Freidenker 01/2004.pdf
(file: @@freidenker-200401.pdf@@)Digitale Kluft
dern, sondern auch innerhalb der entwickelten Ländern. Grundlage für die Nutzung des Internet ist ein funktionierendes Telefonnetz, ausreichende Internetkapazitäten und eine zuverlässige Versorgung mit Elektrizität. Diese Faktoren sind in entwickelten Ländern garantiert. Es ist deshalb primär der ökonomische Faktor, der die Kluft bestimmt, denn wer sich Computer und Onlinegebühren nicht leisten kann, wird das Internet seltener nutzen. Deutliche Differenzen bestehen aber auch zwischen ländlichen und urbanen Gebieten, zwischen den Generationen, zwischen den Geschlechtern und den unterschiedlichen Bildungsniveaus. In einigen Ländern ist zudem eine ethnischer Kluft vorhanden. So gibt es Daten, die belegen, dass in den USA der Anteil afroamerikanischer Internetnutzer weit hinter dem Anteil von Amerikanern europäischer oder asiatischer Abstammung zurück bleibt. Auch wenn der ökonomische Faktor eine grosse Bedeutung hat, spielen soziale und kulturelle Faktoren eine wesentliche Rolle. So können zum Beispiel ein erziehungsbedingtes Desinteresse an Technik oder eine Entmutigung durch eine sich als männlich verstehende Technokultur den Zugang von Frauen erschweren. Fehlende soziale Netzwerke, wie eine kritische Masse von Freunden und Nachbarn, die Anregung und Anleitung zur Nutzung des Internets geben, können das geringere Interesse am Internet bei älteren Menschen oder in ländlichen Gebieten erklären. Während es beispielsweise in den USA und Japan, Ländern mit einer hohen Zahl an Internetnutzern, einen Trend gibt, dass die sozio-ökonomische Kluft des Internet kleiner wird, vergrössert sich diese in Deutschland und Grossbritannien, obwohl auch in diesen Ländern die Anzahl Internetnutzer hoch ist. Der Anteil von Menschen mit geringem Einkommen an der Gesamtheit der Internetnutzer steigt in einigen Ländern, in anderen fällt er. Das Gleiche gilt für die Geschlechter-Kluft. In Deutschland sinkt der Anteil weiblicher Nutzer, während er sich in den USA, Japan und Grossbritannien eher dem Anteil der Männer annähert. In Japan ist das Verhältnis bei den Nutzern mobiler Internetzugänge sogar umgekehrt, sie werden weitaus stärker von Frauen genutzt. "Die ungleiche Verbreitung und Nutzung des Internets wird durch soziale Ungleichheiten geformt und formt die sozialen Ungleichheiten", schreiben die Autoren der Studie. Der digitale Kluft befindet sich immer dort, wo bereits soziale Ungerechtigkeiten bestehen. Da das Internet denjenigen, die es gebrauchen, ökonomische und soziale Vorteile verschaffen kann, verstärkt es diese Ungerechtigkeiten. Eine Kampf gegen den digitalen Kluft darf daher nicht allein auf dem Feld der Technik geführt werden, sondern ist letztendlich ein ganz traditioneller Kampf gegen soziale Ungerechtigkeit. Wenn man bedenkt, dass das Internet heute die Basis der Wissensgesellschaft ist und – entsprechend genutzt – einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung gerade auch in weltanschaulichen Fragen leisten kann, so muss es ein freidenkerisches Anliegen sein, den freien Zugang aller Menschen zum weltweiten Netz zu garantieren. (Lesen Sie dazu weiter auf S. 2.) Der technische Wissenstransfer läuft hier von Jung zu Alt – das kann eine Chance sein. Der Erfolg von Internet-Kursen für ältere Menschen spricht für sich. Wäre das nicht ein guter Vorsatz fürs neue Jahr? Reta Caspar
www.heise.de
Wer in einem Entwicklungsland lebt, hat ungleich schlechtere Chancen das Internet für sich zu nutzen, als jemand, der in einer westlichen Industrienation lebt. Diese Aussage ist einleuchtend. Aber die Chance, dass sich ein moderner Geschäftsmann aus Shanghai, mit Universitätsausbildung und gutem Einkommen, das Internet zu Nutze macht, könnte durchaus höher sein, als die einer Bäuerin aus einem verarmten Dorf irgendwo in Süd-Italien. Laut einer Studie der Universität Toronto, in der Daten aus acht Länder untersucht wurden (USA, Grossbritannien, Deutschland, Italien, Süd-Korea, Japan, China und Mexiko), entwickelt sich die "digitale Kluft" nicht einfach nur zwischen armen und reichen Län-
THEMEN in diesem FREIDENKER Digitale Kluft 1 Charta für die Wissensgesellschaft 2 FVS-Wegleitungen 3 Costituzione europea 4 Gott im hehren Vaterland 5 3 x NEIN in Zürich 6
FREIDENKER 1/04
1
Charta der Bürgerechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft 2.0*
Die "Charta der Bürgerrechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft" fordert einen an Nachhaltigkeitsprinzipien orientierten freizügigen und inklusiven Umgang mit Wissen und Information. Die Herausforderung der Wissensgesellschaft besteht darin, den Menschen das Wissen anderer über den Zugang zu Information offen zu halten und sie so auf einer sicheren Grundlage handlungsfähig zu machen. Die Charta setzt einen Akzent gegen die zunehmende Privatisierung und Kommerzialisierung von Wissen und Information. Denn eine Gesellschaft, in der der Schutz von geistigem Eigentum das Wissen zunehmend zum knappen Gut macht, ist nicht nachhaltig. Nachhaltig ist die Wissensgesellschaft, wenn in ihr erstrittene Menschen- und Bürgerrechte für die Zukunft elektronisch bestimmter Umwelten bewahrt und gefördert werden. Nachhaltig ist die Wissensgesellschaft, wenn der Zugang zum Wissen freizügig und inklusiv ist und kooperative Formen der Wissensproduktion als Grundlage für die Entfaltung von Innovation und Kreativität gefördert werden. Nachhaltig ist die Wissensgesellschaft, wenn in ihr gesichertes Wissen die Grundlage für wirksame Massnahmen für die Bewahrung unserer natürlichen Umwelt bildet. Denn diese ist gerade auch durch den steigenden Ressourcenverbrauch bedroht, der von der massenhaften Verbreitung von Informationstechnologien ausgeht. Nachhaltig ist die Wissensgesellschaft, wenn der Zugriff auf Wissen und Information allen Menschen weltweit die Chance eröffnet, sich in ihrem privaten, beruflichen und öffentlichen Leben selbstbestimmt zu entwickeln, und wenn er zukünftigen Generationen den Zugang zu dem in medialer Vielfalt dargestellten Wissen der Vergangenheit bewahrt. Die Charta orientiert sich an den folgenden Werten und Rechten, die es für Bürgerinnen und Bürger in der globalen Wissensgesellschaft zu bewahren und zu fördern gilt: 1. Wissen ist Erbe und Besitz der Menschheit und damit frei. Wissen stellt das Reservoir dar, aus dem neues Wissen geschaffen wird. Daher muss Wissen dauerhaft öffentlich zugänglich bleiben. Die Einschränkung des öffentlichen Zugangs durch Eigentumsansprüche muss demgegenüber die Ausnahme darstellen. Der Schutz dieser Ansprüche steht in einem Spannungsverhältnis zum individuellen und gesamtgesellschaftlichen Interesse an Wissen als öffentlichem Gut. Für immaterielle Güter muss deshalb ein Eigentumsbegriff gelten, der deren grundsätzliche Stellung als Gemeingut anerkennt. In der gesellschaftlichen Wertehierarchie muss die Stellung von Wissen als Gemeingut vor dem Schutz partikularer Eigentumsinteressen Vorrang haben. 2. Der Zugriff auf Wissen muss frei sein. Zentrales Ziel einer nach nachhaltigen Prinzipien organisierten Wissensgesellschaft ist, dass in der Gegenwart, aber auch für zukünftige Generationen der Zugriff auf Wissen in allen medialen Formen für alle, zu jeder Zeit, von jedem Ort und zu fairen Bedingungen möglich sein muss. Das gilt für alle Gesellschaftsbereiche, nicht nur für die Wissenschaft. Nur ein freizügiger Umgang mit Wissen und Information ermöglicht die demokratische Teilhabe am öffentlichen Geschehen und fördert Kreativität und Innovation in Wissenschaft,Wirtschaft und Kultur. Einschränkungen des Prinzips der Freizügigkeit sind nur über demokratische Kontrollmechanismen möglich. 3. Die Verringerung der digitalen Spaltung muss als Politikziel hoher Priorität anerkannt werden. Die digitale Spaltung, die Spaltung der Bevölkerung in Gruppen, die Zugang zu den neuen Medien haben, und diejenigen, die aussen vor bleiben, hat sich entlang der traditionellen – d.h. vor allem sozialen, ethnischen und geschlechtsbezogenen – Spaltungen entwickelt. Sie ist ein globales Problem und betrifft den ungleichen Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien sowohl zwischen den Ländern als auch innerhalb der Gesellschaften, der dazu führt, dass bestehende Chancenungleichheiten weiter verschärft werden. Die Ermöglichung des Zugangs zu den alten und neuen Medien für alle ist unverzichtbar. Die Überwindung des ungleichen Zugangs muss nach nachhaltigen Prinzipien vorgenommen werden, etwa über an lokale Bedingungen und Bedürfnisse angepasste öffentliche Zugangsorte sowie durch Förderung von Medienkompetenz. 4. Alle Menschen haben das uneingeschränkte Recht auf Zugang zu den Dokumenten öffentlicher und öffentlich kontrollierter Stellen. Der Zugang zu Informationen und Wissen und die freie Kommunikation sind wesentliche Voraussetzungen für die Entwicklung der Persönlichkeit, für die politische Partizipation des Einzelnen und die Entwicklung der Menschheit insgesamt. Die informations- und kommunikationstechnologische Entwicklung bietet die Chance, politische Partizipationsmöglichkeiten zu erweitern. Informationsfreiheit macht politisches Geschehen transparent, verringert Korruption und verbessert das Management von Informationen in den öffentlichen Verwaltungen. Geheimhaltung ist deshalb bei Verwaltungshandeln stets legitimationsbedürftig und darf nur in engen Grenzen im Rahmen gesetzlicher Regelungen praktiziert werden. In Fällen von besonderem öffentlichen Interesse muss auch der Zugriff auf Informationen und Wissen in privatem Besitz ermöglicht werden. 5. Die ArbeitnehmerInnenrechte müssen auch in der elektronisch vernetzten Arbeitswelt gewährleistet und weiterentwickelt werden. Der Schutz der Würde des Menschen, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Gleichheitsgebot sind als individuelle Freiheitsrechte von grosser Bedeutung auch in der Arbeitswelt. Die Koalitionsfreiheit einschliesslich des Rechts, sich in selbst gewählten Interessenvertretungen zu vereinigen, gehört zu den Voraussetzungen, diese Freiheiten für abhängig Beschäftigte zu verwirklichen. Alle Beschäftigte müssen an ihrem Arbeitsort freien und unzensierten Zugang zum Internet haben. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und ihre Interessenvertretungen müssen Zugang zum Kommunikationssystem (Intranet) ihrer Betriebe haben. Das Recht auf Privatheit muss auch in der Arbeitswelt geschützt, Überwachung und das Erstellen von Nutzerprofilen verhindert werden. 6. Kulturelle Vielfalt ist Bedingung für individuelle und nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung. Kultur verwirklicht sich in den menschlichen Artefakten (wie etwa Handwerk, Kunst,Technik), aber auch in den Sprachen, Verhaltensweisen, Normen und Lebensformen. Die Entwicklung der globalen Wissensgesellschaft darf nicht zu
2
FREIDENKER 1/04
einer Homogenisierung der Kulturen führen.Vielmehr müssen die kreativen Potenziale der gegenwärtigen Informationsund Kommunikationstechnologien dafür genutzt werden, dass die Vielfalt der Kulturen und Sprachen als Bedingung individueller und gesellschaftlicher Entwicklung für Gegenwart und Zukunft bewahrt und befördert wird. 7. Mediale Vielfalt und das Angebot von Information aus unabhängigen Quellen sind unerlässlich für den Erhalt einer aufgeklärten Öffentlichkeit. Der konkreten Bedrohung, dass wenige globale Medienakteure unter Einsatz digitaler Techniken die Inhalte und damit die öffentliche Meinung bestimmen, muss entgegen gesteuert werden. Es liegt in der öffentlichen Verantwortung, die Potenziale der digitalen Medien für bestehende und neue Formen von Medienöffentlichkeit zu fördern, beispielsweise durch erweiterte Public-Service-Angebote sowie durch offene und direkte zivilgesellschaftliche Organisationsformen mit freier Beteiligung aller Bürger und Bürgerinnen. Meinungs- und Pressefreiheit sind durch allgemeine Kommunikationsfreiheitsrechte zu ergänzen. 8. Offene technische Standards und offene Formen der technischen Produktion garantieren die freie Entwicklung der Infrastrukturen und somit eine selbstbestimmte und freie Kommunikation. Proprietäre Lösungen in Bezug auf Protokolle und Standards von Netztechnologien, Rechnerarchitekturen und Softwareapplikationen führen zu Monopolbildungen und behindern Innovationen. Darüber hinaus besteht bei staatlichen Infrastrukturmonopolen wie bei privatwirtschaftlichen Technikmonopolen die Gefahr, dass die Macht zur Standardsetzung auch inhaltliche Einschränkungen der Informations- und Kommunikationsfreiheiten vieler Menschen nach sich zieht. Dagegen sind offene technische Standards unverzichtbare Bedingung für die Förderung freier und offener Softwareentwicklung und für selbstbestimmte Kommunikation. 9. Das Recht auf Achtung der Privatheit ist ein Menschenrecht und ist unabdingbar für die freie und selbstbestimmte Entfaltung von Menschen in der Wissensgesellschaft. Die Achtung der Privatheit ermöglicht gleichermassen die aktive Teilhabe wie
Vorsorgen für die Wechselfälle des Lebens
Wegleitungen der Freidenker-Vereinigung Der Zentralvorstand bietet den Mitgliedern und weiteren Interessierten Wegleitungen an. Das neu überarbeitete Dossier umfasst: Wegleitung 1: Vorsorgen für den Notfall Eine Liste mit praktischen Hinweisen. Wegleitung 2: Todesfall – was ist zu tun? Eine Liste mit praktischen Hinweisen. Wegleitung 3: Patiententestament Vorformuliertes Patiententestament, das ausgefüllt, kopiert und verteilt werden kann. Es bietet keine Garantie, wird aber von Ärzten und Familienangehörigen i.d.R. gerne entgegengenommen. Wegleitung 4: Lebenslauf (4 Seiten) Eine Art Fragebogen, der – ganz oder auch nur teilweise ausgefüllt – den Hinterbliebenen die Vorbereitung der Trauerfeier wesentlich erleichtert. Wegleitung 5: Anordnungen im Todesfall (5 Seiten) Ein mehrseitiges Dokument, das es Ihnen ermöglicht, Anordnungen zu treffen und wichtige Informationen für den Todesfall bereitzuhalten. Wegleitung 6: Organspende-Ausweis Ob Sie spenden wollen oder nicht – wichtig ist, dass Sie sich klar äussern. Diese Dokumente können Sie als Mitglied bei Ihrer Sektion gratis beziehen. Falls Ihnen das Ausfüllen der Dokumente Mühe bereiten sollte, wenden Sie sich an eine Vertrauensperson oder an den Familiendienst Ihrer Sektion (Adressen auf der letzten Seite des FREIDENKERs). Nichtmitglieder erhalten das Dossier beim Zentralsekretariat gegen einen Unkostenbeitrag von Fr. 20.-. Der Zentralvorstand empfiehlt allen Mitglieder dringend, dieses Angebot zu nutzen. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere alleinstehende Menschen mit solchen Dokumenten wichtige Fragen regeln und sich und ihren Angehörigen Sorgen und Umstände ersparen können.
aus den Sektionen
¡
auch die Distanznahme von den Möglichkeiten und Angeboten der Gesellschaft. Jeder Mensch hat das Recht, frei zu entscheiden, ob und auf welche Art und Weise er sich informieren und mit anderen kommunizieren will. Dabei ist auch zu gewährleisten, dass jeder sich anonym – aus was für Quellen auch immer – informieren kann. Die Macht privater und staatlicher Akteure über Informationen zu einzelnen Personen und die damit verbundenen Risiken eines manipulativen Zugriffs und der Überwachung sind auf ein gesetzlich legitimiertes Mindestmass zu beschränken. Über die Erhebung,Verarbeitung und Weitergabe der ihn betreffenden Informationen - durch wen auch immer - soll jeder Mensch selbst verfügen können.
*Die "Charta der Bürgerrechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft" ist work in progress. Der erste Entwurf wurde im Januar 2003 in die zweite Vorbereitungskonferenz des "World Summit on the Information Society" (WSIS) eingebracht. Der vorliegende zweite Entwurf berücksichtigt Anregungen und Kritik eines öffentlichen Workshops der Heinrich-Böll-Stiftung vom März 2003.
Bestelltalon für das Dossier
Vorsorgen für die Wechselfälle des Lebens
Name ........................................................................................... Vorname ........................................................................................... Strasse ........................................................................................... PLZ, Ort ...........................................................................................
Jahrgang ............. (freiwillig)
u Ich bin Mitglied. Talon an die
Sektion senden.
u Ich bin nicht Mitglied. Ich habe Fr.
20.- auf das Postkonto 84-4452-6 einbezahlt. Talon an das Zentralsekretariat senden.
Adressen siehe letzte Seite.
FREIDENKER 1/04
3
Costituzione europea
L’articolo 37 della futura Costituzione europea, reso noto (in bozza) dalla Convenzione, recita:
"Articolo 37: Status delle chiese e delle organizzazioni filosofiche non confessionali. 1 L’Unione europea rispetta e non pregiudica lo status previsto nelle legislazioni nazionali per le chiese e le associazioni o comunità religiose degli stati membri. 2 L’Unione europea rispetta ugualmente lo status delle organizzazioni filosofiche e non confessionali. 3 L’Unione mantiene un dialogo regolare con tali chiese ed organizzazioni, riconoscendone l’identità e il contributo specifico."
Trennung von Staatund Kirche
di riconoscere l’esistenza delle organizzazioni filosofiche e non confessionali di continuare a farlo in piena legittimità europea. Il 37/3 afferma senza precisarli - i concetti di "identità" e di "contributo specifico" delle chiese. Il "contributo specifico" della Chiesa cattolica "Per la dottrina morale cattolica la laicità intesa come autonomia della sfera civile e politica da quella religiosa ed ecclesiastica - ma non da quella morale - è un valore acquisito e riconosciuto dalla Chiesa..." (in corsivo nel testo originale: Nota dottrinale circa alcune questioni riguardanti l’impegno e il comportamento dei cattolici nella vita politica, della Congregazione per la dottrina della fede, 24 novembre 2002). E continua: "Se il cristiano è tenuto ad ammettere la legittima molteplicità e diversità delle opzioni temporali, egli è ugualmente chiamato a dissentire da una concezione del pluralismo in chiave di relativismo morale, nociva per la stessa vita democratica, la quale ha bisogno di fondamenti veri e solidi, vale a dire, di principî etici che per la loro natura e per il loro ruolo di fondamento della vita sociale non sono negoziabili». Ogni chiesa si ritiene la detentrice della Verità e mentre è perfettamente legittimo che rivolga il suo messaggio trascendentale ai propri fedeli, è inaccettabile che tale messaggio trovi posto in un documento giuridicoistituzionale quale la Costituzione europea. Se la nostra Costituzione comune riconoscesse che le chiese, in virtù della loro identità religiosa, hanno un contributo specifico da apportare al processo democratico, ciò equivarrebbe all’ammissione che il Parlamento non è in grado di rappresentare i valori morali cittadini. Un bene prezioso L’articolo 10 della Carta dei diritti fondamentali stabilisce sia la libertà di religione che la libertà di cambiare religione, ma non menziona la libertà di non averne alcuna, mentre varie fonti indicano che fra il 30 e il 50% dei cittadini d’Europa - atei, agnostici, liberi pensatori, indifferenti - non si riconoscono in nessuna religione. Questi
Lo status delle chiese e delle associazioni filosofiche e non confessionali non può non essere posto in relazione con l’art. 33 sui principî di uguaglianza democratica ("Il funzionamento dell’Unione si fonda sul principio di uguaglianza dei cittadini. Questi godono di una attenzione uguale da parte delle istituzioni dell’Unione"), nonché ai principî di democrazia e dello stato di diritto enunciati nei primi articoli della Costituzione. La situazione attuale Dieci dei quindici Paesi membri dell’UE hanno un regime di religione di Stato o di concordato con la Chiesa cattolica. L’esistenza stessa di questi regimi rappresenta una menomazione del principio di uguaglianza dei cittadini e una minaccia alla democrazia poiché vengono istituzionalizzati privilegî enormi a favore di entità che, per giunta, non sono state elette dai loro fedeli e non hanno niente di democratico. Questi regimi sono un lascito della storia. Se non è realistico chiederne l’abolizione immediata, occorre tuttavia impedire che penetrino ulteriormente nella vita pubblica. Con lungimiranza, la Costituzione europea dovrebbe spianare la via al superamento di ogni regime di privilegio, a garanzia di una migliore salvaguardia della coesione sociale. L’articolo 37 Il 37/1 congela ogni futura evoluzione verso un’armonizzazione in senso laico dello status delle chiese nell’UE. Il 37/2 consente ai governi che rifiutano
cittadini, la cui moralità non ha niente da invidiare a quella dei credenti, sanno che il loro Parlamento è composto trasversalmente di credenti e di non credenti e confidano nella alchimia parlamentare come garanzia che nessuna singola religione o filosofia prevarrà al momento di votare le leggi. Tale fiducia nelle istituzioni è il bene più prezioso della democrazia. La laicità indispensabile 163 membri del Parlamento europeo hanno appena firmato una Proposta di risoluzione per il rispetto dei principî di libertà religiosa e di laicità dello Stato nella futura Costituzione europea dove si ricorda che "i principî di laicità dello Stato, di uguaglianza e di non discriminazione fra i cittadini e quindi fra le varie religioni e chiese, sono alla base della democrazia e dello stato di diritto". L’articolo 37 calpesta questi principî. Roma, 7 aprile 2003 Fonte: sito web ufficiale dell’UAAR http://www.uaar.it
Kritik an der EU-Verfassung Der jüngste EU-Verfassungsgipfel in Brüssel ist gescheitert. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union konnten sich nicht über die künftige Stimmverteilung im EU-Ministerrat einigen. Vielleicht ist es aber gerade dieses Scheitern, das den Weg frei machen könnte für eine demokrati-
4
FREIDENKER 1/04
sche Erneuerung der EU. Diskutiert wird etwa ein Referendum mit doppelten Mehr: Für die Annahme einer Vorlage müssten dann die Mehrheit der Staaten und eine Mehrheit der Gesamtbevölkerung der EU zustimmen. Der nebenstehende Artikel befasst sich jedoch nicht mit diesen neuesten Entwicklungen, sondern dokumentiert die Diskussion um den Artikel 37 des Verfassungsentwurfs:
Die Europäische Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedsstaaten nach deren Rechtsvorschriften geniessen, und beeinträchtigt ihn nicht. 2 Die Europäische Union achtet den Status von weltanschaulichen Gemeinschaften in gleicher Weise. 3 Die Union pflegt in Anerkennung der Identität und des besonderen Beitrags dieser Kirchen und Gemeinschaften einen regelmässigen Dialog mit ihnen.
1
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland
Im Weissen Haus werden die Kabinettssitzungen jetzt mit einem Gebet eröffnet. Und die frommen, moralischen und guten Menschen (auch Donald Rumsfeld gehört dazu!) senken dabei demütig die Köpfe, schliessen die Augen und falten die Hände. Die Welt soll wissen, dass Gott allein Georg W. Bush die Kraft gibt, das Land zu schützen und ihn auch beauftragt hat, die Welt zum Frieden zu führen. Eigentlich könnte man darüber schmunzeln und diese Possenreisser als konservative, christliche Fundamentalisten belächeln. Dürfen wir aber nicht. Nicht mehr. Denn unser neuer Nationalratspräsident, Max Binder, forderte, dass der Nationalrat zum Auftakt der Legislatur die Nationalhymne singt. Und gehorsam folgten unsere Volksvertreter diesem Befehl, Junge wie Alte, Rechte wie Linke sangen vereint aus vollen Kehlen und priesen Gott den Hocherhabenen, Herrlichen, Ewigen. Nationalhymnen symbolisieren die Verbundenheit einer Gemeinschaft (Nation), doch ihre Texte entstanden vor langer Zeit aus einem bestimmten Zeitgeist heraus und es stellt sich heute schon die Frage, ob sie immer noch ein Ausdruck nationaler Identität sind. Wenn unsere Hymne wenigstens das Zusammengehörigkeitsgefühl fördern, und Solidarität, Grosszügigkeit und Toleranz stärken würde – doch ausser einer kindlichen Huldigung Gottes des Allmächtigen und der völligen Unterwerfung unter einen "allmächtig Waltenden, Rettenden" hat sie nichts zu bieten. Die erzkonservativen religiösen Eiferer gewinnen offenbar wieder etwas mehr Einfluss in unserer Politik und weil sie überzeugt sind, dass sie das Volk repräsentieren treten sie auch selbstbewusst und selbstgerecht auf. Und sie sind dazu noch anmassend genug, das Parlament zu einer bedeutenden moralischen Instanz in unserem Land zu erheben. Seltsamerweise sind sie es aber, die eine unsoziale Politik vertreten, bei den Schwachen und Hilflosen, den Behinderten, Kranken und Alten rigoros den Sparhebel ansetzen und die Entsolidarisierung unserer Gesellschaft fördern. Ob sie manchmal, bei ihren stillen Gebeten, an die Bedürftigen denken, denen sie immer wieder mal ein Stück ihrer Würde wegsparen? Wohl kaum, denn sie glauben fest daran, dass der Allmächtige den gottgefälligen Hilfsbedürftigen schon hilft: "In Gewitternacht und Grauen lasst uns kindlich ihm vertrauen". Es ist unglaublich, welche Wirkung eine Hymne immer noch auf das Bewusstsein der Menschen haben kann. Und man fragt sich völlig fassungslos, ob diese Scheinfrömmigkeit noch zu übertreffen ist. Das ist sie wohl. Laut einem Bericht des Tages-Anzeigers mit einer in ihrer Art erstmaligen Segnungsfeier im Berner Münster, mit Lobpreisungen und Gebeten für Max Binder, der "bereit ist, die Hilfe Gottes für sein Amt in Anspruch zu nehmen", sowie für das ganze(!) Parlament und die Regierung. Dass unser höchster Schweizer und seine Sozialabbaupartei dabei vom hellen, strahlenden Licht Gottes erfasst und auf den Pfad der Toleranz, Humanität, Hilfsbereitschaft, des Mitgefühls und der Güte geführt werden, scheint aber doch unwahrscheinlich. Gegen eine unbarmherzige und mitleidlose Politik (und Geisteshaltung) ist leider auch der "Allmächtigste" machtlos. Bruno Stutz
Der Autor kritisiert, Absatz 1 zementiere den status quo und verhindere eine Entwicklung Richtung Trennung von Staat und Kirche. Absatz 2 gestehe implizit den einzelnen Staaten das Recht zu, anderen Weltanschauungen weiterhin nicht den gleichen Status zu erteilen. Absatz 3 schliesslich anerkenne undifferenziert die "Identität" und den "besonderen Beitrag" der Kirchen. In dieser Anerkennung sieht der Autor eine implizite Aussage, dass das Parlament nicht im Stande sei, die bürgerlichen moralischen Werte zu repräsentieren. Dies sei umso gravierender, als der Artikel 10 der Grundrechts-Charta der EU, in dem die Freiheit der Religionsausübung garantiert werde, die Rechte von 30-50% der europäischen BürgerInnen, von jenen nämlich, die keiner Religion angehören wollen, nicht explizit schütze. Diesen Nichtgläubigen bliebe nur das Vertrauen in den parlamentarischen Prozess – und dieses Vertrauen werde im Verfassungsentwurf aufs Spiel gesetzt. Deshalb haben 163 Mitglieder des Parlaments eine Resolution unterzeichnet, welche die Prinzipien der Laizität des Staates als Basis von Demokratie und Rechtsstaat postuliert. rc Vergleiche den Artikel "Europas Verfassung – christlich oder weltoffen?" in FREIDENKER 5/03
FREIDENKER 1/04
5
Kanton Zürich
Status quo 40% der Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben sich am 30. November 2003 zu drei Vorlagen zur Entflechtung von Staat und Kirche geäussert und sie deutlich abgelehnt. Das Ergebnis zeigt, dass die seinerzeitige Ablehnung der Trennung von Staat und Kirche (1995) vor allem dank jenen Stimmen zustande gekommen ist, die am status quo nichts ändern wollen: Damals stand die SVP auf der gleichen Seite wie die SP. Den jüngsten Abstimmungskampf führte die SVP auf der bewährten Schiene der Überfremdungsangst (siehe Bild). Gegen die Vorlage brachte sie etwa vor, die vorgesehene freie Ausgestaltung des kirchlichen Stimm- und Wahlrechtes würde geradewegs zum Ausländerstimm- und Wahlrecht führen. Am deutlichsten wurde die Anerkennung neuer Religionsgemeinschaften verworfen (64% Nein), die schon im Kantonsrat nur knapp angenommen worden war. Die SVP hat hier mit Erfolg die Parallele zum kürzlichen Wirbel um den Bundesgerichtsentscheid über die rechtsstaatlichen Anforderungen an Einbürgerungsentscheide hergestellt. Auch die FVS hat sich wiederholt kritisch zu den Vorlagen geäussert, die die Anliegen der Trennung von Staat und Kirche zuwenig berücksichtigt haben. Diese Sicht wurde im Vorfeld der Abstimmung vor allem vom ehemaligen FDP-Kantonsrat Andreas Honegger vertreten. Sein Kommentar zur Abstimmung: "Die heutige Verflechtung von Kirche und Staat ist ein Anachronismus, der ganz von selbst verschwinden wird." Die Kirchen müssten deshalb alles Interesse daran haben, sich selbst über eine Entflechtung Gedanken zu machen. "Sonst verlieren die Kirchen sämtliche Privilegien." (Tages Anzeiger 1.12.03) Das Volk ist – auch links der Rechten – tendenziell konservativer als die gewählten Politikerinnen. So multikulti wie sich etwa die SP versteht, ist ihre Wählerschaft nicht. Die SVP hat erklärt, sie wolle nun die Entflechtung von Kirche und Staat im finanziellen Bereich konsequent vorantreiben. Ein erster Schritt erfolgte bereits einen Tag nach der Volksab-
Forum aufgelesen
Freidenkerinnen und Freidenker bezeichnen sich mehrheitlich als AgnostikerInnen oder AtheistInnen. Die folgenden Beschreibungen stammen aus katholischen Katechismus: Atheismus 2123 Viele von unseren Zeitgenossen erkennen die innigste und lebenskräftige Verbindung mit Gott überhaupt nicht oder verwerfen sie ausdrücklich, so dass der Atheismus zu den ernstesten Gegebenheiten dieser Zeit zu rechnen ist. 2124 Der Begriff "Atheismus" kann sehr verschiedene Phänomene bezeichnen. Eine häufige Form ist der praktische Materialismus, der seine Bedürfnisse und Anliegen auf den Raum und die Zeit beschränkt. Der atheistische Humanismus ist der falschen Ansicht, dass der Mensch sich selbst Ziel und alleiniger Gestalter und Schöpfer seiner eigenen Geschichte sei. Eine weitere Form des heutigen Atheismus erwartet die Befreiung des Menschen durch eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Befreiung. Dieser Befreiung steht, so behauptet er, die Religion ihrer Natur nach im Wege, insofern sie die Hoffnung des Menschen auf ein künftiges und trügerisches Leben richte und ihn dadurch vom Aufbau der irdischen Gesellschaft abschrecke. 2125 Da der Atheismus die Existenz Gottes leugnet oder ablehnt, ist er eine Sünde gegen die Tugend der Gottesverehrung. Absichten und Umstände können die Verantwortlichkeit für dieses Vergehen stark einschränken. An der Entstehung und Verbreitung des Atheismus können die Gläubigen einen nicht geringen Anteil haben, insofern man sagen muss, dass sie durch Vernachlässigung der Glaubenserziehung, durch miss-
verständliche Darstellung der Lehre oder auch durch die Mängel ihres religiösen, sittlichen und gesellschaftlichen Lebens das wahre Antlitz Gottes und der Religion eher verhüllen als offenbaren. 2126 Oft basiert der Atheismus auf einer falschen Auffassung von der menschlichen Autonomie, die so weit geht, dass sie jegliche Abhängigkeit von Gott leugnet. Es ist jedoch so, dass die Anerkennung Gottes der Würde des Menschen keineswegs widerstreitet, da diese Würde in Gott selbst gründet und vollendet wird. Die Kirche weiss, dass ihre Botschaft mit den verborgensten Wünschen des menschlichen Herzensübereinstimmt. Agnostizismus 2127 Der Agnostizismus hat mehrere Formen. In manchen Fällen weigert sich der Agnostiker, Gott zu leugnen, und postuliert sogar die Existenz eines transzendenten Wesens; dieses könne sich aber nicht offenbaren und niemand könne etwas über es aussagen. In anderen Fällen nimmt der Agnostiker zur Existenz Gottes gar nicht Stellung, da es unmöglich sei, diese zu beweisen, ja auch nur zu bejahen oder zu leugnen. 2128 Im Agnostizismus kann zuweilen ein gewisses Suchen nach Gott liegen; er kann aber auch auf Gleichgültigkeit beruhen, auf einer Flucht vor der letzten Daseinsfrage und einer Trägheit des Gewissens. Allzuoft kommt der Agnostizismus dem praktischen Atheismus gleich.
stimmung. Im Kantonsrat reichte Peter Good (SVP) eine Motion ein, welche die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen verlangt. Auch im Verfassungsrat wollen die Gegner der Kirchenvorlagen nun aktiv werden. Nicht nur die Kirchensteuern für juristische Personen stünden zur Diskussion, sondern auch die staatlichen Zahlungen an die anerkannten Kirchen – eine Trennung in Raten? rc
6
FREIDENKER 1/04
aus den Sektionen
Liechterfäscht der Winterthurer Freidenker
Nach dem offerierten Apéro konnte der Präsident etwas über 50 Gäste begrüssen,darunter auch Freundinnen und Freunde aus den Sektionen Bern, Schaffhausen und St. Gallen. Besonders begrüsst wurden das älteste und das jüngste Mitglied von Winterthur, Anni Lironi (90 Jahre) und Helen Furner (10 Monate). Sie wurden später gemeinsam photographiert, für den FREIDENKER und . Vereinsakten! Das Mittagesdie sen mit den verschiedenen Menus verlief nicht ganz nach Programm, weil die richtige Bestellung falsch ausgeführt wurde. Verschiedene opferten sich und vertilgten geschnetztelte Hühner anstelle von schweinernem Voressen. Schliesslich wurden doch alle satt und der Wirt schenkte uns die kleinen Zutaten zum Apéro. Beim anschliessenden Lottospiel hatten einige verdächtig viel Glück, obwohl alles korrekt abgewickelt wurde! Alle, die leer ausgingen, wurden mit einem süssen Trostpreis bedacht. Der Gabentisch bestand aus den traditionell gediegenen Kunden-Werbeartikeln der WINTERTHUR VERSICHERUNG und einigen Geschenken von Mitgliedern.Heiri begleite den Anlass mit der Handorgel und Gesang zur Gitarre. Es bildete sich ganz spontan ein kleiner Singkreis - wer weiss, vielleicht im nächsten Jahr ein neuer Club im Club? - Allen Helfern hier nochmals ein herzliches Dankeschön! jlc
in den Sektionen
Basel - Union Jeden letzten Freitag im Monat ab 19 Uhr: Freie Zusammenkunft im Restaurant "Storchen" Basel. Jeden 2. Dienstag im Monat: Vorstandssitzung um 19 Uhr Basel -Vereinigung Jeden letzten Donnerstag im Monat 15 bis ca. 17.30 Uhr: Donnerstag Hock Restaurant "Park", Flughafenstr. 31. Bei schönem Wetter im Gartenrestaurant. Winterthur Mittwoch, 7. Januar ab 19.30 Uhr Mittwochstamm Rest. "Chässtube" Archplatz, Winterthur. Bitte das Rundschreiben mit dem Jahresprogramm 2004 beachten. Zürich Dienstag, 13. Januar 14.30 Uhr Freie Zusammenkunft Adolf Stauffer beantwortet noch offene Fragen im Zusammanhang mit dem Referat "Unser Sonnensystem" Restaurant "Schweighof"
FVS-Agenda 2004
11. Januar 2004 Klausur-Tagung, Olten 03. April 2004 Letzter Termin für Anträge an die Delegiertenversammlung 04. April 2004 ZV-Sitzung, Bern 16. Mai 2004 Delegiertenversammlung, Basel Mitte 2004 Treffen der Aktiven im Familiendienst 27. Juni 2004 ZV-Sitzung, Bern 22. August 2004 (nur bei Bedarf) ZV-Sitzung, Bern Herbst 2004 Kurs für TrauerrednerInnen Herbst 2004 Fortsetzung PR-Kurs 23. Oktober 2004 ZV-Sitzung, Bern 20. November 2004 Grosser Vorstand, Olten
FREIDENKER 1/04
"Lieber Andi. Wie geht es Dir? Deiner Mutter und mir geht es gut. Wir vermissen dich. Bitte schalt jetzt den Computer ab und komm runter, damit wir essen können. Alles Liebe, Papa."
7
FVSFreidenker-Vereinigung der Schweiz
Mitglied der Weltunion der Freidenker und der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union
Trauer Feiern
Basel (Vereinigung) 061 401 35 19 oder 061 321 31 48 Basel (Union) 061 321 39 30 oder 061 601 03 23 Bern
Regional- und Orts- Gruppen
Freidenker-Vereinigung Basel und Umgebung Postfach 302, 4012 Basel *auch Fax Präsidentin: Y. Andrek 061 401 35 19* Vizepräsidentin: B. Bisig 061 321 31 48* Kassier: R. Wenger Tel. 061 692 86 27 Fax 061 692 86 28 Mitgliederdienst: R. Frey 061 421 12 80 Freidenker-Union Region Basel USF Postfach 4471, 4002 Basel Präsident: G. Rudolf 061 601 03 43 Infos: 061 321 39 30, 061 601 03 23 Mitgliederdienst: 061 321 39 30 Postkonto: 40-4402-5 Bestattungsfonds: 40-4007-5 FVS-Ortsgruppe Bern Postfach 554, 3550 Langnau Präsident: D. Aellig 034 497 30 60 Mitgliederdienst: J. Kaech 031 372 56 03 Libre Pensée de Genève 27 ch. des quoattes, 1285 Avusy Président: J.P. Bouquet 022 756 40 49 tél. et fax Sektion Grenchen und Umgebung Postfach 451, 2540 Grenchen Auskünfte: Peter Hess, Präsident 032 645 38 48 oder 076 376 38 48 Mitgliederdienst/Krankenbesuche: Lotti Höneisen 076 53 99 301 Sektion Luzern-Innerschweiz Postfach 2908, 6002 Luzern Präsident: E. Ochsner 041 440 76 36 FVS Mittelland Postfach 637, 4600 Olten Präsident: W. Zollinger 062 293 39 30 Freidenker Schaffhausen Postfach 186, 8222 Beringen Kontaktperson: A. Leu 052 685 23 03 FVS-Regionalgruppe St. Gallen St.Georgenstr. 218b, 9011 St.Gallen Präsident: E. Diem 071 222 47 54 Mitgliederdienst: S. Breitler 071 351 29 81 Associazione Svizzera dei Liberi Pensatori (ASLP) Sezione Ticino Casella postale 721, 6902 Paradiso Presidente: R. Spielhofer 091 994 21 45 Association vaudoise de la Libre Pensée Case postale 131, 1000 Lausanne 17 Président: J.P Ravay 022 361 94 00 Secrétariat: 026 660 46 78 Winterthurer Freidenker Postfach 1806, 8401 Winterthur Präsident: J.L. Caspar 052 337 22 66 Sekretariat: D. Dünki 052 222 98 94 FVS-Ortsgruppe Zürich Postfach 7210, 8023 Zürich Präsident ad interim: H. Rutishauser Tel. und Fax 01 463 16 55 Mitgliederdienst: M. Dobler 01 341 38 57
034 497 30 60 oder 031 372 56 03
Grenchen 076 53 99 301 oder 032 645 38 54 Luzern und Innerschweiz 041 420 45 60 oder 041 440 76 36 Schaffhausen 052 337 22 66 St. Gallen 052 337 22 66 Vaud Waadt 026 660 46 78 ou 022 361 37 12 Winterthur und Thurgau 052 337 22 66 Zürich 01 463 16 55 Falls unter der regionalen Nummer niemand zu erreichen ist: Zentralsekretariat FVS 032 641 26 24 oder 052 337 22 66
FREIDENKER - BIBLIOTHEK
Zürich, im Sozialarchiv Stadelhoferstr. 12 (Nähe Bellevue) Bücherausgabe: Mo. - Fr. 10–20 Uhr Sa. 10–13 und 14–16 Uhr Auskunft: 01 251 80 66
FVS
Zentralsekretariat Zentralkasse
Mitglieder melden ihre Adressänderungen bitte an die Sektionen. Zuschriften an den Vorstand, Adressänderungen Nichtmitglieder, Auskünfte, Materialbestellungen an: Zentralsekretariat FVS Postfach 217 CH-2545 Selzach Tel. 032 641 26 24 Fax 032 641 26 25
Internet: www.freidenker.ch Postkonto: 84-4452-6
Adressänderungen an: Postfach 217 CH-2545 Selzach
Impressum
Redaktion Reta Caspar Rainweg 9 031 911 00 39 3052 Zollikofen e-mail: reta.caspar@swissonline.ch Erscheinungsweise monatlich Redaktionsschluss 15. des Vormonats Jahresabonnement Schweiz: Fr. 30.– inkl. Porto Ausland: Fr. 35.– inkl. Porto (B-Post) Probeabonnement: 3 Monate gratis Druck und Spedition Basler Druck+Verlag AG, bdv Postfach, 4010 Basel ISSN 0256-8993, Ausgabe 1/2004 Namentlich gekennzeichnete Beiträge können, aber müssen nicht mit der Ansicht der Redaktion übereinstimmen.
2545 Selzach
AZB