Russland: "Schuldig, denn Kunst fördert religiösen Hass"

Die beiden russische Ausstellungsmacher, die im Juli wegen Aufwiegelung zu religiösem Hass verurteilt wurden, sind mit ihrer Berufungsklage vor einem Moskauer Gericht gescheitert. Ihre Anwältin will das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anfechten.http://www.bernerzeitung.ch/panorama/vermischtes/Jesus-als-Werbefigur-fuer-Fast-Food/story/12633985

Als das Urteil im Juli verkündet wurde, war das Gerichtsgebäude plötzlich voller Kakerlaken. Tausende von vier bis fünf Zentimeter großen Schaben krabbelten die Treppen hoch und runter. Die Künstlergruppe „Woina“ (Krieg) hatte die etwa 3500 Tiere eingeschmuggelt und im Gericht freigelassen, als Protest gegen den „Kakerlakenprozess“. Doch auch zivilisiertere Einwände blieben an diesem letzten Prozesstag erfolglos: Der Kurator Andrej Jerofejew und der ehemalige Direktor des Sacharow-Museums, Juri Samodurow, wurden für schuldig befunden. Mit ihrer Ausstellung „Verbotene Kunst 2006“ haben sie nach dem Spruch des Gerichts zu „religiösem Hass“ aufgestachelt und müssen jeweils Geldstrafen von umgerechnet etwa 4000 und 5000 Euro zahlen.

Ganzer Artikel: http://www.welt.de/politik/ausland/article8432846/Schuldig-denn-Kunst-foerdert-religioesen-Hass.html

http://www.nzz.ch/nachrichten/international/moderne_kunst_vor_gericht_1.6513579.html

Blasphemie in der CH

Auch in der Schweiz haben wir eine Strafbestimmung, ein Blasphemieverbot:

Art. 261 StGB

Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit

Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet, wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt, wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Mehr zum Blasphemieverbot in der Schweiz: http://www.frei-denken.ch/de/2007/03/ch-blasephemieverbot/

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