"Service religieux public "?

Erhalten Sie die Zeitung «reformiert.» 
ungefragt in Ihren Briefkasten?

Durch verschiedene Anfragen haben wir im Sommer 2009 Kenntnis erhalten von der Tatsache, dass viele Kirchgemeinden die Zeitung «reformiert.» für sämtliche Einwohnerinnen abonnieren und unadressiert durch die Post zustellen lassen.
Auf unsere Nachfrage bei «reformiert.» wurde uns bestätigt, dass dies rund 135 der 150 Gemeinden in den Kantonen Bern, Jura und Solothurn betrifft.

Da die Menschen sich gegen den Erhalt von «reformiert. » nur schwer wehren können, hat die FVS als Sofortmassnahme den abgebildeten «Kein reformiert.! - Kleber» kreiert und  ihn im Oktober 2009 den Betroffenen gratis angeboten.

Leider wird der Kleber aber von der Post nicht berücksichtigt.

Wir haben uns an die Post und schliesslich an Bundesrat Moritz Leuenberger gewandt. Dieser unterstützt leider die Praxis der Post, religiöse Zeitungen als Gratiszeitungen an alle Haushaltungen zu vertreiben und die Nichtinteressierten auf die Registrierung in einer "Negativliste" zu verweisen. Service religieux public?

So werden Sie "reformiert." los:

Schicken Sie eine Mail an sczmittepm@post.ch und gleichzeitig bei reformiert: christian.lehmann@reformiert.info, annemarie.schuerch@reformiert.info

mit ihrer Postadresse und dem Vermerk: "Zustellung von "reformiert" unerwünscht, oder einen

Brief an: “reformiert“ Bern, Wasserwerkgasse 3, Postfach 312, 3000 Bern 13.

14.1.2010 Antwort von BR Moritz Leuenberger

Die Antwort ist enttäuschend. BR Moritz Leuenberger findet es nahe liegend, dass die Reformierten im Kanton Bern, wo 70% der Bevölkerung reformiert seien, die Zeitung als Gratiszeitung an alle Haushalte verteilen. Die nicht Interessierten hätten die Möglichkeit, sich auf eine Liste setzen zu lassen - damit sei die Religionsfreiheit gewährleistet.

Fragt sich nur, wo wir uns in Zukunft überall auf Negativ-Listen setzen lassen müssen, wenn die Mehrheit offenbar entscheiden darf, was wir lesen sollen!

4.12.2009 Die FVS hat sich aufgrund untenstehender Antwort der Post an Bundesrat Moritz Leuenberger gewandt:

Sehr geehrter Herr Bundesrat Nach erfolgloser Intervention bei der reformierten Kirche BE/SO/JU und bei der Berner Post gelangen wir mit unserem Anliegen an Sie.

Durch verschiedene Anfragen haben wir diesen Sommer Kenntnis erhalten von der Tatsache, dass viele Kirchgemeinden die Zeitung «reformiert.» für sämtliche Einwohnerinnen abonnieren und unadressiert durch die Post zustellen lassen. 
Auf unsere Nachfrage bei «reformiert.» wurde uns bestätigt, dass dies rund 135 der 150 Gemeinden in den Kantonen Bern, Jura und Solothurn betrifft.
In den anderen Zustellungsgebieten (Kantone AG, ZH, GR) wird dieselbe Zeitung als Mitgliederzeitung adressiert den Mitglieder der reformierten Kirche zugestellt.

Am 14. Oktober 2009 haben wir die Berner Reformierten aufgefordert, diese Zwangsabonnierung aufzuheben. Eine Antwort haben wir nie erhalten.

Unsere Intervention bei der Post hat – nach langem widersprüchlichem Hin und Her – zu untenstehender Antwort geführt. Die Post betrachtet „reformiert.“ demnach als Gratiszeitung und geht darüber hinaus davon aus, dass die BewohnerInnen der betreffenden Gemeinden diese trotz STOPP REKLAME -Kleber zu empfangen wünschen. Eine weitere Diskussion mit der Post scheint uns wenig aussichtsreich.

Wir bitten deshalb Sie um Intervention bei der Post.

Unseres Erachtens verletzt das Verhalten der Post nicht nur das Annahmeverweigerungsecht für unadressierte Post, sondern – weil es sich um ein Medium einer Kirche handelt – auch die Religionsfreiheit der EmpfängerInnen. 

Im Raum Bern respektiert mittlerweile die private Zustellfirma im Falle der Gratiszeitung „Berner Bär“ die STOPP REKLAME –Kleber.
http://194.50.176.190/medienmitteilungen/archive/2009/08/06/gratiszeitung-berner-baer-haelt-sich-an-annahmeverweigerungsrecht.html Dasselbe würde der Post ebenfalls gut anstehen.

Wir bedanken uns zum Voraus für Ihre Bemühungen.

Antwort der Post vom 4.12.2009:

Wir kommen zurück auf das oben erwähnte Geschäft und danken für Ihre Anfrage. 
Gemäss Ihren Angaben lassen in der Region Bern/Solothurn/Jura 135 von 150 reformierten Kirchgemeinden ihre Publikation „reformiert.“ unadressiert allen Haushalten zukommen. Ihre Freidenker-Vereinigung erachtet eine solche Bruttozustellung offenbar als Verletzung der Informations- und Religionsfreiheit und gibt deshalb an Interessierte einen Kleber ab mit dem Aufdruck „Kein reformiert. in diesen Briefkasten!“, was gemäss den Informationen auf Ihrer Homepage nicht überall beachtet wird. Die von der Post in solchen Fällen angebotene Alternative, die sogenannte Negativliste, macht aus Ihrer Sicht keinen Sinn.  Im weitern gehen Sie davon aus, dass „reformiert.“ von einer „Presse-Verbilligung“ profitieren kann. Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung.

Die Publikation „reformiert.“ gilt in den von Ihnen erwähnten Regionen als sogenannte Gratiszeitung und unterliegt den entsprechenden postalischen Konditionen. Eine von Ihnen vermutete Presse-Verbilligung liegt somit nicht vor. Gratiszeitungen werden in der Regel an alle Haushalte ohne „Stopp-Kleber“ zugestellt. Auf Wunsch des Herausgebers können Gratiszeitungen auch an alle Haushalte zugestellt werden, sofern davon auszugehen ist, dass die Publikation auch von Empfängern mit „Stopp-Kleber“ gewünscht wird. Sollte ein solcher Empfänger die Gratiszeitung wider Erwarten nicht wünschen, bietet die Post die eingangs erwähnte Negativliste an. Eine Aufnahme auf diese Liste erfolgt vom Empfänger via Herausgeber an die Post.

Wie Sie diesen Angaben entnehmen können, versucht die Post mit einer pragmatischen Lösung zwei sich widersprechenden Kundenwünschen gerecht zu werden. Im vorliegenden Geschäft gilt es somit, die Anliegen des Herausgebers sowie diejenigen des Empfängers zu berücksichtigen. Sie könnten nun hierzu einwenden, dass die Post ganz einfach die „Stopp-Kleber“ berücksichtigen solle. Leider zeigt die Praxis, dass es in diesem Fall wiederum eine erhebliche Anzahl von Empfängern gibt, welche eine Gratiszeitung trotz „Stopp-Kleber“ zu erhalten wünschen. Warum? Offenbar ist es so, dass sie einen erheblichen Unterschied zwischen „Werbesendungen/Prospekten“ und Gratiszeitungen (mit entsprechendem redaktionellem Inhalt) machen. Ein scheinbarer Widerspruch. Aus postbetrieblicher Sicht ist es jedoch nicht möglich, nebst den bekannten „Stopp-Klebern“ individuelle Kleber wie „Gratiszeitung A ja, Gratiszeitung B nein“ und ähnliche zu berücksichtigen. Ein Massenbetrieb mit zehntausenden von Mitarbeitenden ist auf einheitliche Prozessabläufe angewiesen. Aus diesem Grund stellt Ihr Kleber „Kein reformiert. in diesen Briefkasten!“ keine praktikable Lösung dar, wofür wir Sie um Verständnis bitten.  
Aufgrund der dargestellten Ausgangslage sind wir der Meinung, dass die Post unter den vorliegenden Umständen eine gute Dienstleistung anbietet. Bei derart divergierenden Interessenlagen ist eine für alle Parteien optimale Lösung leider nicht möglich. Es würde uns freuen, wenn Sie sich dieser Meinung anschliessen könnten.
Freundliche Grüsse 
Christoph Gfeller, Product Manager Printmedien

6.11.2009 Antwort der Post

"Die Briefträger wurden von uns angewiesen, Ihren Kleber zu beachten. Bitte entschuldigen Sie, dass dies nicht schon bis anhin der Fall war. Da es sich nun um keine amtliche Publikation handelt, sind wir von unserer Seite her auch nicht verpflichtet, dieses Blatt "Reformiert" zuzustellen."

30.10.2009 Leider haben erste Beobachtungen gezeigt, dass er nicht überall beachtet wird. Wir sind in Verhandlung mit der Post, die diesen Dienst anbietet. Sie stellt sich zunächst auf den Standpunkt, dass sie nicht alle Kleber berücksichtigen können. Damit geben wir uns aber nicht zufrieden.
Als Alternative gibt sie eine sogenannte „Negativliste“ an. Wenn der Kleber keinen Erfolg zeitigt und sie sofort Ruhe haben möchten, schicken Sie eine Mail an: 
sczmittepm@post.ch mit dem Vermerk: "Zustellung von "reformiert" unerwünscht.
Oder einen Brief an: “reformiert“ Bern, Wasserwerkgasse 3, Postfach 312, 3000 Bern 13.

Fakten

Auflage von reformiert. 700'000 Davon werden 320'000 im Kanton Bern vertrieben, 85% im Streuversand.

Kanton Bern Die reformierte Berner Landeskirche sei zwar die grösste der Schweiz, sagt Synodalratspräsident Andreas Zeller, «aber wir sind nicht reich». Ihr Budget für 2009 beträgt 25,5 Millionen Franken. Über viel grössere Budgets verfügen die einzelnen Kirchgemeinden des Kantons: Sie weisen einen Gesamtsteuerertrag von 168 Millionen aus, rund 13 Prozent fliessen an die Gesamtkirche. Einen Drittel ihres Budgets gibt die reformierte Landeskirche für «Drittverpflichtungen» aus. Dazu zählen Heks, Mission 21, «Die dargebotene Hand», Notfallseelsorge, Eheberatung und weitere kirchennahe Institutionen. Mit zwei Dritteln finanziert die Gesamtkirche ihren Sachaufwand sowie rund 60 Vollzeitstellen in den Bereichen Verwaltung, Gemeindedienste und Bildung, Theologie, Ökumene und Migration, Sozialdiakonie, Katechetik. Die Löhne der Pfarrschaft berappt der Kanton. Die Lohnsumme beträgt rund 60 Millionen. Darin sind nebst den Löhnen für die reformierten auch jene für die katholischen und die christkatholischen Pfarrer enthalten. Auf die Reformierten entfallen gut 80 Prozent. sgs  in Berner Zeitung,13.10.2009

Im Kanton Bern finanziert sich die reformierte Landeskirche neben den Kirchensteuern ihrer Mitglieder auch aus

  • ca 48 Mio   Zuwendungen aus allgemeinen Steuermitteln für Pfarrgehälter
  • ca 17 Mio   Zwangssteuern für juristische Personen
Also rund 65 Millionen aus allgemeinen Steuermitteln.

Damit lässt sich bequem eine aufwändige Zeitung produzieren, die den Leuten wiederum zwangsweise in den Briefkasten gesteckt wird - eine Zumutung und Verschwendung!