Sport und Religion

NZZ 21.8.2009 Kopftuch oder Basketball In einem Rundschreiben hat der Basketballverband Probasket das Kopftuch-Verbot bestätigt. Er stützt sich dabei auf das Reglement des internationalen Basketballverbandes FIBA. Dieses vebietet das Tragen religiöser Symbole.

20 Minuten 11.6.2009 Kopftuch oder Basketball? Der Ebikoner Mittelschülerin Sura Al-Shawk wurde vom Schweizer Basketballverband das Tragen des Kopftuches während Spielen in der Basketball-Inter-Liga untersagt. 

Der Fall der Ebikoner Mittelschülerin wirft verschiedene Fragen auf. Auch Freidenkerinnen gewichten die Gesichtspunkte  nicht gleich. Wir drucken zwei unterschiedliche Stellungnahmen ab:

Sport soll Menschen verbinden

Die Kontroverse um das Kopftuch-  verbot im Basketball zeigt einmal  mehr Grenzen und Widersprüche  der offenen Gesellschaft. Natürlich wehrt sich jeder freiheitliche  Mensch dagegen, jemandem das  Recht auf Selbstbestimmung abzusprechen, das sich auch in der  Kleidung zeigt. Die Ebikonerin  Sura Al-Shawk scheint das Tuch  aber nicht primär aus ästhetischen  Gründen zu tragen.  Ist der Sportplatz der richtige  Ort für ein religiöses Statement?  Ist es nicht das Tenue, das sie als  Mitglied, ja gar Kapitänin ihres  Clubs identifiziert, und ist es angebracht, hier Weltanschauliches  ins Spiel zu bringen? Ebensowenig kann in diesem Fall  die Toleranz bemüht werden, zumal jede weitere Gruppierung ihre  Sonderbehandlung aus solchen  Präzedenzfällen ableiten wird. So würde sich ein bibeltreuer Spieler zu Recht dagegen verwehren, am  geheiligten Ruhetag zum Match  anzutreten, und jeder traditionalistische Sikh könnte darauf  bestehen, nur turbanbestückt  zu kicken. In seinem Kommentar wirft  Daniel Schriber dem Verband  Probasket vor, die junge Frau  auszugrenzen.  Tut sie dies nicht selbst, indem  sie sich in der Öffentlichkeit  explizit als Angehörige einer bestimmten Glaubensgemeinschaft  ausweist?  Der Breitensport ist ein wichtiges, verbindendes Element in  einer immer  durchmischteren  Gesellschaft. Damit er in den Vereinen weiterhin seine integrative  Wirkung entfalten kann muss er  konfessionsneutral bleiben. Grazia Giuli Annen  Präs. Freidenker Zentralschweiz

Doppelte Diskriminierung vermeiden

Rechtlich dürfte es kaum haltbar  sein, ein Kopftuch oder eine  Ganzkörperbekleidung im Sport  zu verbieten. Im Gegensatz zu  staatlicher Tätigkeit (z.B. Schule)  hat der Sport keine öffentliche  Aufgabe, sondern findet lediglich in der Öffentlichkeit statt,  wo die Religionsfreiheit gegen  andere öffentliche Interessen  abgewogen werden muss: Wenn  Sicherheit und öffentliche Ruhe  nicht beeinträchtigt sind, ist  gegen reine Bekleidungsstücke  nichts einzuwenden.  Auch sozial ist es kaum sinnvoll,  eine Spielerin wegen dem Kopftuch auszuschliessen und damit  ein zweites Mal zu diskriminieren:  Nachdem bereits ihre patriarchale Kultur ihr das Sporttreiben  erschwert, sollten ihr im Namen  der «Integration» nicht unnötige  Hürden gestellt werden. Das Ergebnis könnte nämlich auch eine  Segregation sein: muslimische  Frauschaften im Sport.  Mitglied im Sportverein zu sein,  bedeutet für eine Muslima bereits  Streben nach Autonomie, und  Integration verläuft schrittweise:  Sport mit Kopftuch kann ein Zeichen des Übergangs sein, in dem  sich eine Ausrichtung auf eine freiheitliche Lebensweise ausdrückt,  während eine Gebundenheit an  kulturelle oder familiäre Traditionen noch fortbesteht.  Auf der Webseite der Luzerner  Zeitung konnte man Stellung  nehmen. Zum hohen Anteil von  Verbotsbefürwortern (76%) haben wohl weniger wirklich säkular eingestellte Menschen  beigetragen, sondern eher jene  Leute, die gerne behaupten, die  Schweiz sei ein christliches Land. Reta Caspar  Redaktorin frei denken.   Mitglied Zentralvorstand FVS

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