Deutschland: Asylgrund "Apostasie" erstmals anerkannt

Der Iraner Zare hatte zwar dem Islam abgeschworen, wurde aber nicht Christ - und galt deshalb für das deutsche Bundesamt für Migration (BAMF) nicht als religiös verfolgt. Erst nach mehreren Widersprüchen und dem Gang vors Bundesverfassungsgericht setzte sich Zare durch: Das BAMF erkannte an, dass Zare im Iran auch dann religiös verfolgt sein kann, wenn er sich zum Atheismus bekennt. Zare darf nun mit dem Flüchtlingspass in Deutschland bleiben - der erste Fall dieser Art.

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2585505_Religioese-Verfolgung-trotz-Atheismus-Ex-Muslim-erhaelt-Asyl.html

In der Schweiz gibt es noch keinen vergleichbaren Entscheid. Der Zentralrat der Ex-Muslime und die Freidenker  fordern, dass Apostasie, die Abkehr vom Glauben, im konkreten Fall vom Islam, als Asylgrund akzeptiert wird - zumindest für Länder in denen das Abfallen vom Islam mit der Todesstrafe geahndet wird.

http://www.20min.ch/news/schweiz/story/-Der-politische-Islam-nutzt-den-Westen-aus--15235341

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