Prozessunterstützung für Valentin Abgottspon!

Im Fall Abgottspon hat das Kantonsgericht VS am 9. November 2012 die Beschwerde gegen die fristlose Kündigung gutgeheissen und alle vorgängigen Entscheide von Gemeinde und Staatsrat aufgehoben. Valentin Abgottspons Kommentar zum Urteil im Interview mit dem Humanistischen Pressedienst Deutschlands.

Im Laufe des Verfahrens sind mehrere Tausend Franken an Prozesskosten angefallen – welche die Garantie seiner Rechtsschutzversicherung überstiegen. Die FVS hat diesen Prozess unterstützt und SympathisantInnen zur Spende aufgefordert.

Spendenstand

15.10.2012: CHF 10'760.-      Herzlichen Dank!

Aufwand

Bis 15.10.2012 total    CHF   17'500 aus Spendenkonto   CHF    6'500.- Anders finanzierter Aufwand   CHF   11'000.- Falls die Schlussabrechnung des Falls einen Überschuss ergeben sollte, wird er dem "Rechtshilfe-Fonds" der FVS zugute kommen. 

Chronologie

2006

Valentin Abgottspon (VA), Student mit dem Ziel Gymnasiallehramt an der Uni FR, tritt in Stalden an der Orientierungsschule (Sekundarstufe I, Schuljahre 7 bis 9) ein 100%-Pensum an.

2007 und 2008 Die 100%- Anstellung wird verlängert.

 

2009 und 2010 Die Anstellung wird auf 75% reduziert, damit er das Studium beenden kann.

 

Um den Jahreswechsel 2009/2010 VA hängt das Kruzifix in seinem Klassenzimmer ab und teilt das an einer Plenarsitzung mit. Der Vorgang wird zur Kenntnis genommen, das Kruzifix wird in einem Schrank aufbewahrt.

2010 1. Mai 2010 Gründung der Walliser Sektion der Freidenker-Vereinigung der Schweiz. VA wird Sektionspräsident.

11. August 2010 VA sucht – in seiner Funktion als Präsident der Sektion Wallis der FVS – das Gespräch mit dem kantonalem Adjunkt der Dienststelle für Unterrichtswesen und einem Juristen der kantonalen Verwaltung über die Wirkung des Kruizifxurteils des Bundesgerichtes von 1990 und über die Organisation von konfessionellen Ritualen wärhend der Schulzeit, Besuch von Gottesdiensten, Aufsichtspflicht von Lehrpersonen während diesen religiösen Feiern u.Ä. Es wurde immer wieder darauf verwiesen, dass im Artikel 3 des Unterrichtsgesetzes stehe, dass es die Aufgabe der staatlichen Schule sei den Schüler:  […] auf seine Aufgabe als Mensch und Christ vorzubereiten. Am Schluss des Gesprächs deuteten die Gesprächspartner an, dass überprüft werden solle, ob VA den Artikel 3 des Unterrichtsgesetzes überhaupt zu erfüllen vermöge.

25. August 2010 VA verfasst einen klärenden Brief an die Schulleitung mit drei Hauptforderungen: 1) Das Kruzifix im Mittagsstudiumszimmer sowie im Lehrerzimmer wird entfernt. 2) VA wird im Schuljahr 2010/11 an keinen konfessionellen, religiösen Feiern teilnehmen (Gottesdienste). 3) VA will als Klassenlehrer nicht bestimmen müssen, welche seiner Schüler bei den Gottesdiensten Lektoren und Messdiener sein sollen, da dies nicht die Aufgabe eines Lehrers an einer staatlichen Schule sein kann.

11. September 2010 Egon Furrer, CVPO-Grossrat und Gemeinde-Präsident aus Stalden, bringt den Fall an die Öffentlichkeit. Er stellt im Grossen Rat eine Frage mit dem Titel "Freidenker und Schulunterricht?" und verweist auf Artikel 3 über das öffentliche Unterrichts-Wesen. Demnach ist die Schule verantwortlich, den Schüler auf seine Aufgabe als Mensch und Christ vorzubereiten. Staatsrat Claude Roch wies dabei auf den Lehrauftrag hin, welcher zu erfüllen sei. Grossrat Egon Furrer ist mit dieser Antwort unzufrieden und wird sich weitere Schritte überlegen. Furrer vertritt die Ansicht, dass die betreffende Lehrperson den Lehrauftrag nicht erfüllt und somit die Konsequenzen tragen müsse. Kruzifixe aus den Schulzimmern zu entfernen, stehe nicht zur Diskussion. Egon Furrer steht anschliessend der Presse Red und Antwort.

15. September 2010 In der Antwort geht die Schulleitung auf VAs Forderungen nicht ein, sondern stellt ihrerseits 7 Forderungen an VA. Darunter die ultimative Forderung, dass das Kruzifix in seinem Schulzimmer wieder aufzuhängen sei.

Dazu nimmt VA Stellung zu den Forderungen und bekräftigt, dass er nicht Willens ist, das Kreuz wieder aufzuhängen. In den folgenden Tagen wird das Kreuz zweimal über Nacht aufgehängt und von VA am Morgen jeweils wieder abgehängt.

8. Oktober 2010 Statt einer beschwerdefähigen Anordnung wird VA kurz vor Beginn der Herbstferien ohne Ankündigung die fristlose Kündigung ausgehändigt.

15. Oktober 2010 Gemeindepräsident Egon Furrer bestreitet einen Zusammenhang zwischen der Debatte ums Kreuz und der Kündigung von Freidenker Valentin Abgottspon.

Januar 2011 http://www.frei-denken.ch/de/2011/01/rechtsgutachten-zur-kundigung-des-walliser-lehrers/

Juni 2011 Der Rechtsstreit kommt nicht voran. Über die Frage, ob es sich bei dieser fristlosen Kündigung um eine missbräuchliche Kündigung handelte, ist also noch nicht entschieden worden. Der zuständige Staatsrat vertrödelt die Sache. Valentin Abgottspon reicht Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Kantonsgericht ein.

Juli 2011 Das Walliser Kantonsgericht weist die Rechtsverweigerungsbeschwerde ab mit der Begründung, der Staatsrat habe seit Oktober 2010 die Beschwerde nur mit mehrmonatigen Unterbrüchen (wegen des Verfahrens zur aufschiebenden Wirkung) in der Hand gehabt habe. Diese Verzögerungen, die müsse sich der Beschwerdeführer anrechnen lassen. Der Staatsrat habe damit das Verfahren nicht verschleppt. http://www.1815.ch/wallis/aktuell/staatsrat-laesst-abgottspon-zu-recht-warten-32056.html

Bis zum Mai 2011 waren die Anwaltskosten durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die FVS die Kosten und bittet Mitglieder und SympathisantInnen um Spenden.

Ausführliche Schilderung des Falles auf: http://www.abgott.ch/misc/?p=589

August 2011 Valentin Abgottspon erhält nach rund 30 Absagen im Wallis eine 60% Stelle in Mörel (VS). Schweiz aktuell 18.8.2011:  http://www.videoportal.sf.tv/video?id=5f9057cc-b083-4120-b83e-5d2d01c7196f

17.8.2011 Der Staatsrat weist die Beschwerde gegen die fristlose Kündigung ab.

Oktober 2011 5.10.2011 Gegen den Entscheid des Staatsrates wird Bescherde eingereicht.

März 2012 http://www.infosperber.ch/Artikel/Politik/Kruzifix-Streit-Kanton-Wallis-auf-dem-Holzweg

November 2012: Verwaltungsgericht Kt. VS heisst die Beschwerde gut. http://www.frei-denken.ch/de/2012/11/wallis-fristlose-entlassung-von-valentin-abgottspon-war-rechtswidrig/