Kt. ZH: Keine Lager während des Ramadan?

Pressemitteilung der Zürcher Freidenker

Bussen für Eltern, die ihre Kinder ferienhalber die Schule schwänzen lassen aber eine Generalamnestie für Eltern, die für Absenzen religiöse Gründe geltend machen – so also soll nach der Vorstellung involvierter Behörden in Zürich künftig Schulpolitik betrieben werden. Die Zürcher Freidenker protestieren gegen diese Ungleichbehandlung.

Vor vier Tagen wurde ein Elternpaar aus Erlenbach definitiv mit 600 Franken gebüsst, weil es mit seiner fünfjährigen Tochter eine Reise zu ihrem ehemaligen guatemaltekischen Kindermädchen unternommen hatte und das Mädchen dadurch im Kindergarten an sieben Tagen unmittelbar vor und nach den Weihnachtsferien gefehlt hatte.

Die Botschaft schien klar: Schulische Präsenz geht privaten Interessen vor, unabhängig davon, wie wichtig diese aus Elternsicht sind. Doch nun kommt die Kehrtwende aus der Bildungsdirektion – die Privilegierung des Privaten ist allerdings ausschliesslich Gläubigen Eltern und Schülern vorbehalten, wie die « Richtlinien zum Umgang mit muslimischen Kindern» zeigen:

Für «hohe religiöse Feiertage» können Eltern ihre Kinder aus der Schule nehmen – und zwar ohne die beiden so genannten «Jokertage» zu beanspruchen, der allen Eltern jährlich zusteht. Muslimische Eltern können durch die Inanspruchnahme dieser Regel ihre schulpflichtigen Kinder für das Fest des Fastenbrechens und für das Opferfest insgesamt sieben Tage aus dem Unterricht nehmen, ohne dass ihnen Repressalien wie den Erlenbacher Weltreisenden drohen.

In einer weiteren Regelung hat die Bildungsdirektion einem spezifisch islamischen Bedürfnis nachgegeben: Die Schulen sind angehalten, keine Lager während des Ramadan durchzuführen. Diese Regel ist nicht praxistauglich, denn gerade die Zeit zwischen Sommer- und Herbstferien wird häufig für Lager verwendet.

Die FreidenkerInnen sträuben sich nicht gegen ein gewisses Entgegenkommen gegenüber den Anliegen von religiösen SchülerInnen und Eltern. Es geht aber nicht an, dass ähnlich gelagerte Anliegen ungleich behandelt werden, sobald Religion als Argument ins Feld geführt wird. Und den ordentlichen Schulbetrieb, zu dem auch die Durchführung von Lagern zählt, dürfen solche Vereinbarungen nicht gefährden.

Freidenker-Vereinigung der Schweiz, Sektion Zürich Andreas Kyriacou (Präsident, Tel. 076 479 62 96)

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