Lichtenstein: Religionsgesetz für alle?

"Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse sei deutlich erkennbar, dass eine breite Zustimmung zur Schaffung eines Religionsgesetzes vorhanden sei, sagt Regierungschef Klaus Tschütscher im Interview mit dem «Liechtensteiner Vaterland». «Wichtige Themen, die wir mit einem Religionsgesetz regeln wollen, sind unbestritten.» So werde beispielsweise durchwegs begrüsst, dass eine gesetzliche Grundlage für den Religionsunterricht und die Seelsorge in öffentlichen Anstalten und Einrichtungen geschaffen werden soll. Auch die Schaffung der Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften sei in der Vernehmlassung sehr positiv aufgenommen worden.

Mitgliedsbeiträge als Option

Ganz unterschiedliche Ansätze würden hingegen bei der Finanzierung der Religionsgemeinschaften vertreten. In der Vernehmlassung wurde ein System der Teilzweckbindung vorgeschlagen, wonach die steuerpflichtige Person autonom bestimmen können soll, ob sie den vorgesehenen Steueranteil einer Religionsgemeinschaft oder einer gemeinnützigen Einrichtung des Staates zuwenden will. Nach Ansicht von Regierungschef Klaus Tschütscher stellt sich hier die Frage, «ob es nicht sogar gerechtfertigt wäre, statt einer Finanzierung über eine Steuer die Finanzierung über Mitgliedsbeiträge anzudenken». Dies wäre für ihn «der logische Schritt», wenn eine durchgängige Entflechtung von Staat und Kirche angestrebt wird. Dadurch würde der Staat aus der Finanzierungsverantwortung genommen, weil es sich bei dieser Lösung, im Unterschied zu der in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Mandatssteuer, nicht um eine staatliche Kirchenfinanzierung handeln würde."

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