NFP 58: Religionsfreiheit in Schweizer Gefängnissen

Das Menschenrecht der Religionsfreiheit wird in Schweizer Gefängnissen in der Regel nicht verletzt. Doch die Gefängnisseelsorge sollte sich auf den neuen religiösen, ethnischen und sprachlichen Pluralismus in den Strafanstalten einstellen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Nationalen Forschungsprogramms «Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft» (NFP 58).

Gefängnisseelsorge ist traditionell reformiert oder katholisch

Traditionell wird die Gefängnisseelsorge von Angehörigen der katholischen oder reformierten Konfession ausgeübt. Den Seelsorgern kommt im Gefängnisalltag nach wie vor eine zentrale Bedeutung zu. Ihre Aufgaben haben sogar zugenommen, oftmals bis zur Grenze der Belastbarkeit. Sie kümmern sich um alle Häftlinge, unbesehen ihres Glaubens, begleiten diese spirituell, feiern mit ihnen religiöse Feste und Zeremonien, beschäftigen sich aber auch mit ihren privaten und alltäglichen Sorgen.

NF: Medienmitteilung

Schlussbericht