetzes, der Scharia, vor. Diese Nachricht verursachte eine heftige nationale Diskussion und sogar Demonstrationen in zwölf kanadischen und europäischen Städten. Die stärkste Opposition kam von muslimischen Frauengruppen, die fürchteten, dass muslimische Frauen sich der frauenfeindlichen Scharia unterwerfen, einem Gesetzeskodex, der es Eltern erlaubt vorpubertäre Mädchen zu verheiraten, Männern erlaubt mehrere Frauen zu heiraten, allein Ehemännern die Scheidung zugesteht, Väter automatisch das Sorgerecht für Kinder oberhalb eines gewissen Alters gewinnen lässt und Söhne mehr erben lässt als Töchter. Die Antischaria-Kampagne hatte Erfolg. Im Februar 2006 wurde das Schlichtungsgesetz aufgehoben. Rechtssystem. Der Fall Röschenz hat gezeigt, dass dies zu erheblichen Problemen führen kann. Öffentlichrechtliche Anerkennung verträgt sich ausserordentlich schlecht mit parallelem Kirchenrecht. Für die BürgerInnen hat das etwa zur Folge, dass die rechtliche Wirkung des öffentlich-rechtlich geregelten Austrittes aus der katholischen Kirche unterschiedlich ist: staatskirchenrechtlich besteht nach einem Austritt kein Verhältnis mehr, kirchenrechtlich ist das Verhältnis aber gar nicht auflösbar, schon gar nicht von Seiten der Gläubigen. Trennung von Staat und Kirchen Der Vorschlag des Erzbischofs steht nicht isoliert da. Er ist Teil einer schleichenden Allianz, einer «Achse der Religiösen» gegen laizistische, demokratische Staaten. Klarheit in dieser Sache kann nur eine Trennung von Staat und Kirchen schaffen. Reta Caspar Duales Rechtssystem in der Schweiz In der Schweiz besteht im Falle der Römisch Katholischen Kirche ein duales 3/2008 frei denken. 5 Fortsetzung von Seite 5 sich in einer ausführlichen Stellungnahme aber insbesondere gegen den Antisemitismus-Vorwurf, dieses Totschlagargument, das von christlicher Seite als erstes kommt und die eigenen Interessen verschleiert. Der Illustrator Helge Nyncke weist darauf hin, «dass mit grosser Sorgfalt und Bedacht darauf geachtet worden ist, keine stereotypen negativen Klischeebilder zu verwenden». Alle Religionen kommen nämlich in diesem Buch gleich schlecht weg. Leben ohne Dogma: «Ich bin konfessionsfrei!» Weltweit nimmt die Einflussnahme von Kirchen und anderen religiös begründeten und motivierten Gruppierungen auf die Politik zu. Auch in der Schweiz wird mit Neugründungen wie z.B. dem «Rat der Religionen» versucht, den Einfluss des Religiösen auf die Tagespolitik und auf die Regierung zu festigen. In der öffentlichen Debatte beanspruchen Kirchenvertreter insbesondere der Landeskirchen die Definitionsmacht in ethischen Fragen. Die weltweiten Spannungen zeigen allerdings, dass die organisierte Religion zumeist selbst ein wesentlicher Teil jener Probleme ist, die sie offiziell zu lindern sucht. Die klare Trennung von Staat und Kirchen ist unabdingbar für eine friedliche, demokratische Gesellschaftsordnung. Die FVS hat eine Internetkampagne gestartet, bei der sich Konfessionsfreie öffentlich zur Konfessionsfreiheit bekennen können. Wer keine Möglichkeit hat, sich dort selber einzutragen kann dies mit untenstehendem Talon tun. -------------------------------------- Internetkampagne ------------------------------------------Ja, ich mache mit: Bitte tragt mich ein auf www.konfessionsfrei.ch! Name ...................................................... Vorname ........................................................ Jahrgang ............................ Beruf ................................................................................... Postleitzahl ........................ Ort ........................................................................................ Datum ............................ Unterschrift .......................................................................... Ich bin konfessionsfrei weil: ............................................................................................. .............................................................................................................................................. .............................................................................................................................................. Einsenden an: Freidenker-Vereinigung der Schweiz, Geschäftsstelle, Postfach, 3001 Bern Jugendfeindlich? Das Ministerium behauptet, das Buch sei «geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden». Dabei erschauert das mitfühlende Ferkel gerade angesichts der Vorstellung, dass der rachsüchtige Gott der drei Buchreligionen in der Sintflut auch «Babys, Omas, Ferkel, Igel und Meerschweinchen» grausam ertrinken lässt. Der logische Schluss kann nur heissen: Kinderbibeln sind jugendgefährdend! Einsamkeit beeinflusst Religiosität und Humanität Wissenschaftler der University of Chicago und der Harvard University haben mit Experimenten festgestellt, dass einsame Menschen dazu neigen, Geräte und Tiere zu vermenschlichen oder ihre Welt mit göttlichen Wesen zu bevölkern. Wer gut in einer Gruppe verwurzelt ist und starke zwischenmenschliche Beziehungen hat, fühlt sich weniger einsam und tendiert weniger dazu die Umwelt zu personifizieren. Weitere Experimente ergaben, dass Menschen, denen das Gefühl gegeben wurde, stark mit anderen Personen verbunden zu sein, weniger Bereitschaft zeigen, Mitgliedern einer anderen Gruppe menschenähnliche geistige Eigenschaften zuzuschreiben, als dies die «Einsamen» machen. Die Wissenschaftler folgern: «Auch wenn es viele wünschbare Folgen für das geistige und körperliche Wohlbefinden hat, wenn Menschen starke soziale Beziehungen besitzen, so kann dies auch unerfreuliche Folgen haben.» Die Entmenschlichung von Personen, die anderen Gruppen angehören, erleichtert nicht nur Diskriminierung, sondern auch die Anwendung von Gewalt. Ein gewisser Grad von Einsamkeit, oder besser gesagt Meinungsfreiheit für Religionskritiker Mehr als 20 säkulare Verbände haben eine gemeinsame Unterstützungserklärung unterschrieben, in der sie die Prüfstelle zur Ablehnung und das Ministeriums zur öffentlichen Zurücknahme der rufschädigenden Vorwürfe auffordern. Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz gehört auch zu den Unterzeichnenden. Die Protestseite auf dem Internet zählte bei Redaktionsschluss gegen 5'000 Einträge. www.ferkelbuch.de lose Verbindungen zu Familien, Sippen, sozialen oder ethnischen Gruppen sind demnach ein humanisierender Faktor, während starke Bindungen an eine Gemeinschaft die Gefahr von Gewalt gegen andere, fremde Menschen erhöhen. www.heise.de: "Einsamkeit gebiert Götter und personifiziert Geräte" 6 frei denken. 3/2008 Lesetipp Mein Leben, meine Freiheit Nach ihrem Bestseller «Ich klage an» erzählt Ayaan Hirsi Ali ihre persönliche Geschichte: Ihre Kindheit und Jugend in Somalia, Saudi-Arabien, Äthiopien und Kenia und ihrer Flucht vor der Zwangsheirat nach Europa. Sie berichtet von ihrer politischen Karriere in den Niederlanden, ihrer Abkehr vom Islam und ihrer Übersiedelung in die USA. Der Weg einer jungen Frau zur weltweit geachteten Freiheitskämpferin. Hirsi spricht über die strukturelle Gewalt des Islam und warnt vor der Gefahr, sich bei der Diskussion über die Unterscheidung von Islam und Islamismus zu verzetteln, da diejenigen, die Gewalt ausüben, sich immer wieder auf die reine Lehre berufen würden. Nur durch das beharrliche Bestehen auf den Freiheitsrechten gegenüber dem Islam, lässt sich ihrer Meinung nach die blockierte Situation aufbrechen. «Es geht um Misshandlung wie sie in einer Religion verankert ist, die Frauen ihre Rechte als Menschen abspricht. Es geht darum, dass diese Misshandlungen an Frauen und Kindern in Europa stattfinden. Es geht darum, dass sich Regierungen und Gesellschaften nicht mehr hinter dem hohlen Vorwand der Toleranz verstecken dürfen, sondern das Problem erkennen und sich ihm stellen müssen.» Ayaan Hirsi Ali Mein Leben, meine Freiheit Broschiert, 496 Seiten Verlag Piper, 2. Aufl. 2007 ISBN 3492250866 ReligionskritikerInnen Ayaan Hirsi Ali Mitte März muss die Mehrheit der 785 ParlamentarierInnen diese Resolution unterstützen, damit sie anschliessend als Vorlage behandelt wird. Mittlerweile setzen sich Intellektuelle und Freidenker in Frankreich dafür ein, dass Hirsi Ali die französische Staatsbürgerschaft und den Schutz der Grande Nation bekommt. Hirsi Ali hat sich sehr erfreut gezeigt über diese Initiative. Hirsi Ali verteidigt auch den niederländischen Parlamentarier Geerts Wilders und sein umstrittenes Filmprojekt: «Ich stimme mit Wilders in vielen Fragen nicht überein, aber er hat das Recht, einen Film über den Islam zu machen. Ein Film ist eine gewaltfreie Meinungsäusserung. Es ist falsch gegen diesen Film zu argumentieren, dass er Gewalt auslösen könnte.» Taslima Nasrin Die frühere holländische Parlamentarierin, die seit ihrem Film mit dem später ermordeten Theo van Gogh unter ständiger Bewachung steht, hat das europäische Parlament um Unterstützung gebeten für eine Resolution zur Gründung eines Fonds für Menschen, die einer internationalen Todesdrohung ausgesetzt sind: «Es geht um Leben und Tod, nicht nur für mich.» Seit die Niederlande im Herbst 2007 ihre Bewachung (in den USA) nicht mehr finanziert, mussten Spender dafür aufkommen, da auch die USA sich nicht dazu in der Lage sahen. Bis Vor 10 Jahren wegen «ketzerischer Schriften» mit einem islamistischen «Todesurteil» belegt und aus Bangladesh ausgewiesen, lebte sie seit einigen Jahren im Exil in Kalkutta. Ende 2007 wurde sie nach gewaltsamen Protesten radikaler Muslime auch dort ausgewiesen und lebt seither versteckt. Hunderte namhafte indische Intellektuelle setzen sich jetzt für die Verleihung der indischen Staatsbürgeschaft ein. Zusammen mit dem Druck internationaler Organisationen, darunter auch der IHEU, wurde vorerst eine Verlängerung ihres Visums erreicht. Wer ist Moby Dick? Der Basler Generalvikar Roland B. Trauffer hat einen offenen Brief zur Medienberichterstattung über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche publiziert. Zuzustimmen ist ihm darin, dass auch für Priester die Unschuldsvermutung gelten muss. Allerdings muss sich die Kirche auch die Frage stellen lassen, was sie als Institution und was ihre Religion jenem verzweifelten Priester hätten anbieten können, damit er sich nicht das Leben hätte nehmen müssen... Trauffer jedoch sieht seine Kirche in der Opferrolle – angesichts ihrer Verfehlungen einfach unerträglich. Er schreibt: «Moby Dick und wie man ihn schlachtet. Darum geht es. Unsere Kirche ist der alte, grosse Fisch, dem die traditionellen, nach Umkehr und Demut duftenden Eingeweide herausgerissen werden sollen. Das ist das wahre Programm hinter den Vorwürfen. Es geht nicht um Pädophilie, es geht nicht um real existierende sexuelle Gewalt und wie man sie verhindert, sondern es geht um die real existierende katholische Kirche und wie man sie verhindert.» Diese Metapher ist irritierend und entlarvend. Bis anhin war Herman Mevilles Roman Moby Dick (1851) interpretiert worden als «gewaltsame, selbst zu Dämonie herabsinkenden Verfolgung des Dämonischen und Bösen, sowie die daraus resultierende Selbstzerstörung» und als «Projektion der verdrängten Destruktivität des weissen Mannes, der alles Naturhafte, Nichtrationale, Wilde bezwingen will, in eine überdimensionale Phantomgestalt des weissen Wals» (Arno Heller, Gewaltphantasien, 1990 ). Und jetzt soll plötzlich die Katholische Kirche der gejagte Moby Dick sein? Die Kirche das Ursprüngliche, das Naturhafte, das Wilde? Die Kirche eine überdimensionierte Phantomgestalt? Und was sollen die «nach Umkehr und Demut duftenden Eingeweide», die da laut Trauffer aus der geschundenen katholischen Kirche herausgerissen werden? Welche Poesie der Gewalt offenbart sich in diesem Bild? Reta Caspar Irritierend, dass die Presse diese verfehlte Metapher nicht abdruckte. 3/2008 frei denken. 7 Aus den Sektionen WI/ZH: Verfassungskonformes Schulfach Der Zürcher Freidenker Andreas Kyriacou, Schulpfleger Stadt Zürich hat sich in einem Leserbrief an das Zürcher Schulblatt gewandt und darauf hingewiesen, dass Kinder auch einen gleichwertigen Zugang zu humanistisch-aufklärerischen Thesen erhalten müssen. Deshalb sei auch ein Vertreter der FreidenkerVereinigung in den Kreis des begleitenden Runden Tisches der Religionsvertreter aufgenommen worden. Im Schulblatt-Interview unter dem Titel «Es geht um Fairness» sind allerdings ausschliesslich Vertreter der drei Buchreligionen zu Wort gekommen. Und deren Sorgen sind nur teilweise dekkungsgleich mit denjenigen der Konfessionslosen, welche in Stadt Zürich immerhin 14% der Bevölkerung ausmachen. So scheint die grösste Sorge der am Gespräch beteiligten reformierten Pfarrerin, dass der Buddhismus in rosa, das Christentum hingegen nur von seiner dunklen Seite dargestellt werden könnte. Der katholische Priester kann sich nicht vorstellen, dass eine nichtreligiöse Person zum Unterrichten befähigt ist, das sei wie wenn eine unmusikalische Person Musikunterricht erteilen würde, meint er. In einem zweiten Artikel zum neuen Fach wird ein Kind mit den Worten zitiert: «Wenn jemand eine andere Religion hat, ist er deswegen nicht schlechter». Aus den Portraits der fünf Sechstklässler wird klar, dass Kinder ein Interesse für verschiedene Weltanschauungen aufbringen. Es darf aber nicht sein, dass das neue Schulfach dazu führt, dass sich ein Kind gedrängt fühlt, aus der präsentierten Religionspalette eine auszusuchen. Das Fach muss vermitteln, dass eben auch säkulare Anschauungen gleichwertig sind – nur so ist es verfassungskonform. Agenda BE: Kein Kreationismus im Lehrmittel Die Erziehungsdirektion hat bekannt gegeben, dass sie das ganze umstrittene Kapitel über Evolution und Kreation im Lehrmittel «NaturWert» fallen lassen will. Sektionspräsident Daniel Aellig hat mehrmals in Leserbriefen Stellung genommen und die Geschäftsstelle der FVS ist auch direkt an die Berner Erziehungsdirektion gelangt mit dem Begehren, in dieser und in ähnlichen Fragen informiert und angehört zu werden. Ein Portrait des Atheisten und ZV-Mitglieds Claude Fankhauser in der «Bernerzeitung» vom 24.12.2007 und die Berichterstattung über den «Ferkel-Skandal» im «Bund» vom 16.2.2008 mit Informationen über die FVS haben etliche Beitritte und Probeabos zur Folge gehabt. Zentralvorstand 1. März, 24. Mai, 16. August, 18. Oktober 2008, Bern DV 2008 Sa., 12. April 2008, Olten Grosser Vorstand Sa., 22. Nov. 2008, Olten Basel – NWS Letzter Donnerstag im Monat 15:00 Donnerstag-Hock Rest. "Park", Flughafenstr. 31 Basel – Union Letzter Freitag im Monat 19:00 Freie Zusammenkunft Café "Spillmann", Eisengasse 1 Bern Montag, 3. März, 19:00 Hauptversammlung Hotel "Bern". Anschliessend wird ein Imbiss offeriert. Montag, 10. März, 14:00 Seniorentreff im Freidenkerhaus, Weissensteinstr. 49b. 031 372 56 03 Dienstag, 19. März, 19:00 Freidenker-Stamm Thema: Kirchengebäude Rest. "Celina", Spitalgasse 2 VD: Kirchensteuer In der Waadt wird die Lancierung einer «Volksinitiative für eine freiwillige Kirchensteuer» diskutiert. Angeregt wurde sie vom Präsidenten der Sektion Waadt, Jean-Pierre Ravay, und dem Präsidenten der «Association pour la laïcité», Yves Scheller. Im Kanton Waadt wird die Kirche aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Bis vor kurzem hat allein die reformierte Kirche davon profitiert, nach einer Verfassungsänderung nun auch die katholische. Grenchen Dienstag, 11. März, 19:00 Generalversammlung Rest. "Ticino", Grenchen. Anschliessen wird ein Teller Spaghetti offeriert. Schaffhausen Jeden Samstag, 10:00-11:00 Freidenkerstamm Café des CoopCity Sie sind Freidenker? Ja, aber ich praktiziere selten. St. Gallen Freitag, 7. März, 19:00 Jahresversammlung 2008 Restaurant "Dufour" Anmeldung bis 1. März an S. Breitler 071 351 29 81 Winterthur Samstag, 8. März, 15:00 Generalversammlung Restaurant "Chässtube" Neues Datum: 7. Mai 2008 Ausflug ins Tessin Wer sich für das Aprildatum interessiert hat, ist gebeten, sich nochmals zu melden. Kontakt: Hansheiri Winkler Tel. 052 222 86 30, ab 19 Uhr. Mittwoch, 2. April, 14:30 Diskussionsforum Restaurant "Chässtube" Zürich Samstag, 1. März, 14:30 Generalversammlung Restaurant "Schweighof" Freidenker-Vereinigung der Schweiz FVS Mitglied der Weltunion der Freidenker (WUF) und der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU) www.frei-denken.ch Kontakte für weltliche Feiern Basel: Freidenker Nordwestschweiz 061 321 31 48 Basel: Freidenker-Union 061 601 03 43 oder 061 601 03 23 Bern 079 449 54 45 oder 031 911 00 39 Grenchen und Umgebung 076 53 99 301 oder 032 645 38 54 Luzern und Innerschweiz 041 420 45 60 Mittelland 062 926 16 33 St. Gallen 052 337 22 66 Vaud/Waadt 026 660 46 78 ou 022 361 37 12 Winterthur und Thurgau 052 337 22 66 Zürich 044 463 16 55 Sollte unter der regionalen Nummer niemand zu erreichen sein, wenden Sie sich bitte an die FVS-Geschäftsstelle: 031 371 65 67 oder an 052 337 22 66 Basel Freidenker Nordwestschweiz Postfach 260, 4010 Basel basel-fvs@frei-denken.ch Präsident: H. Stieger 079 217 01 29 Vizepräs.: B. Bisig 061 321 31 48 Sekretariat: E. Oberer 061 313 39 50 Kassier: H. Mohler 061 261 36 19 Mitgliederdienst: R. Frey 061 421 12 80 Ticino Associazione Svizzera dei Liberi Pensatori (ASLP) Sezione Ticino CP 721 6902 Paradiso ticino@frei-denken.ch Presidente: R. Spielhofer 091 994 21 45 Vaud Ass. vaudoise de la Libre Pensée CP 5264 1002 Lausanne vaud@frei-denken.ch Président: Secrétariat: J.P. Ravay 022 361 94 00 026 660 46 78 Freidenker-Union Basel Postfach 4471, 4002 Basel basel-union@frei-denken.ch Präsident: G. Rudolf 061 601 03 43 Mitgliederdienst: 061 601 03 23 Bern Freidenker Bern Postfach 831 3550 Langnau bern@frei-denken.ch Präsident: D. Aellig 079 449 54 45 Winterthur Freidenker Winterthur Postfach 1806, 8401 Winterthur winterthur@frei-denken.ch Präsident: J.L. Caspar 052 337 22 66 Sekretariat: D. Dünki 052 222 98 94 Familiendienst: M.Ochsner 052 232 04 77 Genève Libre Pensée de Genève 27 ch. des quoattes 1285 Avusy genève@frei-denken.ch Président: J. P. Bouquet 022 756 40 498 Zürich Freidenker Zürich Postfach 3353, 8021 Zürich zuerich@frei-denken.ch Präs.: H. Rutishauser Tel/Fax 044 463 16 55 Mitgliederdienst: M. Dobler 044 341 38 57 Grenchen und Umgebung Freidenker Grenchen u. Umg. Postfach 418 2540 Grenchen grenchen@frei-denken.ch Adressänderungen an: Postfach 217 CH-2545 Selzach Präsident: S. Mauerhofer 076 388 46 39 Mitgliederdienst/ L. Höhneisen Krankenbesuche 076 53 99 301 Freidenker-Vereinigung der Schweiz FVS Geschäftsstelle Weissensteinstr. 49b Postfach CH-3001 Bern Tel. 031 371 65 67 Fax 031 371 65 68 info@frei-denken.ch Postkonto: 84-4452-6 Luzern/Innerschweiz luzern@frei-denken.ch Kontakt: B. Greter 041 420 45 60 Mittelland Freidenker Mittelland Postfach 56 4628 Wolfwil mittelland@frei-denken.ch Präsident: H. Haldimann 062 926 16 33 Impressum Redaktion Reta Caspar, c/o H. 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