frei denken. 02/2008.pdf

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(file: @@FD-122008.pdf@@)93. Jahrgang I Nr. 12 I Dezember 2008 Vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR. Die Schrecken des 2. Weltkrieges hatten die Erkenntnis gebracht, dass das Individuum nicht nur vor Misshandlungen durch andere Staaten geschützt werden muss, sondern auch vor dem eigenen Staat. Historisch haben die Menschenrechte ihre Wurzeln in der Antike. Schon Aristoteles sprach davon, dass alle Menschen von Natur aus gleich seien. In der Praxis wurde diese Gleichheit damals aber nicht allen Menschen gleichermassen zugestanden, Ein Ritual zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember: eine Kerze für die Freiheit anzünden. Menschenrechte – eine Erfolgsgeschichte die Existenz von Klassen innerhalb der Gesellschaft wurde ebenfalls als natürliche Ordnung verstanden. Zudem gab es in der Antike noch keine Vorstellung vom Menschen als Individuum und somit auch keine Vorstellung vom Schutz der Persönlichkeit. Das erste Dokument, das die rechtliche Macht Königs einschränkte, war die Magna Charta Libertatum (1215), eigentlich nur ein Eingeständnis gegenüber dem Adel, aber ideengeschichtlich doch ein Meilenstein. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde mit den humanistischen und aufklärerischen Ideen das Denken «enttheologisiert». Die Grundlagen für die allgemeinen Menschenrechte wurden geschaffen und wurden zur politischen Forderung gegen absolutistische Herrscher: Thomas Hobbes (15881679) entwickelte die Idee des Gesellschaftsvertrages, John Locke (1632-1704) verwies auf die Vernunft, die die Menschen lehre, die Rechte der anderen zu achten und Montesquieu (1689-1755) entwickelte die Idee der Gewaltenteilung, welche die Grundlage aller demokratischen Ordnungen darstellt. Die Virginia Bill of Rights vom 12. Juni 1776 statuierte erstmals in 15 Artikeln das Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum, die Versammlungs-, und Pressefreiheit, das Freizügigkeits- und Petitionsrecht, den Anspruch auf Rechtschutz und das Wahlrecht als unveräusserliche Rechte des weissen Mannes. Die religiöse Gewissensfreiheit wurde erst später als 16. Artikel aufgenommen. Die französische «Déclaration des droits de l’homme et du citoyen» von 1789 war keine Verfassung sondern eine Erklärung, die zum Kampfinstrument gegen das Ancien Régime wurde. Mit der Überführung in die Verfassung europäischer Staaten wurden Menschenrechte zum positiven, gel> Seite 4 tenden Gesetz. > Pagina 2 «Diocesi ticinesi – la disputa del primato tra potere civile e potere religioso.» Guido Bernasconi > Seite 3 Aufbruch der Konfessionsfreien – Kampagne und Vorträge stossen auf Interesse. > Seite 5-6 Religion und Kinderrechte: Erziehende müssen im Interesse der Kinder handeln. > Seite 7 «Die Finanzkrise könnte eine ähnliche Wirkung auf unser Denken haben wie das Erdbeben von Lissabon auf die Aufklärung.» Franz Schirrmacher, Journalist 2 libero pensiero. 12/2008 Diocesi ticinese Guido Bernasconi Ultima parte e fine Meno Stato, più Chiesa Orbene, in un quadro sociale in cui Chiesa e Stato non costituiscono più obbligati e obbliganti riferimenti identitari, i detentori del potere religioso e di quello politico sembrano portati a considerare i reciproci vantaggi che possono derivare agli uni e agli altri da vicendevoli «legittimazioni attive» nell’ambito di una costruttiva collaborazione. In questo gioco delle parti non manca chi considera il rischio che il discredito di cui soffrono le istituzioni politiche si estenda per contagio alle istituzioni confessionali. E viceversa… A ciò concorre la crescente insofferenza nei confronti dei doveri sociali: a coloro che si ispiravano al motto «potendosi, meglio poco Stato che tanto Stato», si sono aggiunti quelli che hanno fatto propria la medesima attitudine nei confronti della Chiesa. Per questa gente, lo Stato e la Chiesa sono ambedue di pubblica utilità ma vanno bene solo nella misura in cui ci si può stare dentro a modo proprio, tanto più che, mentre lo Stato non conosce scomuniche (se non quella ormai desueta del Berufsverbot), quelle della Chiesa non hanno conseguenze civili. Il fenomeno della disaffezione della «gente» per la politica è universalmente diffuso. La sua più evidente testimonianza si traduce nel crescente astensionismo elettorale. Non votando, pur consapevole che gli assenti hanno sempre torto, il cittadino lascia che siano altri a delegare i «rappresentanti del popolo» (e quindi anche i suoi) rinunciando a responsabilizzarsi in altro modo. Il Ticino, sotto questo aspetto, non fa eccezione e, poiché non esiste un quorum al di sotto del quale una votazione possa esser dichiarata invalida, l’astensionismo vi è tranquillamente tollerato poiché viene interpretato come tacito assenso o, alla peggio, segno di indifferenza ma non certo di contestazione. Ma se il mondo politico può permettersi di snobbare gli assenteisti, nell’ambito religioso c’è chi si preoccupa del calo delle adesioni registrato dalle organizzazioni confessionali. E ritiene di dover agire in controten- denza, mettendo in atto una strategia interventista: se la gente non va alla Chiesa, è la Chiesa ad andare incontro alla gente. Non per nulla, all’ultimo meeting di Comunione e Liberazione, il presidente della Conferenza Episcopale Italiana, il cardinale Angelo Bagnasco, ha nuovamente affermato che i cattolici devono intervenire in quanto tali nel dibattito politico e far valere il loro peso: all’insegna del motto programmatico «o protagonisti o nessuno». Un compito missionario necessario e urgente… Poiché grazie all’assistenza dello «Spirito Santo», è dotato del carisma dell’infallibilità in materia di fede e di costumi, il vescovo è abilitato ad esercitare il suo pastorale governo con il consiglio, la persuasione e, quando occorra, con l’autorità e la sacra potestà. L’attuale vescovo di Lugano non ha dubbi circa il suo mandato che consiste nell’annunzio della verità e, pur non pretendendo di essere un pozzo di dottrina, è certo d’essere «sacramento universale di salvezza» nella misura in cui va tra le genti ad ammaestrarle, a battezzarle e ad insegnar loro ad osservare tutto ciò che il «dio» ha comandato. Niente meno. Uomo d’azione più che di pensiero, il Grampa è un tipico esemplare della missionaria Chiesa pellegrina il cui compito è di rendere udibile e visibile per ogni dove il messaggio evangelico. Così, privo del dono dell’ubiquità, s’è fatto scrupolo d’onnipresenza con una volonterosa mobilità. E in ogni occasione si è voluto proporre da protagonista. Non vi sono certo obiezioni da fare al suo peregrinare su e giù per il Ticino: quando si reca di ovile in ovile a visitar le pecorelle del suo gregge, agisce nell’ambito del suo mandato pastorale. Assai discutibile è, per contro, la sua tendenza ad estendere le visitazioni dall’ambito parrocchiale a quello comunale, marcando, cioè, presenza anche in quegli istituti ove si svolgono specifici compiti dello Stato. Ci si riferisce in particolare alle scuole pubbliche che il prelato vuol trasformare in luogo di incontro con i docenti e i discenti, come se l’esistenza dello spazio di istruzione religiosa nell’orario scolastico gli consentisse di sentirsi in «casa propria», pur se solo per il tempo corrispondente alla propaganda confessionale dei clerico-cattolici. Questa invadenza episcopale non ha mancato di suscitare qualche giustificata reazione: in effetti, gli esibizionismi di un capo religioso latore di un messaggio fideistico non si addicono ad un istituto deputato allo studio, alla conoscenza e all’esercizio della ragione sui dati forniti dall’esperienza. Per altro, non v’è alcun dubbio sul fatto che le visite pastorali, pur riservate a coloro che intendono «avvalersene», abbiano esclusivamente scopi propagandistici e proselitistici. Dunque correttezza vorrebbe che questo genere di contatti si verificasse altrove: tanto più che non mancano i locali adatti alla bisogna. Qualche paolotto ha avuto la faccia tosta di sostenere che la presenza di monsignor Grampa nella scuola andrebbe intesa come un invito a cercare di risolvere i problemi del giorno d’oggi unendo le forze, laiche o religiose che siano. Così, nell’ottica neoclericale, quei laicisti che esprimono delle riserve – quando non, ohibò, delle opposizioni – circa l’improbabile proficuo esito di un «dialogo» tra fideisti e razionalisti è affetto da un anticlericalismo di matrice ottocentesca. Orbene, è innegabile che i liberi pensatori siano, in certo qual senso, eredi dell’anticlericalismo ottocentesco. E non hanno motivo alcuno di vergognarsene: semmai ne sono orgogliosi, senza per questo ritenersi nostalgici del tempo andato. Ma è per lo meno paradossale che l’accusa di passatismo rivolta ai «miscredenti» provenga da baciapile che si richiamano non solo al controriformismo tridentino ma addirittura al bimillenario magistero dei loro sacerdoti. Se, per i laici di sacristia, il Grampa non manca d’autorevolezza nel rappresentare la Chiesa cattolica apostolica romana, proprio per questo, agli occhi di tutti i non-clericali, egli è portavoce di una casta confessionale che pretende di calare lezioni di etica e di morale, rifacendosi a «valori» che ha predicato per secoli senza mai praticarli. Emblematico è il fatto che, secondo lui, la nostra civiltà si informi agli stessi principicristiani che hanno ispirato sempre e ovunque > pag. 3 12/2008 frei denken. 3 100 Jahre FVS Aufbruch der Konfessionsfreien Die Werbekampagne «konfessionsfrei» im öffentlichen Verkehr in der Region Bern, in Biel, Solothurn, Grenchen, Basel, Winterthur und Zürich war ein Erfolg: während der Kampagne haben über 40'000 Leute die Webseite besucht, auf der sich zu Redaktionsschluss 350 Menschen mit vollem Namen, Beruf und Wohnort zur Konfessionsfreiheit bekennen. Grosse Resonanz hat die Berichterstattung im St. Galler Tagblatt und im Gratisblatt «20 Minuten» gebracht. Verschiedene Vertreter der reformierten Kirche haben sich von der Kampagne provoziert gefühlt. Nicht alle gingen jedoch so weit wie der St. Galler Stadtrat Fredy Brunner, der sagte, die St. Galler Verkehrsbetriebe wollten keine Werbung für die «Gottlosigkeit» betreiben, was für Empörung gesorgt und zu einer Interpellation im Stadtparlament geführt hat. Die vielen positiven Reaktionen zeigen jedoch, dass die FVS richtig liegt mit der Kampagne. und Carola Meier-Seethaler haben die Erwartungen übertroffen: gegen 2'000 Menschen haben die Vorträge besucht (bei Redaktionsschluss standen jene von Joachim Kahl noch bevor). Das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit säkularen humanistischen Positionen ist offensichtlich gross. Es gilt nun, dieses Interesse durch weitere geeignete Angebote aufzufangen. Die Sektionen sind aufgefordert, dies in der Jahresplanung 2009 zu berücksichtigen. Etwas weniger Interesse fand das von der Evangelischen Allianz in Basel durchgeführte öffentliche Streitgespräch zwischen einem Christen und dem Atheisten und Co-Präsidenten der FVS, Stefan Mauerhofer. Warum ich konfessionsfrei bin: «Ich glaube nicht an eine absolute Wahrheit und denke insbesondere, dass Glaube nichts ist, was einem beigebracht werden sollte.» A. K. *1988, Student Sektionen Basel Veranstaltungen Auch die Besucherzahlen an den Vorträgen von Michael Schmidt-Salomon Wie in der letzten Ausgabe berichtet, sind die Fusionsverhandlungen weit gediehen. Auf der Zielgeraden sind nun aber doch Differenzen aufgetreten, welche den Prozess zum Stillstand gebracht haben. Die Zusammenarbeit der Sektionen soll jedoch weiter gehen. rc FVS-Jubiläumsspende 2008 Wie jedes Jahr liegt der letzten Ausgabe ein Einzahlungsschein bei. Die Aktivitäten des Jubiläumsjahres haben viel Geld gekostet und der Erfolg hat uns Recht gegeben. So soll es weitergehen. Jede Spende auf das Konto der FVS wird für die Fortsetzung der Kampagne «konfessionsfrei» eingesetzt und für weitere Veranstaltungen in den Sektionen. Wir danken für Ihren Beitrag und für Ihre Unterstützung im laufenden Jahr, und wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben alles Gute zum Jahreswechsel. Der Zentralvorstand «Weil Leben ohne Gott, eine Entscheidung für den Menschen ist! Und sollte ich eines Tages doch vor ihm stehen, so werde ich mich Bertrand Russells Worten bedienen müssen: "Not enough evidence, God, not enough evidence".» M. K. *1985, Koch «Es ist hohe Zeit, aus dem Schatten des Aberglaubens zu treten.» M. K. *1974, Anwalt «So wurde ich geboren und ich lebe ganz gut so.» T. W. *1986, Student «Meine Eltern haben mich frei entscheiden lassen, was ich später glauben möchte. Nach vielen Umwegen bin ich jetzt überzeugte und glückliche Atheistin.» S. S. * 1972, Opersängerin «Ich bin meinen Eltern unendlich dankbar für die religionsfreie und dennoch kritische Erziehung. Sie ist die Basis meines heutigen Seins und Denkens.» B. W. *1967, Zahntechnikerin, Familienfrau «Meine erste Amtshandlung als mündige Person war der Austritt aus der katholischen Kirche, zu der mich meine Eltern 20 Jahre lang gezwungen hatten.» S. S. *1962, Lehrerin Ich habe erkannt, dass sich die Menschheit von diesem archaischen Erbe befreien muss. H. F. *1946, Programmierer Aus- und Weiterbildung cont. pag. 2 Weltliche Rituale ruolo di guida spirituale coprendo i passati misfatti con il pietoso velo dell’oblio: per compiere il proprio mandato di evangelizzazione nel più rigoroso rispetto delle direttive dottrinali. Non c’è dubbio che si darà da fare essendo uomo di buona volontà: laddove s’intenda che per lui, animato da efficientismo velleitario, conta più l’azione in sé che non il suo buon fine. Il quale, semmai, spetta alla divina provvidenza. La prima parte è apparsa sul fd Nr. 10 l’azione della Chiesa. E, ancor più, ch’egli proponga quale modello di santità e di virtù quel forsennato persecutore di eretici e cacciatore di streghe che fu Carlo Borromeo. Alla faccia di chi proclama l’inviolabilità del diritto alla vita e il rispetto della dignità della persona! La cosa non deve stupire più di quel tanto. In effetti, il Grampa è espressione di quella Chiesa che, ritornando alle origini e «purificando la memoria», ha riscoperto il suo Samstag, 17. Januar 2009 10-16 Uhr in Olten Die Sektionen werden aufgefordert, geeignete Mitglieder auf das Angebot aufmerksam zu machen und die Kosten zu übernehmen. Kursleitung: Reta Caspar Ritualbegleiterin seit 2001 Detaillierte Kursausschreibung, Anmeldung und Auskünfte: Geschäftsstelle FVS info@frei-denken.ch 031 371 65 67 (zeitweise Beantworter) oder auf www.frei-denken.ch Teilnehmerzahl beschränkt Anmeldeschluss 3. Januar 2009 4 frei denken. 12/2008 Menschenrechte Fortsetzung von Seite 1 International 1948 hoben 48 Staaten mit der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» die individuellen Freiheitsrechte von der nationalen auf die internationale Ebene, darunter auch etliche muslimische Staaten. Damit wurden sie zum weltweiten Massstab für die Freiheit und die Lebensbedingungen der Menschen. Ihre Positivierung und Differenzierung war in der Folge durch den ideologischen Kampf geprägt. Die beiden völkerrechtlichen Verträge, die «Internationalen Pakte» (Pakt I über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und Pakt II über bürgerliche und politische Rechte), wurden 1966 verabschiedet, aber regional unterschiedlich umgesetzt: Die westlichen Staaten konzentrierten sich auf die politischen und bürgerlichen Rechte, die im 19. Jahrhundert eine zentrale Rolle bei der Entstehung der Staaten gespielt hatten. Für die sozialistischen Staaten standen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte im Vordergrund – bei einem Verständnis des Staates als Kollektiv, das soziale Leistungen an den Einzelnen austeilt und zuweist. richtet, der heute den BürgerInnen Rechtsschutz bietet, sofern ihr Staat die Konvention und ihre Zusatzprotokolle unterzeichnet hat. Weltanschauliche Neutralität Schweiz Die Schweiz konnte die EMRK erst 1974 ratifizieren, nachdem 1971 das Frauenstimmrecht angenommen und 1973 die konfessionellen Ausnahmeartikel (Jesuiten und Klosterverbot) aufgehoben waren. Die Pakte I und II hat die Schweiz 1992 ratifiziert. Andere Kontinente Europa In Europa wurde 1953 die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) erlassen und 1959 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte er- Regionale Konventionen bestehen in den nord- und südamerikanischen Staaten (AMRK seit 1948), wo seit 1979 der Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof besteht. In Afrika wurde 1981 die Banjul Charta beschlossen und 1998 auch ein Menschenrechtsgerichtshof, der aber noch nicht errichtet worden ist. In Asien gibt es keinen Menschenrechtsschutzvertrag. 1990 wurde von 45 Mitgliedern der Islamischen Konferenz die Kairoer Erklärung der Menschenrechte auf der Grundlage der Scharia beschlossen, die von der AEMR erheblich abweicht und auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten kaum Wirkung entfaltet hat. Seit März 2008 ist die Arabische Menschenrechts-Charta in Kraft, die weniger Differenzen zur AEMR aufweist, aber erst von 7 Ländern ratifiziert worden ist und noch bei keinen Gerichtshof angerufen werden kann. Seit Anfang des 21. Jahrhunderts gibt es Versuche, die Religionsfreiheit, eine der Freiheiten der AEMR, über andere Rechte und Freiheiten zu stellen. Die auch in unserer Verfassung explizit garantierte Religionsfreiheit hat den Zweck, dem Staat weltanschauliche Neutralität aufzuerlegen. Diese darf aber keinesfalls absolut gelten sondern muss gegen andere Prinzipien abgewogen werden. Wenn etwa eine religiöse Gruppierung gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau verstösst, darf der Staat sich dazu nicht neutral verhalten. Auch beim Recht auf Bildung, die sich nach wissenschaftlichen Wahrheitskriterien richten muss, darf sich der Staat religiös begründeten Lehren gegenüber nicht neutral verhalten. Das heisst: «weltanschaulich neutral» kann sich der Staat nur dort verhalten, wo weder die humanistischen, auf den Menschenrechten beruhenden ethischen Prinzipien der Verfassung noch sein Bildungsauftrag tangiert sind. Die weltanschauliche Neutralität hängt ab von der Akzeptanz der Vorgaben des modernen Rechtsstaates – und der ist Kern säkular. Trennung Staat – Religion Wenn die FVS die Trennung von Staat und Kirche, respektive Religion, fordern, dann fordert sie: • Privilegien von Kirchen und anderen religiösen Gruppierungen sind aufzuheben. • Religionsunterricht ist aus den Lehrplänen zu streichen. Das Phänomen Religion ist als Teil von Kulturgeschichte zu behandeln. • Staatlich finanzierte theologische Fakultäten, die der Ausbildung von Kirchenpersonal dienen, sind in private Institute umzuwandeln. • Säkulare Träger im Sozial- und Gesundheitssektor sind zu fördern. Dass Menschen in Notsituationen auf die Hilfe religiöser Institutionen angewiesen sind, ist unzumutbar. N Werte für die Zivilgesellschaft Aus: Das Bild der Menschenrechte Lars Müller Publishers, 2. Auflage 2008 ISBN-10: 3037781149 Menschenrechtsgarantien sind nicht nur ein rechtliches Instrument. Sie vermitteln der Zivilgesellschaft jene grundlegenden Werte, welche die Richtschnur für ein friedliches Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Weltanschauung oder Religion bilden. Reta Caspar 12/2008 frei denken. 5 Religion und Kinderrechte Mündigkeit und Urteilsfähigkeit in religiösen Belangen Im April 2008 hat das Bundesgericht entschieden, dass urteilsfähige Kinder in medizinische Abklärungen und Behandlungen ausdrücklich einwilligen müssen, ansonsten ist der Eingriff rechtswidrig. Das Bundesgericht argumentiert, dass Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren weitgehend urteilsfähig seien, soweit sie psychisch gesund und bei Bewusstsein sind. In weltanschaulichen Belangen sieht die Rechtslage anders aus: bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs verfügen die Eltern über die religiöse Erziehung ihrer Kinder (Art. 303 ZGB). Wenn eine Konfirmation vorher stattfindet, entscheidet also der Inhaber der elterlichen Gewalt über die Teilnahme am Konfirmationsunterricht, an den zahlreichen Kirchenbesuchen und der Zeremonie. Dies, obwohl die Konfirmation als «öffentliche Darstellung mündigen Christseins» (Michael MeyerBlanck) bejubelt wird. Überhaupt ist die Konfirmation ja nur «nötig», weil die Kinder vor Erlangen der Urteilsfähigkeit, meist als Säuglinge, getauft wurden. Tauf- wie Konfirmationspraxis müssten auf einer mündigen, unabhängigen Entscheidung für oder gegen den Glauben beruhen. Nur so wäre die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 Bundesverfassung) wirklich umgesetzt. Angesichts der von den Gläubigen lamentierten «Entchristianisierung» werden in Deutschland bereits Kleinkinder christlich indoktriniert. In Gelsenkirchen sollen im Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten Projekts Kinder in städtischen Kindertageseinrichtungen religiös (evangelisch) unterwiesen werden. Die Leiterin einer Kita behauptet, dass Kinder ein «Recht auf religiöse Bildung» hätten, und der Redakteur der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung frohlockt: «Die Stadt beschreitet einen innovativen Weg, will Kindern auch in ihren Einrichtungen religiöses Rüstzeug geben. Das ist gut so, denn wer Werte vermitteln will (und soll), der kommt ohne Religion nicht aus.» Unseren Kindern soll in einem altersgerechten Unterricht ein humanistisches, naturalistisches Weltbild vermittelt werden. Kinder sollen Kompass und Karte für selbstverantwortliches ethisches Denken und Handeln er- Schwimmunterricht auch für Muslime obligatorisch Das Bundesgericht hat entschieden, dass gemischtgeschlechtlicher Schwimmunterricht auch von Kindern aus muslimischen Familien besucht werden muss. Damit stösst es ein früheres Urteil um. Das neue Urteil ist zu begrüssen, und das in mehrfacher Hinsicht: 1. Die Stärkung der staatlichen Schule gegenüber Partikularinteressen – seien sie nun religiös motiviert oder nicht – ist ein wichtiger Eckpfeiler einer glaubwürdigen Integration. Ausserdem garantiert eine Gleichbehandlung auch einen einigermassen vernünftigen Stundenplan. Zu viel Rücksicht auf Einzelinteressen und Sonderwünsche würden einen geordneten Schulalltag nahezu verunmöglichen. Deshalb ist dem Wildwuchs von Ausnahmeregelungen, Partikularinteressen und Sonderwünschen, nicht nur innerhalb der Schule, entgegenzutreten. 2. Die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen und die Gleichstellung der Geschlechter müssen vom Staat garantiert und durchgesetzt werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Die Befugnisse des Staates reichen hier sehr weit, bis zur Trennung der Kinder von halten, um mit zunehmender Reife selbständig Antworten sowohl auf zeitgemässe als auch auf zeitlose Fragen zu finden. Bereits Primarschüler verstehen Grundsätze wie «Was Du nicht willst, das man Dir tu', das füg' auch keinem andern zu», während ich die Wunder-Geschichtlein der Bibel heute noch nicht kapiere. Wir Freidenker müssen aufzeigen, dass eine unveräusserliche und universale Ethik nur ausserhalb der Religionen möglich ist. Auch kann die Antwort auf (islamischen) Fundamentalismus nie (christlicher) Gegen-Fundamentalismus sein; nur die Aufklärung kann fundamentalistischen Tendenzen wirksam begegnen. Wenn Eltern ihren Kindern einen irrationalen Kult beibringen wollen, dann soll das ihre private Angelegenheit sein. Aber wenn urteilsfähige Kinder über medizinische Eingriffe selbst entscheiden können, dann soll die Glaubens- und Gewissensfreiheit erst recht auch für sie gelten. Maja Strasser, Bern ihren Eltern. Wenn die Eltern das Wohl ihrer Kinder hinter ihre kulturelle und religiöse Bindung stellen – zum Nachteil des Kindes –, dann muss der Staat eingreifen und das Kind vor seinen Eltern schützen, auch wenn die es nur gut meinen. Die Berufung auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit kann hier nur bedingt angerufen werden, weil der eigentliche Rechtsträger (das Kind) ja von seinen Eltern fremdbestimmt wird. Kinder sind bis zu einem Alter von 16 Jahren religionsunmündig und durch ihre Eltern bevormundet. Der besondere Schutz der Familie garantiert zwar eine weitgehende Bestimmung der Religionszugehörigkeit der Kinder durch die Eltern, darf aber nicht zu einer Entrechtung der Kinder und zu eklatanten Nachteilen für die Zukunft der Kinder innerhalb der Gesellschaft führen. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang scheint mir auch die Problematik mit den Heimunterricht fundamentalistischer Gruppierungen zu sein. 3. Staatliche Gesetze und säkulare Prinzipien sind in einem Konfliktfall höher zu gewichten als religiöse Traditionen und Vorschriften. Der Staat steht über der Religion und nicht umgekehrt! Insbesondere diskriminierende Moralvorstellungen und tierquälerische Rituale (Schächten) sind vom Staat her nicht hinzunehmen. Eine falsch verstandene Toleranz würde die Bildung von Parallelgesellschaften Vorschub leisten und somit die ganze Zivilgesellschaft gefährden. Dies gilt nicht nur für Muslime, sondern für alle Religionsgemeinschaften, insbesondere für die staatlich anerkannten, öffentlich-rechtlichen: Auch ein Bischof muss sich an die Gesetze halten und darf sich nicht über (weltliche) Gerichte stellen, wie dies im Fall Sabo durch Bischof Koch geschehen ist. Die Forderung, sich an die staatlichen Gesetze und Ordnung zu halten, gilt für Muslime genauso wie für alle anderen Religionsgemeinschaften und Konfessionsfreie. Stefan Mauerhofer, Grenchen 6 frei denken. 12/2008 Religion und Kinderrechte Fortsetzung von Seite 5 Büchertipps Freundlich sein ist klug Vor seinen Frechheiten ist niemand sicher. Aber eines Tages hat der freche Hund ein Problem... Ein Buch für Eltern, die ihren 3-6 Jahre alten Kindern soziales Verhalten vermitteln wollen, ohne dabei auf Konzepte von Schuld oder schlechtem Gewissen zurückzugreifen sondern anknüpfend an die Erkenntnisse über die Evolution der Kooperation. M. Schmidt-Salomon Die Geschichte vom frechen Hund Verlag Alibri 2008 Fr. 22.50 ISBN-10: 3865690416 Ärzte lehnen Beschneidung von Knaben ab Im deutschen Ärzteblatt (2008; 105, S. 34-35) wird Ärzten empfohlen, die Beschneidung von nicht einwilligungsfähigen Knaben abzulehnen, wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht. Zwar gewährt auch das deutsche Grundgesetz den Eltern das Recht, das Leben und die Entwicklung des ihrer Sorge unterstellten Kindes mehr oder weniger frei von jeglicher Bevormundung zu gestalten, erst recht, wenn es um religiöse Belange geht. Andererseits wird von dem Arzt die Vornahme eines Eingriffs verlangt, für den keine medizinische Notwendigkeit besteht. Ärzte stehen der medizinisch nicht indizierten Beschneidung bei Minderjährigen schon länger kritisch gegenüber – Gerichtsurteile gibt es jedoch noch keine. Ein medizinischer Eingriff ist strafrechtlich gesehen eine Körperverletzung und ist nur dann nicht rechtswidrig, wenn der Eingriff gerechtfertigt ist. Das ist zu bejahen bei Vorliegen einer wirksamen Einwilligung des Patienten, wobei es grundsätzlich keine Rolle spielt, ob der Eingriff medizinisch indiziert ist oder nicht. Liegt die Einwilligungsfähigkeit bei einem Minderjährigen nicht vor, kann eine Einwilligung in erster Linie von den Inhabern des Sorgerechtes gegeben werden. Dieses Recht muss aber zum Wohl des Kindes ausgeübt werden, muss seinen Interessen entsprechen. Sind mit einer Massnahme auch Nachteile verbunden, müssen sie von den Vorteilen überwogen werden. Bei religiösen Gründen wird im Artikel das Überwiegen der (sozialen) Vorteile verneint mit dem Hinweis auf § 24 des Übereinkommens Evolution der Moral Sind wir zum Egoismus verdammt? Oder gehört auch die Moral zu unserer Natur? Der Verhaltensforscher Frans de Waal präsentiert überraschende Antworten auf philosophische Fragen. Forschungen mit Affen haben seine Vermutung bestätigt, dass moralisches Verhalten evolutionäre Vorteile sichert, die für Tiere genauso bedeutsam sind wie für Menschen. Er widerlegt damit die Vorstellung, Menschen seien schon auf genetischer Ebene als egoistische Wesen konzipiert. Der Band stellt de Waals Theorien vor und dokumentiert die daran anschliessende Diskussion. Frans de Waal Primaten und Philosophen Hanser 2008 Fr. 38.90 ISBN-10: 3446230831 Mit einem Schlag Jill Taylor ist 37, als eine Ader in ihrem Gehirn platzt und sie einen Schlaganfall erleidet, der ihre linke, rationale Gehirnhälfte blockiert. Die renommierte amerikanische Hirnforscherin verliert jegliches Gefühl für Zeit und Raum. In ihrem Buch beschreibt sie die Grenzenlosigkeit ihres Körpers und ihr Einssein mit sich selbst und der Welt, im Moment, da sie auf ihre rechte, emotionale Gehirnhälfte zurückgeworfen ist. Sprach-, Denk- und Handlungsvermögen sind nahezu vollständig ausser Kraft gesetzt. Mit unvorstellbarer Anstrengung gelingt es ihr in letzter Minute, Hilfe zu holen. Darauf folgen eine Operation und ein achtjähriger Weg der Genesung. Jill Taylor Mit einem Schlag Droemer Knaur 2008 Fr. 29.90 ISBN-10: 3426656248 der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention). Danach haben die Vertragstaaten alle wirksamen und geeigneten Massnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen. Während es im Islam keinen allseits verbindlichen Zeitpunkt für die Beschneidung gibt, orientiert das Judentum sich an der Bibel, wo der achte Tag nach der Geburt erwähnt wird. Ausnahmen werden zugelassen, etwa bei Krankheit oder körperlicher Schwäche. Der Artikel plädiert dafür, solche Ausnahmen zu erweitern und die religiös begründete Beschneidung bis zum Vorliegen der Einwilligungsfähigkeit des betroffenen Knaben aufzuschieben. Damit könne jungen Männern jüdischer Herkunft ihr hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Rechtsgut erhalten und ihnen die Entscheidung überlassen werden. rc Bestellen Sie Ihre Bücher über den virtuellen Büchershop auf www.freidenken.ch: Amazon vergütet mindestens 5% des Betrages an die FVS. NEU: Bücher kaufen zum Vorteil der FVS Giordano Bruno hatte Recht ... Dem Weltraumteleskop Hubble ist die erste direkte Aufnahme eines extrasolaren Planeten im sichtbaren Licht gelungen. Wie Astronomen in der Zeitschrift «Science» berichten, umkreist der neuentdeckte Planet den Stern «Formalhaut», rund 25 Lichtjahre von der Erde entfernt. Giordano Brunos nahm in seinem «naturphilosophischen Stern «Formalhaut» Ganzheitsdenken» Erkenntnisse der modernen Wissenschaften vorweg – darunter auch die Vorstellung eines unendlichen Weltalls mit (belebten) Planeten – und sah sich deshalb der Inquisition ausgesetzt. 1579 flüchtete er aus Rom, u.a. nach Genf, wo er aber von den Calvinisten verhaftet wurde und nur durch Widerruf frei kam. Nach seiner Rückkehr nach Italien wurde er nach seiner Weigerung, u.a. seiner «Vielwelten-Theorie» abzuschwören, im Jahr 1600 in Rom auf dem Scheiterhaufen verbrannt. rc 12/2008 frei denken. 7 Finanzkrise Herausforderung an unser Denken Der FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher schrieb am 11.10.2008: «Von den Bankuntergängen in der Wall Street geht eine Kettenreaktion aus, vergleichbar mit der epochalen Wirkung, die das Erdbeben von Lissabon im 18. Jh. auf die Köpfe der Aufklärung ausübte. Damals lautete die Frage, wie ein gütiger Gott eine solche Katastrophe hatte zulassen können. Die Folgen waren Zweifel an der Tragfähigkeit seiner Welt und ein Selbstaufklärungsprozess, der im europäischen Gedankengebäude fast keinen Stein auf dem anderen liess.» Der Philosoph Jürgen Werner in der Wirtschaftswoche vom 12.10. 2008: «Aber die Misere hat andere Gründe als moralische, Ursachen, die weit über individuelle Fehlhandlungen innerhalb der Finanzdienstleistungsbranche hinausreichen. Sie berührt das Selbstverständnis der Wirtschaft im Ganzen: Wo die unablässige exponentielle Steigerung zum Arbeitsideal erklärt wird, ist der Raum gross genug für Überforderungen aller Art, die unter dem mitwachsenden Kontrolldruck leicht das Verlogenheitspotenzial von Menschen herausfordern.» Der Soziologe Christoph Deutschmann in der TAZ vom 13.10. 2008: «Für die Moderne ist ja charakteristisch, dass die Religionen, eine nach der anderen, entzaubert, das heisst als menschliche Projektion und Konstruktion entlarvt werden. Das haben die traditionellen Religionen, zunächst das Christentum, dann aber auch die anderen Religionen seit der Aufklärung erfahren müssen. Und ich denke, das werden wir über kurz oder lang auch beim Geld erleben. Auch die Dynamik des Kapitalismus, wirtschaftliches Wachstum und die damit immer verknüpften Finanzkrisen sind keine Naturnotwendigkeiten, sondern werden von Menschen gemacht und können auch durch Menschen geändert werden.» Der Kulturwissenschaftler Dirk Baecker in NZZ vom 15.10.2008: «Es ist nicht der Kapitalismus, der hier versagt oder gar sein wahres Gesicht der ‹Gier› gezeigt hat. Wir haben es mit einem Liquiditätspoker um die dominierende Rolle in der Weltwirtschaft zu tun, die für viel zu viele Beteiligte viel zu überraschende Gewinnmöglichkeiten bot, um es einer hinreichenden Zahl von Behörden, Banken und Kunden zu erlauben, der ganzen Sache nicht zu trauen und sich nicht an ihr zu beteiligen.» Agenda Zentralvorstand Sa. 14. Februar, 4. April 2009 im Freidenkerhaus Bern DV 2009 Sa. 17. Mai 2009 in Olten Letzter Do. im Monat Donnerstag-Hock Basel – NWS 15:00 Rest. "Park", Flughafenstr. 31 Basel – Union Letzter Freitag im Monat 19:00 Freie Zusammenkunft Café "Spillmann", Eisengasse 1 Bern Sonntag, 7. Dezember 11:00 Jahresendfeier im Hotel Bern Mitglieder aus anderen Sektionen sind herzlich willkommen! Anmeldung bitte bis 28.11.2008 bei D. Aellig 079 449 54 45 Samstag, 10. Januar 15:00 Neujahrs-Apéro im Freidenkerhaus Weissensteinstr. 49B Keine Anmeldung nötig. Schaffhausen Jeden Samstag Freidenkerstamm Café des CoopCity 10-11:00 Kinotipp Die pointierte Wortschöpfung des Titels, kreiert aus den Begriffen «religious» (religiös) und «ridiculous» (lächerlich) ist Programm. Regisseur Larry Charles («Borat») begleitet den US-Comedian und Kulturkritiker Bill Maher an die bekanntesten Kultusstätten der Welt, wo er sich mit Berufenen, Erwählten, Fanatikern und Gläubigen trifft und diese mit seinem eigenen Credo konfrontiert – dem absoluten Zweifel. Das Resultat ist eine unterhaltsame und erhellende Dokukomödie. Technisch lässt der Film zu wünschen übrig: die vielen Fernsehausschnitte sind von schlechter Bildqualität, meist zu schnell geschnitten und deshalb ermüdend. Die z. T. mehrfachen Untertitel stören ebenfalls. Insgesamt ein erheiterndes Kinoerlebnis, bei dem einem das Lachen mancherorts aber auch im Hals stecken bleibt: wenn etwa einmal mehr deutlich wird, wie fundamentalistische Christen die weltweiten Kriegshandlungen und auch die Klimaveränderungen als Endzeit-Boten willkommen heissen und damit zum gefährlichen Teil des Problems werden. Dieser Film wird die Welt nicht verändern, aber vielleicht hilft er, einige bisher zu religionsfreundliche Menschen zum genauen Hinschauen und Hinhören zu bewegen – denn man muss die Gläubigen einfach reden lassen – sie entlarven sich selbst. rc St. Gallen Sonntag, 7. Dezember 11:00 Wir sind wieder zu Gast beim Liechterfäscht in Winterthur Anmeldung siehe «Winterthur». Freitag, 23. Januar 19:00 Info-Abend für neue Mitglieder und weitere Interessierte Restaurant "Dufour", St. Gallen Winterthur Sonntag, 7. Dezember 11:00 Liechterfäscht im Hotel "Wartmann" Anmeldung bitte bis 2.12.2008 bei D. Dünki 052 222 98 94. Zentralschweiz Freitag, 12. Dezember 19:00 Stammtisch für Mitglieder und Interessierte Thema: Rück- und Ausblick Rest. "La Piazza", Dächlistube, beim Bahnhof Arth-Goldau Zürich Samstag, 13. Dezember 11.30 Sonnwendfeier Restaurant "Schweighof" Schweighofstr. 232, Zürich Anmeldung bitte bis spätestens 8.12.2008 beim Präsidenten. Freunde und Gäste sind willkommen! Freidenker-Vereinigung der Schweiz FVS Mitglied der Weltunion der Freidenker (WUF) und der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU) www.frei-denken.ch Kontakte für weltliche Feiern Basel: Freidenker Nordwestschweiz 061 321 31 48 Basel: Freidenker-Union 061 601 03 43 oder 061 601 03 23 Bern 079 449 54 45 oder 031 911 00 39 Grenchen und Umgebung 076 53 99 301 oder 032 645 38 54 Mittelland 062 926 16 33 St. Gallen 052 337 22 66 Vaud/Waadt 026 660 46 78 ou 022 361 94 00 Winterthur und Thurgau 052 337 22 66 Zentralschweiz 041 420 45 60 Zürich 044 463 16 55 Sollte unter der regionalen Nummer niemand zu erreichen sein, wenden Sie sich bitte an die FVS-Geschäftsstelle: 031 371 65 67 oder an 052 337 22 66 Basel Freidenker Nordwestschweiz Postfach 260 4010 Basel basel-fvs@frei-denken.ch Präsident: H. Stieger 079 217 01 29 Mitgliederdienst: B. Bisig 061 321 31 48 Vaud Ass. vaudoise de la Libre Pensée CP 5264 1002 Lausanne vaud@frei-denken.ch Président: Secrétariat: J. P. Ravay 022 361 94 00 026 660 46 78 Freidenker-Union Basel Postfach 4471 4002 Basel basel-union@frei-denken.ch Präsident: G. Rudolf 061 601 03 43 Mitgliederdienst: 061 601 03 23 Winterthur Freidenker Winterthur Postfach 1806 8401 Winterthur winterthur@frei-denken.ch Vorsitz: H. Meichtry 071 966 59 75 Sekretariat: D. Dünki 052 222 98 94 Familiendienst: M. Ochsner 052 232 04 77 Bern Freidenker Bern Postfach 831 3550 Langnau bern@frei-denken.ch Präsident: D. Aellig 079 449 54 45 Zentralschweiz Freidenker Zentralschweiz Zugerstr. 35 6415 Arth zentralschweiz@frei-denken.ch Präsidentin: G. Annen 041 855 10 59 Genève Libre Pensée de Genève 27 ch. des quoattes 1285 Avusy genève@frei-denken.cha Président: J. P. Bouquet 022 756 40 49 Zürich Freidenker Zürich Postfach 3353 8021 Zürich zuerich@frei-denken.ch Präs.: H. Rutishauser Tel/Fax 044 463 16 55 Mitgliederdienst: M. Dobler 044 341 38 57 Grenchen und Umgebung Freidenker Grenchen u. 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