Kirchenfinanzierung in der Schweiz
Die "Landeskirchen" in der Schweiz finanzieren sich in erster Linie durch Steuern. Diese werden praktisch überall von den Mitglieder eingezogen. Auch in Kantonen, in denen Staat und Kirche getrennt sind, hilft der Staat den Kirchen, indem er deren Steuerrechnung verschickt. Die Besteuerung der juristischen Personen erfolgt in den meisten Kantonen direkt, in einigen aber auch via allgemeine Steuern. In vielen Kantonen werden auch Staatbeiträge geleistet. Neben den in den kantonalen Gesetzen vorgesehenen Beiträgen erhalten die "Landeskirchen" aber auch via das Budget der Kantone und vor allem der Gemeinden namhafte Beiträge an ihre Projekte.
In der folgenden Tabelle ist der Stand 2010 der offiziellen Finanzierung der "Landeskirchen" dargestellt.
Kanton |
Kirchensteuer natürliche Personen | Kirchensteuer juristische Personen | Staatsbeiträge |
AG |
JA | NEIN | NEIN |
AI |
JA | JA | NEIN |
AR |
JA | NEIN | Staatsbeiträge für die Gefängnis- und Spitalseelsorge |
BE |
JA | NEIN | Besoldung der Pfarrstellen |
BL |
JA | JA | NEIN |
BS |
JA | NEIN | NEIN |
FR |
JA | JA | Staatsbeiträge für Seelsorgestellen in Gefängnissen, Krankenhäusern und an der Universität. Religionslehrer/innen der Orientierungsstufe (7.–9. Schuljahr) und der Kollegien werden vom Staat direkt besoldet. Der Religionsunterricht der Primarschule wird in den Schulräumen gegeben, wobei die Katechet/innen von den Pfarreien besoldet werden. |
GE |
JA, fakultativ | NEIN | NEIN |
GL |
JA | JA | NEIN |
GR |
JA | JA | NEIN |
JU |
JA | JA | JA, Besoldung der Pfarrstellen |
LU |
JA | JA | NEIN |
NE |
JA, fakultativ | JA, fakultativ | L’Etat verse aux Eglises reconnues une subvention forfaitaire annuelle de 1,5 million de francs (base an 2002). Le montant de la subvention est adaptée tous les 5 ans d’entente entre le Conseil d’Etat et les Eglises. La subvention est répartie entre les Eglises selon une clé dont elles conviennent entre elles. |
NW |
JA | JA | NEIN |
OW |
JA | JA | NEIN |
SG |
JA | Zuweisung eines Anteils der Steuern juristischer Personen für den Finanzausgleich zwischen den Kirchgemeinden | Staatsbeiträge an die Spital- und Gefängnisseelsorge und den kirchlichen Sozialdienst an Berufsschulen |
SH |
JA | Nein | Staatsbeitrag ist indexiert (2009: CHF 810′000) und beinhaltet die Verpflichtung, die Seelsorge im Spital, in der Psychiatrie und im Gefängnis sicherzustellen. |
SO |
JA | Besteuerung der juristischen Personen: 2/5 an Synode, 3/5 an Kirchgemeinden (Finanzausgleich) | NEIN |
SZ |
JA | JA | NEIN |
TG |
JA | JA | NEIN |
TI |
JA, fakultativ | JA, fakultativ | Beitrag des Kantons für die Aufgaben des Bistums und teilweise Beiträge der politischen Gemeinden auf Pfarreiebene |
UR |
JA | JA | Abgeltung des Leistungsauftrags zur Führung einer Medienstelle für das obligatorische Schulfach «Ethik und Religion» |
VD |
NEIN | NEIN | Staatsbeiträge an öff. rechtlich anerkannte Kirchen für die Belange des kirchlichen Lebens |
VS |
JA, in der Kompetenz der Gemeinden | NEIN | Staatsbeiträge des Kantons für die Aufgaben des Bistums und subsidiäre Beitragspflicht der politischen Gemeinden für die Kultusausgaben der Pfarrei |
ZG |
JA | JA | NEIN |
ZH |
JA | JA | Staatsbeiträge aus staatlichen Steuergeldern für gesamtgesellschaftlich bedeutsame Tätigkeiten in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur nach Anzahl Mitglieder |