Freidenker 12/2000.pdf

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(file: @@Freidenker-200012.pdf@@)Zu gekränkt um zu leben? mit wird die Liberalisierung begründet. Auf den ersten Blick ist also alles in Ordnung. Die LeserInnenbriefe an die zürcher Tageszeitungen waren aber zahlreich. Die Kritik bezog sich auf die Entscheidungsgrundlagen, in denen offenbar Dinge stehen wie: "dass häufiges auslösendes Moment für den Wunsch nach Beihilfe zum Suizid nicht unbeherrschbare Schmerzen oder ähnliche Gründe sind, sondern die Kränkung, nicht mehr selbstständig zu sein und auch in der Privatsphäre auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein (Würdeverlust)." In Zürich hat in den letzten Wochen die Eröffnung des Stadtrates zu Reden gegeben, dass in städtischen Alters- und Pflegeheimen die Beihilfe zum Suizid nicht mehr verboten sein soll. Damit wird in diesen Institutionen zugelassen, was eigentlich in diesem Lande gilt und, was Strafgesetzbuch unter dem Titel Beihilfe zum Selbstmord nur in jenen Fällen unter Strafe stellt, wo die "helfende" Person aus "selbstsüchtigen Beweggründen" handelt. In Spitälern bleibt die Durchführung eines Suizids unter Beihilfe einer Sterbe-hilfeorganisation nach wie vor unzulässig. Es sei Patienten und Patientinnen von Spitälern in der Regel zumutbar, zur Durchführung des Suizids aus dem Spital auszutreten. Gerade dies ist aber den Insassen von Alters- und Krankenheimen nicht möglich, und daWürdeverlust? Bei aller Achtung vor den Gefühlen anderer Menschen: Wenn wir diese Gründe akzeptieren, müssen wir uns zumindest überlegen, ob wir damit nicht Kleinkindern, Kranken, behinderten Menschen überhaupt die Würde absprechen. Machen wir deine und meine Würde davon abhängig, ob wir ohne zu kleckern essen können? Das Dilemma ist offensichtlich. Als FreidenkerInnen neigen wir dazu, das Selbstbestimmungsrecht des Individuums als primäres Kriterium heranzuziehen. Das sollte uns aber nicht davon dispensieren, darüber nachzudenken, welches Menschenbild wir dem zugrundelegen und damit fördern. Die Frage kann also nicht sein, ist Hilfe zur Selbsttötung in Alters- und Pflegeheimen zugelassen oder nicht. Selbstverständlich haben gerade alte Menschen mit ihrer grossen Lebenserfahrung allen Grund, auf ihrem Selbstbestimmungsrecht zu bestehen. Die Frage ist vielmehr, würden wir als Gesellschaft in jedem Fall und ohne Widerstand die "Kränkung" eines Menschen als Grund für eine Selbsttötung akzeptieren? Ist uns wirklich jede Selbsttötung, auch die unseres depressiven Partners, unseres an Liebeskummer kranken Kindes genehm? Oder machen wir vielleicht doch einen Unterschied, und wie begründen wir ihn? Tatsache ist, dass die Selbsttötung z.B. im Tierreich nicht vorkommt und auch in Ländern mit grosser Armut und vielen leidenden Menschen und vor allem in Krisen- und Kriegszeiten viel seltener als heute bei uns, wo die Mittel und Möglichkeiten der Hilfe so vielseitig sind. Oder sind diese etwa gar nicht genügend? Könnte es nicht auch sein, dass gerade in unserer materiell orientierten und abgesicherten Gesellschaft lebensbejahende soziale Gemeinschaft verlorenzugehen droht, dass alten und kranken Menschen vereinsamen und "nur" professionelle, bezahlte Zuwendung erhalten auf Kosten stetig steigender Krankenkassenprämien, was ihnen alljährlich durch das aufgefrischte Schreckensgespenst der "Kostenexplosion" im Gesundheitswesen vor Augen geführt wird? Wertediskussion! Wir müssen also dringend öffentlich die Diskussion führen über unsere Wertvorstellungen.  Was bedeutet es für das "Sozialwesen" Mensch, wenn wir immer stärker den Willen zur Unabhängigkeit betonen, und damit ganz junge, alte, kranke und behinderte Menschen als soziale Last definieren?  Wie stellen wir uns zum Tötungsverbot. Können wir hier Differenzieren ohne zu riskieren, dass dieses grundlegende Tabu der Menschengemeinschaft ganz zur Disposition steht?  Welche Stellung nehmen wir zum sogenannten Hirntod ein, der sich grundlegend vom sinnlich fassbaren Ende des Lebens unterscheidet und Forts. S. 2 THEMEN in diesem FREIDENKER Zu gekränkt um zu leben? 1- 3 Zum Begriff Menschenwürde 2 Eine neue Art? 5 Büchertisch 6 FREIDENKER 12/2000 1 Forts. v. S. 1 Zum Begriff der "Menschenwürde" Antike: Die Stoiker schufen in ihrer Anthropologie und Ethik die Lehre von der Gleichheit der Menschen, die auf der Vorstellung beruhte, dass neben dem realen Gemeinwesen das Reich der Vernunft existiere. In diesem stehe jeder Mensch gleichberechtigt als Teilhaber an der Weltvernunft, dem logos, da, weil alle Menschen mit Vernunft begabt sind. Jeder Mensch ist danach von Geburt aus gleich und frei; folgerichtig wollten die Stoiker auch die Sklaverei abschaffen. Mittelalter: Einen grossen Einfluss auf die Entwicklung der Menschenwürdegarantie hatte die - oft mit der biblischen Lehre vom Sündenfall verknüpfte alttestamentliche Vorstellung einer Imago Dei, der Gottebenbildlichkeit des Menschen. Gestützt auf eine Textpassage in der Schöpfungsgeschichte (1. Mos. 1, 26f.) entfaltet sich die Vorstellung von der besonderen Auszeichnung des Menschen im Verhältnis zur restlichen Schöpfung. Beispielhaft für die christlichen Wurzeln der Menschenwürde ist das WürdeVerständnis von Thomas von Aquin: Der Mensch ist danach in seiner Konkretheit, als Einheit von Leib und Seele, von Gott beabsichtigt und geschaffen. Er ist von Natur aus frei, Herr seiner Akte und trägt seinen Sinn in sich selbst. Dadurch gewinnt der einzelne Einzigartigkeit und unantastbare Würde; er wird zur "persona". Würde und Wert des einzelnen Menschen gründen jedoch letztlich im Willen des Schöpfergottes. Als im Gegensatz zur übrigen Natur vernunftbegabtes Wesen sei der Mensch befähigt, "das Ganze" als solches zu begreifen und trage zu dessen Grundlegung wesentlich bei. Seine Würde bestehe deshalb darin, an der Sorge Gottes für die Welt teilzuhaben. Daraus ergeben sich bestimmte sittliche Forderungen an den Einzelnen; dieser könne seine Würde verfehlen, wenn er sündigt und damit die Gemeinschaft, deren Teil er ist, schädigt. In diesem Fall dürfe dieser Mensch getötet werden wie ein Tier. Neuzeit: Nach Immanuel Kant macht die Fähigkeit zu Vernunftsentscheidungen den absoluten Wert des Menschen aus. "Der Mensch, und überhaupt jedes vernünftige Wesen, existiert als Zweck an sich selbst, nicht bloss als Mittel zum beliebigen Gebrauche für diesen oder jenen Willen". Er ist also bereits seiner Natur nach, im Gegensatz zu vernunftlosen Wesen, die als Sachen nur einen relativem Wert aufweisen, Person und von absoluten Wert. Eben darin liegt seine Würde. Weil nun die menschliche Würde mit dem Menschen als absoluten Zweck so eng zusammenhängt, so ist auch sie absolut, d.h. über "allen Preis erhaben", welcher nur einen relativen, während sie einen inneren Wert hat. Ist der Mensch aber Selbstzweck, so muss er auch alle anderen vernünftigen Wesen als Selbstzwecke ansehen und behandeln. Mit anderen Worten: Nur der Wille, der sich selbst Gesetze gibt, kann auch als Zweck an sich selbst betrachtet werden. "(Deshalb ist) Autonomie (...) der Grund der Würde der menschlichen und jeder vernünftigen Natur". Nicht in der theologisch gedeuteten Natur und nicht im Willen Gottes, sondern allein in der Selbstgesetzgebung des autonomen Willens ist also für Kant die Würde des Menschen verankert. "Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloss als Mittel brauchest". In der Folge der Diskussion um Ethik in der Medizin wird in den letzten 10 Jahren intensiv über das Konzept der Menschenwürde nachgedacht. Rund um die sogenannte Bioethik ist eine Debatte darüber im Gang, ob Menschen, und in welchem Zeitpunkt, die "persona" abgesprochen werden kann. KritikerInnen sehen heute nämlich die Tendenz, dass z.B. in der Transplantationsmedizin, aber auch in vielen Bereichen der medizinischen Forschung, vom Kant’schen Prinzip abgewichen und der Mensch via Konzepte wie Hirntod und Nützlichkeit zum Zweck für andere degradiert wird. Aus dieser Diskussion ein Beitrag: "Würde und Integrität aller Menschen sind unantastbar. Jedes menschliche Lebewesen wird, ungeachtet seiner Herkunft, seines Geschlechts, seines Alters oder seiner individuellen Fähigkeiten respektiert. Eine Unterteilung von Menschen in sogenannte 'Personen' und 'Nicht-Personen' muss verboten sein, denn sie beruht auf der Ideologie, gewisse Menschen seien aufgrund bestimmter Eigenschaften weniger wert als die anderen und hätten darum weniger Anspruch auf Schutz von Würde und Integrität.." (aus "Manifest für die Menschenwürde" NOGERETE 1994) die rein definitorische Grundlage bildet für die Transplantationsmedizin?  Könnte es sein, dass wir durch die Förderung der Sterbehilfe auch Weichen stellen was die Forschung etwa der palliativen Medizin betrifft?  Werden die als so knapp bezeichneten finanziellen Mittel dadurch immer mehr in die reparierende Spitzenmedizin fliessen und immer weniger in die Pflege der Menschen? Es sind viele Fragen, die wir uns dazu überdenken müssen. Nichts, was derzeit im diesem Bereich entschieden wird, ist völlig unabhängig von den anderen drängenden Fragen. Wer beurteilt? Den Verantwortlichen in Zürich muss ohne weiteres zugute gehalten werden, dass die Kontrollen über die Freiwilligkeit des Entscheides (alles andere ist ja sowieso strafbar) gewissenhaft durchgeführt werden soll. Aber:  Wer kann beurteilen, ob ein Sterbewunsch wirklich aus freiem Willen formuliert wird? Etwa Angehörige, die wegen der Erkrankung hohe finanzielle Lasten zu tragen haben? Oder das Pflegepersonal, das von der schwierigen Pflege unter oft unhaltbaren Arbeitsbedingungen überfordert ist? Oder gar der Steuerzahler, der um den Erhalt der AHV fürchtet?  Wie steht es um diese Freiwilligkeit in einer Gesellschaft, in der alte Menschen zunehmend als KrankheitskostenVerursacherInnen gesehen werden?  Wie viele von uns haben sich schon überlegt, dass sie ihr Erspartes lieber einmal ihren Nachkommen als einem Pflegeheim überweisen möchten?  Wie weit sind wir schon damit, uns selbst und unser Leben nur noch als ökonomische Grösse wahrzunehmen?  Werden wir soweit kommen, dass wir jede Diagnose einer tödlichen Krankheit oder jedes Anzeichen sich anbahnender Gebrechlichkeit als Aufforderung zur Selbsttötung verstehen werden?  Wieviele Betroffene werden bereits diese Diskussion als Botschaft verstehen, sie seien unerwünscht? Warum Ausnahmen? Dass psychisch kranke Menschen von der Hilfe zur Selbsttötung ausgenommen sind muss uns ebenfalls nachdenklich stimmen. Auch mit diesem Entscheid bewerten wir eine Krankheit und das damit verbundene Leiden, 2 FREIDENKER 12/2000 IHEU-News Grosser Vorstand FVS Jahressitzung 2000 Diese Sitzung dient in erster Linie der Beratung und Verabschiedung des Budgets für das kommende Jahr. Zur Sitzung aufgeboten werden die von den einzelnen Sektionen gewählten Mitglieder des Grossen Vorstandes. R R R R R R R R R R R R R R R RRRRRRRRRRRRRRRRRRRRR R Eine Spende zur Jahreswende R Dieser Ausgabe des FREIDENKERs liegt – wie jedes R Jahr – ein Einzahlungsschein für eine freiwillige R Spende zugunsten der FVS bei. R Wir wissen, dass solche von allen Seiten in Ihr Haus R flattern. Falls Sie jenen der FVS berücksichtigen, R nehmen wir es als Zeichen der Anerkennung unse- R rer Arbeit entgegen. R R Mit herzlichem Dank R und den besten Neujahrs-Wünschen für Sie R und Ihre Angehörigen. Der Zentralvorstand R RRRRRRRRRRRRRRRRRRRRR völkerung nicht verschliessen", begründete Ministerpräsident Wim Kok die Entscheidung. Wieviel Medizin wollen wir? Dass die zürcher Entscheidung so hohe Wellen geworfen hat, ist nicht unberechtigt. Die Reaktionen sollten vielmehr als Anfang einer breiten gesellschaftlichen Diskussion über unsere Medizin und unser Gesundheitswesen willkommen sein. Dabei müssen alle "alten" KämpferInnen gegen unerwünschte lebenserhaltende Medizin, die vor allem in den 60er und 70er Jahren als aufgezwungen erlebt wurde, den Wandel des Zeitgeistes bedenken: Längst sind wir, insbesondere im Alter, weit davon entfernt, dass in öffentlichen Spitäler "sinnlos" therapiert wird. Im Gegenteil: Unter dem wachsenden Kosten- und Erfolgsdruck hat sich die Situation grundlegend gewandelt. Patientenverfügungen werden heute fast überall gerne akzeptiert und von vielen Seiten bereits gefordert. Aber das Nützlichkeitsdenken ist schon so weit etabliert, dass wir uns beim Spitaleintritt möglicherweise bald weniger vor zu viel lebenserhaltender Medizin fürchten müssen, als vielmehr davor, als menschlicher Schrott oder bestenfalls noch als Ersatzteillager bewertet zu werden. Reta Caspar Neue Literatur zum Thema Jean-Pierre Wils: Sterben. Zur Ethik der Euthanasie. Schöningh-Verlag, 1999. 246 S., Fr. 68.Udo Benzenhöfer: Der gute Tod? Euthanasie und Sterbehilfe in Geschichte und Gegenwart. C. H. Beck-Verlag, 1999. 272 S., 24 Fr. Erwin Bernat/Wolfgang Kröll (Hgg.): Intensivmedizin als Herausforderung für Recht und Ethik. Manzsche Verlagsbuchhandlung, 1999. 116 S., 49.30 Fr. Samstag, 2. Dezember 2000 9.30 Uhr, Hotel Emmental, Olten Saal Zürich Die Traktandenlisten und Beilagen wurden an die Sektionen versandt. jlc beschränken wir das Selbstbestimmungsrecht von Menschen – ist ihnen das zumutbar?  Was machen wir mit Menschen, die sich nicht mehr äussern können?  Was wissen wir vom Leiden von AlzheimerpatientInnen, von komatösen Menschen? Fühlen auch sie sich zu gekränkt um zu leben? Müssen wir, da diese Menschen nicht mehr zur Selbsttötung fähig sind, auch die Sterbehilfe legalisieren? Logische Folge: Sterbehilfe In der kürzlich publizierten Antwort der Landesregierung auf die 1994 eingereichte Motion von Victor Ruffy besteht der Bundesrat darauf, die bestehende Bestimmung in Artikel 114 des Strafgesetzbuches unverändert zu belassen. Der Alt-SP-Nationalrat wollte mit seinem Vorstoss die aktive Euthanasie unter gewissen Bedingungen legalisieren. 1996 setzte der Bundesrat die Arbeitsgruppe Sterbehilfe mit Fachleuten aus Medizin, Ethik und Jurisprudenz ein. Im April 1999 legte diese ihren Bericht vor. Anders als jetzt der Bundesrat verlangte die Mehrheit der Expertengruppe, es solle strafrechtlich nicht verfolgt werden, wer einer unheilbar kranken und unerträglich leidenden Person im Endstadium auf deren dringliches Verlangen hin aktiv sterben helfe. Die Arbeitsgruppe machte klar, dass sie am grundsätzlichen Fremdtötungsverbot und der Rechtswidrigkeit der direkten Sterbehilfe als gezielte Tötung festhalte. Anders als Ruffy wollte sie die aktive Euthanasie nicht legalisieren, sondern sie unter gewissen Bedingungen von Strafe befreien. Der Bundesrat spricht sich weiter ausdrücklich dafür aus, im Rahmen der Gesetzesreformen auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens alles zu tun, um die Palliativ-Medizin und Pflege voranzubringen. Ausserdem wünscht er eine ausdrückliche gesetzliche Regelung der passiven und der indirekten aktiven Sterbehilfe. Von dieser spricht man, wenn zur Linderung von Leiden Mittel eingesetzt werden, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können. Beide dieser Formen der Sterbehilfe werden in der Schweiz längst praktiziert. Die Unterscheidung zwischen passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe ist aber nicht unumstritten. KritikerInnen weisen darauf hin, dass in der Diskussion Klartext geredet werden muss: In jedem Fall handle es sich um Wege, einen Menschen zu töten. Sterbehilfe geschieht aber im Gegensatz zur Selbsttötung durch jemand anders, und diese andere Person unterliegt eigentlich nicht nur als Mensch, sondern meist zusätzlich auch als MedizinerIn dem Tötungsverbot. Aktive Sterbehilfe weltweit illegal Zur Begründung seines Verdikts gegenüber der Tötung auf Verlangen verweist der Bundesrat darauf, dass noch kein Staat in seiner Gesetzgebung die direkte aktive Sterbehilfe ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen habe. Selbst die niederländische Regierung hat kürzlich eine umstrittene Gesetzesvorlage gestrichen, die die Sterbehilfe, die bereits seit 1994 für Erwachsene geduldet wird, legalisieren sollte. Das Vorhaben löste Proteste aus, da die Vorlage auch Kindern ab zwölf Jahren das Recht auf Sterbehilfe sogar ohne Einwilligung der Eltern zusprach. "Wir wollen uns den Argumenten der Be- FREIDENKER 12/2000 3 Deutschland Muss eine Religionsgemeinschaft, die vom Staat Privilegien haben möchte, diesem dafür besondere "Loyalität" entgegenbringen? Über diese Frage hat wird am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Anlass war eine Klage der Zeugen Jehovas, denen bisher der Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" verweigert wurde mit dem Hinweis u.A. auf die politische Abstinenz der "Zeugen". Schon seit 1990 bemühen sich die Zeugen Jehovas um eine Gleichstellung mit den anderen Religionsgemeinschaften. Neben den Grosskirchen sind in Deutschland auch zahlreiche kleine Gemeinschaften wie die Neuapostolische Kirche oder die Baptisten als Körperschaft anerkannt. Konkret versprechen sich die "Zeugen" hiervon vor allem baurechtliche Vorteile für ihre "Königreichsäle" und besseren Zugang zur Seelsorge in Krankenhäusern und Gefängnissen. Auch die Befreiung von Grunderwerb- und Erbschaftssteuer würden sie nicht verschmähen, Kirchensteuer wollen sie dagegen nicht erheben. Ihre Mitglieder sind so eng an die Zeugen Jehovas gebunden, dass kein Mangel an "freiwilligen Spenden" besteht. Auswirkungen auf die Rechtsstellung islamischer Gemeinschaften in Deutschland werden erwartet. Das Urteil soll in einigen Monaten bekannt gegeben werden. taz 21.9.2000 Freidenker Umschau USA Amerikas berühmter erster Verfassungszusatz ist ambivalent, wenn nicht widersprüchlich. "Der Kongress wird kein Gesetz verabschieden, das die Etablierung einer Religion respektiert oder deren freie Ausübung behindert." Was dem einen der erste Halbsatz, das ist dem anderen der zweite. Unter Berufung auf dieses Paradox dürfen in Amerika Schulkinder nicht vor dem Unterricht beten, das Militär aber besoldet Pfarrer, Rabbis und Imame, und der Kongress stellt einen Geistlichen ein, der vor jeder Sitzung mit den Abgeordneten betet. Staatliche Schulen dürfen keine Krippenspiele aufführen, auf jeder Dollarnote aber steht "In God We Trust". Die strikte Trennung von Staat und Kirche in den USA gilt als Voraussetzung für religiöse Toleranz und als Grund für die Existenz mehrere tausend Kirchen und Konfessionen, die miteinander wetteifern (die genaue Zahl von Glaubensgemeinschaften in den USA kennt niemand). Im Zentrum der Auseinandersetzung um die Rolle von Religion und Religionsgemeinschaften in der Politik steht in diesem Jahr ein zunächst unverfänglich klingender Begriff: "Charitable Choice". Er stammt aus der 1996 verabschiedeten Reform der Sozialgesetzgebung und erlaubt die Vergabe staatlicher Mittel an Glaubensgemeinschaften für die Bereitstellung sozialer Dienste. Für Gouverneur Bush waren die so genannten Faith Based Organisations (Glaubensgemeinschaften) der Schlüssel zu einer neuen Sozialpolitik, die ohne den bürokratischen Apparat des Staates auskommt und auf die Motivation seiner Mitglieder in der Sozialarbeit setzen kann. Charitable Choice ist aber zugleich unter heftige Attacken seitens der Verfechter der Trennung von Staat und Kirche geraten. "Was unterscheidet Glaubensgemeinschaften dann noch von Interessengruppen, die Geld vom Staat wollen?" - Für die einen ist die Indienstnahme der Glaubensgemeinschaften weiter nichts als der Versuch des Staats, sich seiner sozialen Verpflichtung zu entledigen. taz Magazin 28.10.2000 Vatikan Das Heilige Jahr neigt sich seinem Ende entgegen. Nach einer bereits langen Reihe von Sonderveranstaltungen für einzelne Personengruppen und Berufskategorien waren Ende Oktober Parlamentarier, Politiker und Vertreter von Regierungen aus aller Welt aufgeboten. Der Sonder-Giubileo der Politiker folgte auf jene der Pizzabäcker, Journalisten, des Klerus, der Jugendlichen sowie der Senioren... Bei dieser Gelegenheit gaben die rund 2500 aus etwa hundert Ländern angereisten Volksvertreter – unter ihnen auch eine kleine Delegation aus der Schweiz – drei Motionen ihre Unterstützung. Darin verpflichten sie sich in allgemein gehaltenen und somit wenig verbindlichen Worten, sich nach Kräften für den Erlass der Schulden einzusetzen, welche die ärmsten Staaten der Dritten Welt bei den reichen Industriestaaten haben. Ferner versprechen sie, gegen Hunger und Armut zu Felde zu ziehen sowie Toleranz und die Respektierung der Religionsfreiheit hochzuhalten. Schliesslich wird auch zugesagt, dass sich wirtschaftliche Globalisierung sowie das Gewährenlassen des Marktes sozialer Gerechtigkeit und Solidarität unterzuordnen hätten. NZZ 6.11.2000 Israel Die Armee ist offenbar das ideale Sprungbrett in die säkulare Welt. Wenn die strenge Reglementierung des religiösen Alltags aber auf einmal wegfällt, überwiegen Orientierungsund Hilflosigkeit. Dieses Vakuum füllt seit acht Jahren der gemeinnützige Verein "Hillel". Er betreibt zwei Hotlines in Tel Aviv und Jerusalem. Wie in Drogenbera-tungsstellen wird auch hier die Anonymität der Hilfesuchenden gewahrt. Den orthodoxen Jugendlichen, die den Zwängen ihres bisherigen Lebens entkommen möchten, wird konkrete Hilfe angeboten: Nebst psychologischer Betreuung etwa Unterstützung bei der Wohnungs- und Job- resp. Lehrstellensuche und die Vermittlung von Ziehfamilien für labile Jugendliche. NZZ 10.11.2000 Versuch es Stell dich mitten in den Regen, glaub an seinen Tropfensegen, spinn dich in das Rauschen ein und versuche gut zu sein! Stell dich mitten in den Wind, glaub an ihn und sei ein Kind – lass den Sturm in dich hinein und versuche gut zu sein! Stell dich mitten in das Feuer, liebe dieses Ungeheuer in des Herzens rotem Wein – und versuche gut zu sein! Wolfgang Borchert (1921-1947) 4 FREIDENKER 12/2000 Eine neue Art? Vom ersten Stein in der Hand des Homo erectus (lebte vor 1.8 Mio. bis 40‘000 Jahre vor unserer Zeit) führt ein bruchloser Weg zur Computermaus in der Hand des Homo sapiens. Aus dem Geröllsplitter entwickelte sich der Parallelrechner und aus dem Frühmenschen der Internetsurfer. Die tastende Begegnung Urmensch-Silikatmineral reifte zur weltbeherrschenden Synthese Programmierer-Siliziumchip heran. Wie Mitochondrien (DNShaltige zellinterne Ernergieaufbereitungsorgane) sind Computer typische "Halblebewesen". Sie haben das Pro- im 21. Jahrhundert Unsere Knechte schicken sich an, lang- viduums am "Prozessor" liegt, sonsam zu Herren zu werden. Noch ist es dern genügsame, globale Wohlnicht ganz so weit. Zwar agieren Com- befindlichkeit. Chip wird Boss über puter als ICE-Leitwarte oder überneh- Mensch, damit dieser nicht an seinem men Kompetenzen im Airbus-Cockpit. Trotzdem sind Computer noch nicht schlau, sie verstehen nicht was sie tun, sie sind höchst rationale Wesen. Die Natur hat kreative Wesen in uns geschaffen, weil sie irrational vorgeht und aus ihren Fehlern Auswege fand. Also müssen Computer lernen Fehler zu machen, um daraus schlau zu werden. Informatiker schaffen sogenannte evolvierende Programme, die mit "genetischen Algorithmen" (mathematische Berechnungsschemas) arbeiten. Computer lernen also variieren und selektieren. Schlechte Lösungen werden ausgemerzt und tragfähige weiter be- eigenen Egoismus zugrunde geht. Die trieben, Mutationen unterworfen und Lügen- und Täuscher-Götter der erneut überprüft. Wie im richtigen Le- menschlichen Neuronen transferieren ben arbeiten modernste Schaltkreise von ihren transzendenten Hypernicht mehr nur nach den "an" und sphären in die realen, unbestechlichen "aus"-Prinzip, sondern operieren auch Halbleiterelemente von Computermit Zuständen wie "vielleicht" oder schaltkreisen. das küngsche Weltethos "eher unwahrscheinlich". So werden als Manifestation im Netzwerk eines Computer wohl eines Tages eine kriti- von Menschen initiierten abiotischen sche Schwelle überschreiten, die sie in Superhirns, das dem biologischen die Nähe des kreativen und lernfähigen Cortex auf die Sprünge hilft. Hans Juple, Neunkirch menschlichen Gehirns rückt. Was die Gefühle anbelangt, werden sexuelle Regungen nicht zum ReSei still, schalt' rüber pertoire dieser neuen auf RTL und Spezies "Apparatus bring mir was zu essen! habilis" gehören, da sie für seine Vermehrung nicht erforderlich sind. Die Vision sei gestattet, dass nach vier Milliarden Jahren DNSDominanz auf der Erde die Machtübernahme durch DNS-unabhängige, lebenstaugliche Hi-Tech-Roboter oder "Menschinen" anbrechen könnte. Ihr Plus gegenüber dem Homo: Keine selbstzerstörerischen Triebe. Vielleicht wird unter deren Mitoder Vorherrschaft jene Moral auf der Welt Einzug halten, der nicht die masslose Nicht nur, dass Billy's Furby beginnt, die Sprache zu lernen, Saturiertheit des Indi- er nimmt auch Tag für Tag mehr menschliche Züge an! FREIDENKER 12/2000 gramm zu eigenen Vermehrung, können dieses aber ohne Wirt nicht eigenständig ausführen. Es ist ganz offensichtlich, dass Mensch und Computer immer symbiotischer werden. Unsere Nachkommen werden von künstlicher Intelligenz genauso abhängig sein wie wir heute von den Mitochondrien. Ähnlich wie vor vier Milliarden Jahren in einem fliessenden, langwierigen biochemischen Prozess von unbelebt zu lebendig, anorganische Moleküle zu selbstreplizierenden Einheiten und letztlich zu biologischen Kreaturen erwuchsen, haben auch Computer die Aussicht, zu unentbehrlichen BegleitOrganismen des Menschen zu werden. Der Mensch ist während den letzten 2 Mio. Jahren in seinen biologischen Anlagen im Grossen und Ganzen unverändert geblieben. Die Adaption an die Neuzeit muss demnach hauptsächlich in unseren Artefakten, den instrumentellen und maschinellen Erweiterungen unserer Organe stattgefunden haben. Innerhalb der CoEvolution hat sich der Druck zur Veränderung immer mehr zu ihnen verlagert, während wir zu deren Nutzniessern, ja Parasiten wurden. 5 Büchertisch Fall eines Gottkönigs Der Dalai Lama und die von ihm vertretene tibetische Variante des Buddhismus steht in den Augen der meisten Menschen für Toleranz, absolute Gewaltfreiheit, ökologisches Bewusstsein und scheinbar unendliche Weisheit. Dieses stark idealisierte Bild des tibetischen Buddhismus wird uns seit Jahren von den Medien verkauft und hat sich in den Köpfen der Menschen festgesetzt. Colin Goldner wagt es nun einen kritischen Blick hinter die von den Massenmedien produzierte Fassade zu werfen. Was er dabei zu Tage gefördert hat ist keine leichte Kost und dürfte viele Menschen schokkieren. (...) Das Buch (...) wirft einen kritischen Blick auf den Aufbau der tibetischen Exilregierung in Indien und beleuchtet den Aufstieg seiner "Heiligkeit" zum Medienstar und zur Kultfigur der Esoterikszene. Hinzu kommen 18 ausführliche Exkurse, die sich bestimmten Aspekten der tibetischen Geschichte widmen und dem Leser Hintergrundinformationen bieten. Goldner entlarvt vorsätzliche Geschichts-fälschungen, klärt den Leser über den religiösen Wahnwitz Karma und Reinkarnation auf, zeichnet die diktatorische Geschichte des tibetischen Buddhismus nach und stellt die klösterliche Erziehung von Kindern an den Pranger. (...) Goldner ist es mit seiner Studie gelungen ein wirklich wichtiges und fundiertes religionskritisches Buch zu verfassen. Der Ansatz ist dabei ein ähnlicher wie der von Karlheinz Deschner. Bewusst verzichtet der Autor auf die Darstellung positiver Aspekte der buddhistischen Religion und schafft somit ein Gegengift zu den verherrlichenden Büchern der Tibet-Szene. gekürzte Rezension aus MIZ 1/00 international Seit Jahren ziert die letzte Seite des FREIDENKERs die Anzeige der FREIDENKER-BIBLIOTHEK der Union in Basel. Die Nachfrage jedoch wurde immer dürftiger. Ansgesichts der finanziellen Situation der Sektion und der jährlichen Mietkosten von rund Fr. 4'000.- wurde nun beschlossen, die Bibliothek aufzulösen. Als Glücksfall sollte sich erweisen, dass wir gleich zu Beginn Kontakt zur Universitätsbibliothek in Basel aufgenommen hatten. Hier erinnerte sich ein Spartenleiter noch an Dr. Mebes, der aus den Sektionen im Frühjahr 1998 für seine Vortragsund Schreibtätigkeit die Uni- und Freidenkerbibliothek durchstöbert hat. Das Interesse an unseren Beständen war also schon geweckt und seither ist ein beachtlicher Teil unserer Bücher in ihr neues Domizil gewandert. Wir sind überzeugt, dass sie dort auf mehr Interesse treffen werden, als dies bisher der Fall war. Den noch sehr reichen Restbestand bieten wir unseren Freunden an. Beachten Sie das nebenstehende Inserat! Fredi Willhelm Auflösung der Freidenker-Bibliothek in Basel Fragmente der Liebe Den LeserInnen des FREIDENKERs ist Th. Weissenborn wohlbekannt. Immer wieder vermag er zu berühren mit seinen Geschichten. Kürzlich ist nun ein Sammelband erschienen mit Prosa aus fünf Jahrzehnten. Der Philologe Günter Helmes (*1954) in seiner Würdigung des Werkes: "Theodor Weissenborn also, dem trefflichen Selbstbild nach ein 'ausserparlamentarischer Querdenker, Grenzgänger zwischen den Lagern oder Sasse zwischen sämtlichen Stühlen', Theodor Weissenborn also, der sich ungeniert gern ebenso auf Sartre und Jaspers wie auf Bloch, Marcuse und Dutschke wie auf Goethe oder Stifter beruft, Theodor Weissenborn spricht von dem, worüber er nicht schweigen kann."(...) "Auf zwei Nenner gebracht, erschüttert Theodor Weissenborn nämlich – Schleiermacher etwa kommt einem in den Sinn – auf einer ersten, mehr abstrakten Ebene jeden Glauben an jene personalen, institutionellen oder ideellen Autoritäten, die, statt an sich und aus sich selbst heraus, quasi natür- licherweise, überzeugend zu sein, um Gehör und Geltung willen im Autoritären, im Deklamatorischen und im Drohen ihre Zuflucht nehmen müssen. Zuvorderst sind hier, vielfach auch in den Texten selbst miteinander verquickt, Kirche und Kirchenglaube zu nennen, so dann Wissenschaft allgemein und Psychiatrie im besonderen, ferner Staat und staatliche Einrichtungen und der Kulturbetrieb. (...) Auf einer zweiten, mehr konkreten Ebene dann erschüttert Weissenborn durch die diversen, nicht selten ans Grauen rührenden Schicksale, die seine auf sich selbst geworfenen Protagonisten und Protagonistinnen – meist alles andere als Sieger und Helden – aus vielfältigen Gründen endo- und exogener Art zu erleiden haben." "Theodor Weissenborn liefert seit Jahrzehnten – produktiv und vielseitig und sachkundig wie sonst nur wenige deutschsprachige Autoren der Gegenwart – dem Lesepublikum immer wieder neue Möglichkeiten, verschiedenste 'Lebenssituationen beglückender oder auch ängstigender Art durchzuspielen, Leben zu üben, (...) in der Imagination ganze bislang unerkundete Welten' kennenzulernen." Theodor Weissenborn Fragmente der Liebe Prosa aus fünf Jahrzehnten Verlag Carl Böschen, 2000 640 Seiten, Fr. 56.ISBN 3-932212-23-1 Colin Goldner Dalai Lama. Fall eines Gottkönigs Verlag Alibri, 1999, TB, 456 Seiten, Fr. 39.-, ISBN: 393271021 6 FREIDENKER 12/2000 Die Berner Freidenker laden ein zur Büchertisch Jahresendfeier in den Sektionen Basel (Union) Jeden letzten Freitag im Monat ab 19 Uhr: Freie Zusammenkunft im Restaurant "Storchen" Basel. Jeden 2. Dienstag im Monat: Vorstandssitzung um 19 Uhr in unserem Lokal. Bern Sonntag, 3. Dezember 2000 Jahresendfeier siehe Inserat Mittelland Samstag, 2. Dezember 15 Uhr Freie Zusammenkunft im Hotel "Olten", Brasserie, Olten Schaffhausen Jeden 3. Donnerstag im Monat, 20.00 Uhr, Freie Zusammenkunft im Rest. "Falken", Schaffhausen St. Gallen Sonntag, 10. Dezember ab 10 Uhr Liechterfäscht in Winterthur Wer kommt mit? Anmeldungen bitte an S. Breitler 071 351 29 81 Winterthur Mittwoch, 1. November ab 19.30Uhr Mittwoch-Stamm Rest. "Orsini", Technikumstrasse 96 Sonntag, 10. Dezember 2000 Liechterfäscht siehe Inserat Zürich Dienstag, 12. Dezember 14.30 Uhr Freie Zusammenkunft Ernst Vollenweider liest aus dem neuen Buch von unserem Ehrenmitglied Adolf Bossart "Gedanken und Gedankenspiele" Rest. "Schweighof", Schweighofstr. 232 Sonntag, 10. Dezember 2000 Sonnenwendfeier siehe Inserat Sonntag, 3. Dezember 2000, 11 Uhr Restaurant Della Casa, Schauplatz 16, Bern 5 Minuten ab HB Bern, Richtung Loeb Apéro (offeriert von der Sektion) 3-Gang-Menu Anschliessend LOTTO mit vielen Preisen Auswärtige FVS-Mitglieder, Bekannte und Verwandte sind herzlich willkommen Voranmeldung bitte an Daniel Aellig 033 654 22 57 oder Jean Kaech 031/372 04 07 gr ati s Büchermarkt Union Basel gr ati s Samstag, 9. Dezember 2000 10-18 Uhr Burgunderstrasse 8-10, im Hof, Parterre Hinterhaus Tram 6 und Bus 33/37 bis Station Schützenmattstrasse Freidenker und ihre Freunde sind herzlich eingeladen zum Stöbern und Auslesen. Die Winterthurer Freidenker laden ein zum Liechterfäscht Sonntag, 10. Dezember 2000 Hotel Zentrum Töss, Zürcherstr. 106, 8406 Winterthur im Eigersaal (beim ehemaligen Casino-Wirt) 11.00 Uhr Apéro, 12.15 Uhr Begrüssung 12.30 Uhr Mittagessen Musikalische Einlagen und traditionelles Lottospiel Gratisparkplätze beim Haus, Bushaltestelle Linie 7 ab Hauptbahnhof. Auskünfte über Tel. 052/337 22 66 Die Mitglieder der Sektion und unsere gewohnten auswärtigen Gäste haben die schriftliche Einladung mit Einzahlungsschein erhalten. Die Zürcher Freidenker laden ein zur Sonnenwendfeier Sonntag, 10. Dezember 2000, ab 11 Uhr Wirtschaft zum Vorderberg, Zürichbergstr. 71, Zürich Firma Gott & Co. Im Himmel wird der diesjährige Betriebsausflug geplant. Man weiß aber nicht so recht, wohin man fahren soll. Erste Idee: Bethlehem. Maria ist aber dagegen. Mit Bethlehem hat sie schlechte Erfahrungen gemacht: Kein Hotelzimmer und so. Nein, kommt nicht in Frage! Nächster Vorschlag: Jerusalem. Das lehnt Jesus aber ab. Ganz schlechte Erfahrungen mit Jerusalem! Nächster Vorschlag: Rom. Die allgemeine Zustimmung hält sich in Grenzen, nur der Heilige Geist ist begeistert: "Oh toll, Rom! Da war ich noch nie!" FREIDENKER 12/2000 Buffet Rustica Musikalische Unterhaltung mit Ursula Salzmann, Konzertviolonistin Hermann Hirs, Konzertpianist Von der schönen blauen Donau bis zu ungarischer Zigeunermusik Auskünfte bei: Werner Strebel, Oberstudenstr. 13, 8845 Studen Tel. 055/414 23 63, Fax 086079/ 646 20 64 e-mail: werner-strebel@bluewin.ch 7 FVSFreidenker-Vereinigung der Schweiz Mitglied der Weltunion der Freidenker und der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union Trauer Redner Basel (Vereinigung) 061/421 67 87 oder 061/42112 80 Basel (Union) 061/321 39 30 oder 061/601 03 23 Bern 033/654 22 57 oder 031/951 01 29 Grenchen 076/53 99 301 oder 032/645 38 54 Luzern und Innerschweiz 041/420 45 60 oder 041/360 50 45 Schaffhausen 052/685 13 62 St. Gallen 052/337 22 66 Vaud Waadt 026/660 46 78 ou 022/361 37 12 Winterthur und Thurgau 052/337 22 66 Zürich Natel 079/646 20 64 Zentralsekretariat FVS 052/337 22 66 falls unter der regionalen Nummer niemand zu erreichen ist. Regional- und Orts- Gruppen Freidenker-Vereinigung Sektion Basel und Umgebung Postfach 302, 4012 Basel *auch Fax Präsidentin: Y. Andrek 061/401 35 19* Vizepräsidentin: B. Bisig 061/321 31 48* Kassier: R. Wenger 061/692 86 27* Sekretariat: H.Bamert 061/731 19 46* Mitgliederdienst: R. Frey 061/421 12 80 Bestattungen:L. Bloch 061/421 67 87* Freidenker-Union Region Basel USF Postfach 4471, 4002 Basel Präsident: 061/312 47 54 Auskünfte/Informationen: 061/321 39 30 oder 061/601 03 23 Mitgliederdienst/Krankenbesuche/ Bestattungen: 061/321 39 30 Postkonto: 40-4402-5 Bestattungsfonds: 40-4007-5 Ortsgruppe Bern Postfach 10, 3704 Krattigen Präsident/Auskünfte: Daniel Aellig: 033/654 22 57 Mitgliederdienst: Bern 031/951 01 29 (N. Leuenberger) Lyss-Seeland-Biel 032 / 392 33 30 (W. Lanz) Libre Pensée de Genève ASLP Genève, J.P. Bouquet 27 ch. des quoattes, 1285 Avusy 022/756 40 49 (tél. et fax) Sektion Grenchen und Umgebung Postfach 451, 2540 Grenchen Auskünfte: Peter Hess, Präsident: 032/645 38 48 oder 076/376 38 48 Mitgliederdienst/Krankenbesuche: Lotti Höneisen: 076 53 99 301 Regionalgruppe Luzern-Innerschweiz Präsident: E. Ochsner 041/440 76 36 Postfach 2908, 6002 Luzern Sektion Mittelland Postfach 637, 4600 Olten Präsident: Willi Zollinger 062/293 39 30 Freidenker Schaffhausen Postfach 186, 8222 Beringen 052/685 13 62 (Marcel Bollinger) Regionalgruppe St. Gallen Postfach 613, 9001 St. Gallen 071/351 29 81 (S. Breitler) Association vaudoise de la Libre Pensée Case postale 131, 1000 Lausanne 17 Secrétariat: 026/660 46 78 Président: J.P Ravay 022/361 94 00 Ortsgruppe Winterthur Büelrain 4, 8545 Rickenbach ZH 052/337 22 66 (J.L. Caspar) Ortsgruppe Zürich Postfach 7210, 8023 Zürich Präsident: W. Strebel 055/414 23 63 oder Natel 079/646 20 64 Familiendienst: M. Dobler 01/341 38 57 FREIDENKER - BIBLIOTHEK Zürich, im Sozialarchiv Stadelhoferstr. 12 (Nähe Bellevue) Bücherausgabe: Mo. - Fr. 10–20 Uhr Sa. 10–13 und 14–16 Uhr Auskunft: Tel. 01/251 80 66 FVS Zentralsekretariat Zentralkasse Adressänderungen an Postfach 14, 8545 Rickenbach Zuschriften an den Vorstand, Auskünfte, Adressänderungen, Materialbestellungen Zentralsekretariat Büelrain 4 8545 Rickenbach ZH Tel. 052/337 22 66 Fax 052/337 22 20 Internet: www.freidenker.ch Postkonto: Winterthur 84-4452-6 Impressum Redaktion Reta Caspar Rainweg 9 Tel. 031/911 00 39 3052 Zollikofen e-mail: reta.caspar@swissonline.ch Redaktionsschluss 15. des Vormonats Jahresabonnement Schweiz: Fr. 25.– inkl. Porto Ausland: Fr. 30.– inkl. Porto (B-Post) Probeabonnement 3 Monate gratis Bestellungen, Adressänderungen und Zahlungen bitte an das Zentralsekretariat FVS. Druck und Spedition Volksdruckerei Basel Postfach, 4004 Basel ISSN 0256-8993, Ausgabe 12/2000 Namentlich gekennzeichnete Beiträge können, aber müssen nicht mit der Ansicht der Redaktion übereinstimmen. 8545 Rickenbach AZB